Musterung während des Studiums

Hallo
mein Bruder (19Jahre), gerade in den Semsterferien nach dem 2ten Semster (3. Semster beginnt 1.10), hat heute seinen Musterungsbescheid bekommen, soll ende August dort antreten!
Weiß jemand, wie das mim Studium ist? Dürfen die während des Studiums einziehen(Regelstudiezeit ist 8 oder 9 Semester)!
Thx
Gruß

Mustern dürfen sie wahrscheinlich schon, aber denke nicht das er das Studium unterbrechen muss.

@alexxag kann da bestimmt mehr zu sagen.

Gruß Martin

Jetzt brauche ich erstma mehr Infos. :wink: Er hat seinen Musterungsbescheid oder seinen Einberufungsbescheid bekommen??? Oder nur das Ladungsschreiben zur Musterung? Im Grunde ist es aber egal, denn er wird auf jeden Fall für sein Studium zurückgestellt vom Wehrdienst, weil er zum nächstmöglichen Einberufungstermin (Okt 07) bereits im 3. Semester ist. Sollte er seinen Einberufungsbescheid bekommen haben, dann muss er Widerspruch dagegen einlegen. Zurückgestellt wird er erstmal für die kürzeste Regelstudienzeit und muss jedes Semester eine Studienbescheinigung vorlegen. Sollte sein Studium länger dauern, als die Regelstudienzeit, wird er unter Vorlage der dann aktuellen Studienbescheinigung auch weiter zurückgestellt.

Die Frau kennt sich aus!

:dafuer:

Aber hallo :up:
Da kann ich vielleicht au a paar Antworten auf meine Fragen ergattern :wink:
Trifft sich doch sehr gut, den des Problem hab ich au. Wurde im Mai diesen Jahres T2 gemustert. Habe darauf hin Widerspruch eingelegt und wurde am 17.7.07 für T4 befunden und zurück gestellt für ein Jahr.
Ich habe jetzt dann vor zu studieren Wintersemster (1.10) und die Hoffnung das dritte Semester nächsten Oktober zu erreichen.

T4 weil ich ein Überbein am Handgelenk habe, dass ich doch laut dem Arzt, der mich gemustert hat operieren lassen soll.

Jetzt meine Frage, wenn ich an meinem Handgelenk nichts machen lass. Können sie dann sagen, ja der kommt im Alltag au damit aus, dann kann der auch zum Bund?
In dem Fall sollte ich irgendwie die 3 Monate von Juli bis Oktober rum bringen

Oder werd ich wieder T4 gemustert?

Wäre toll, wenn jemand was weiß :wink:

@r4v3r
Du bist ja jetzt erstmal vorübergehen nicht wehrdienstfähig und zurückgestellt bis 30.06.08 (oder 31.07.2008). Danach erhälst Du eine erneute Ladung zur Musterung/ärztlichen Untersuchung. Vor Ablauf der Zurückstellungsfrist wird diese Ladung auf jeden Fall nicht kommen. Wenn die im KWEA schnell sind, dann in dem Monat nach der Frist, sprich Juli (oder halt August). Da ist der Termin Juli schon lange voll und da wirst Du keinesfalls mehr einberufen. Weil erstmal muss die Wehrdienstfähigkeit festgestellt werden, dann muss die Widerspruchsfrist durchlaufen und erst dann kann einberufen werden. Also für den Juli passiert das auf gar keinen Fall.
Und zum Oktobertermin bist Du schon im 3. Semester und erreichst damit den Tatbestand, für das gesamte Studium zurückgestellt zu werden. Du musst also weder mit OP, noch ohne OP irgendetwas befürchten.

Studiere einfach so lange bis du 24 bist, dann kannste nicht mehr eingezogen werden =)

Wenn man keine Ahnung hat…tztzztzt… immer diese falschen Ratschläge…Einberufung ist grundsätzlich bis 23 möglich. Wenn man über das 23. Lebensjahr hinaus zurückgestellt wurde, dann bis 25. Und unter gewissen anderen Umständen sogar noch länger.

Mei ihr habt es aber gut :biggrin: In Österreich kannst bis zum vollendeten 35. Lebensjahr eingezogen werden! :kap:

Das hört sich gut an! Gestern kam das Schreiben: Bitte am 27.8 zur Musterund kommen! Also nicht der einberufungsbescheid! Das heisst, da hingehen, mustern lassen, und dann? Dort gleich sagen, dass er ins 3.Semster kommt? Oder schon vorher telephonisch oder per Brief? Oder warten, bis dann der Einberufungsbescheid da ist?

Einfach dort dann sagen wies aussieht und Immatrikulationsbescheinigung und solche Sachen direkt abgeben.

Bei der Musterung wird ja nur geguckt, inwieweit er wehrdienstfähig ist. Sollte er seine neue Studienbescheinigung des 3.Semesters schon vorliegen haben, dann sollte er die mitnehmen. Ansonsten auf jeden Fall die vom 2. Semester. Wird er dann wehrdienstfähig gemustert, dann wird er für 8.Semester zurückgestellt. Er wird während seiner Musterung außerdem gefragt, was er momentan macht. Da wäre das Verschweigen des Studiums ja Blödsinn. Und wenn er erstmal zurückgestellt wird, hat er keine Befürchtungen, in dieser Zeit einberufen zu werden. Wenn er nix sagt und wartet, bis ein Einberufungsbescheid kommt, muss er Widerspruch einlegen etc. Das muss ja nicht sein. Geht so viel einfacher und ist genauso effektiv. :wink:

So, ich muss diesen Thread jetzt nochmal aufgreifen, da ich ein großes Problem habe.
Ich bin Student im 1. Semester und war nun heute bei der Musterung.
Nachdem ich für tauglich (T2) befunden wurde hat man mir mitgeteilt, dass mein Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst abgelehnt wurde, da ich zum nächsten Einberufungstermin(meines Wissens nach wäre das der 01.01.2009) noch nicht im 3.Semester bin, da dieses ja erst zum April 2009 beginnt .
Den endgültigen Bescheid erhalte ich in den nächsten Tagen per Post.
Inwiefern und in welchem Maße kann ich dagegen vorgehen und welche Erfolgsaussichten hinsichtlich dessen, dass ich doch noch zurückgestellt werde ergeben sich dabei ?
Vielleicht kann @ALexxag dazu etwas sagen !?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen .

Schon einmal Dankeschön.

Gruß Jens

Normal zogen sie früher 4 mal im Jahr…also 1.1, 1.4, 1.7, 1.10 damit hast du noch ne ganze Menge möglicher Termine.

@S3Maxx
Es ist weiterhin so, dass quartalsweise einberufen wird. Januar, April, Juli und Oktober. Du hast eigentlich keine großen Möglichkeiten, weil die gesetzliche Lage da ganz klar ist. Zurückgestellt wird, wenn zum nächstmöglichen Einberufungstermin das 3. Semester bereits erreicht ist.
Aber wenn du jetzt im ersten bist, dann erreichst Du das 3. Semester doch schon im Oktober?! WS 07/08 = 1. Semester, SS 08 = 2. Semester und WS 08/09 = 3. Semester?!? Somit würden für dich doch "nur" die Einberufungstermine April 08, Juli 08, Oktober 08 und Januar 09 maßgeblich sein. Du hast immer die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, aber gegen die gesetzlichen Bestimmungen hast Du halt keine Chancen… Also würde ich einfach mal abwarten, ob und wann eine Einberufung kommt. Dann hast Du immer noch die Möglichkeiten Widerspruch einzulegen. Und vllt. rutscht Du ja bis zum Erreichen des 3. Semesters durch…

Wie ist denn das wenn ich ein Gewerbe auf mich laufen hab? Muss ich dann auch zum Bund oder Zivi machen?

@S3_TDI
Bei Gewerbe kannst Du einen Antrag auf "Unentbehrlichkeit im eigenen Betrieb" stellen. Da musste deine Gewerbeanmeldung vorlegen und bekommst dann einen Fragebogen zugeschickt. Den musst Du wahrheitsgemäß ausfüllen (Infos zum Betrieb, wie groß, Mitarbeiter etc) und wenn der wieder beim Kreiswehrersatzamt angekommen ist, dann wird noch die IHK oder HK (je nachdem, wer da was zu sagen kann) um eine abschließende Stellungnahme gebeten. Da entscheidet es sich dann. Wenn die Stellungnahme positiv ist, dann wird meistens für ca. 1 Jahr zurückgestellt, wenn die IHK sagt, dass der Betrieb nicht existenzgefährdet ist, dann kann es auch abgelehnt werden.
Aber es ist keinesfalls ein Befreiungstatbestand! Das einzige, was Du alternativ machen könntest, wäre für mind. 6 Jahre zur FFW oder THW. :wink:

So noch was letztes was mich interssieren würde.
Wie ist den des mit der Meldungspflicht? Mit dem was ich aktuell tue? Wollt die eigentlich bei meiner Musterung nach der Freistellung damit überraschen? :smiley:
Ne Spaß bei Seite, sollt ich meine Aktuelle Tätigkeit melden?
Bin ja jetzt noch bis Mitte Juli freigestellt?

Und danke für die hilfreichen Antworten :up:

@r4v3r
Du unterliegt der Wehrüberwachungspflichten und musst alle Änderungen melden, die Deine Wehrdienstfähigkeit betreffen (gesundheitlich, beruflich, schulisch etc). Bräuchte jetzt nur mehr Infos, was Du grad machst und was Du nach Juli machst…Noch nicht gemustert? Kannst auch ne PN schreiben…Du weißt ja wie das mit Datenschutz so ist… :wink:

Ok, Vielen Dank @Alexxag. Dann werde ich nun wohl abwarten und hoffen müssen !:coffee:
Aber, kommen denn dann nicht sogar nur die Einberufungstermine April 08 und Juli 08 für mich in Frage, da der offizielle Semesterbeginn des dritten Semesters ja bereits im Sept. 08 ist ?