Musterung während des Studiums

@S3Maxx
Stimmt, mein Fehler :wink:
Dein 3. Semester beginnt im September 2008, also streiche Oktober und Januar gg
Hmmm…Sagen wir es mal so, Du solltest hoffen, dass Du nicht jetzt im April einberufen wirst, denn dann könnte das bis zum 3. Semester eigentlich klappen :wink: Nee, Oktober ist sowieso raus (egal ob FH oder Uni), denn wenn der EB-Termin genau auf Beginn des 3. Semesters trifft, hat das Studium Vorrang.

@alexxag
Kein Problem, hatte mich ja gestern auch, sogar mit meinen eigenen Semestern, vertan !:wink:
Also muss ich nun eben die Zeit bis Juli überstehen.:boxen:

Vielen Dank für die Hilfe !!

Gruß Jens

also ich habe die woche mein einberufungsbescheid bekommen kurz beim bund angerufen und gesagt das ich nach meiner ausbildung ein vertrag bekommme (erstmal ein halbes jahr ) darauf sagten die einfach kopie vom vertrag plus verweigerungschreiben schicken und gut is die melden sich dann bevor der vertrag rum ist .

darauf hin hab ich mich mit meinem personalchef hingesetzt und haben uns theoretisch gedankn drüber gemacht also meine firma ist in mehrere kg´s unterteilt ich bin derzeit bei der vliesstoffe kg angestellt sollte der vertrag nicht verlängert werden und ich zb in eine andere kg kommen dann läuft das im gleichen betrieb und die können mich nicht einziehen .
also ist es theoretisch möglich bis zum 25. lebensjahr ( schlagt mich nicht wenn ich falsch liege ) jedes mal in eine andere kg zu kommen und dort maximal 1,5 jahre ( danach muss ich ein festvertrag bekommen ) dort arbeiten ,danach ist es der bundeswehr nicht mehr möglich mich einzuziehen .

wenn die dich wollen dann holen die dich… und wenn du nen festvertrag hast dann muss dich die firma nach den neun monaten wehrpflicht wieder aufnehmen!

ja das schon der bund kann mir aber nicht verweigern einen zeitarbeitsvertrag anzunehmen den laut meines bundbearbeiters will die bundeswehr nicht das wir berufs erfahrungsammeln da das für die ja nur zu gute kommen kann wenn ich erfahrung habe.

@standox
Hmm…da vertauscht Du aber was… gg
Du meinst nicht Verweigerungsschreiben, sondern dass Du Widerspruch gegen die Einberufung einlegen sollst. Und das binnen von 2 Wochen!!!
Verweigerung gibt es nur bei Kriegsdienstverweigerern :wink:
Des Weiteren ist ein befristetes Arbeitsverhältnis keine Zurückstellunggrund, kann nur zu einer Nichtheranziehung führen. Und Nichtheranziehungszusagen werden nur erteilt, wenn man genügend andere andere Wehrpflichtige zur Verfügung hat. Und man darf Nichtheranziehungszusagen nicht über das 23. Lebensjahr erteilen.

ja ne wiederspruch sorry vertan … aber die sache is die ich bekomm mein vertrag vorraussichtlich ende januar also is die frist von 2 wochen nicht einzuhalten ( wird sich wohl verpäten mit dem vertrag weil das alles zum betriebsrat muss und so )und das weis der bearbeiter vom bund und sagte trozdem wenn der vertrag da ist einfach den wiederspruch und die kopie vom vertrag schicken und wenn sie ein weiteren vertrag bekommen einfach zu denen schicken …

ich würde mir die chance auch nicht entgehen lassen bei meiner firma zu arbeiten zumal es bei uns in der gegend so ist wenn du dort arbeitest ( firma freundeberg) dann haste was gescheites und ich werde ganz bestimmt nicht kündigen nur damit ich die 9 monate absitzen kann .
ich will ja zum bund aber vorher würde ich gern genug geld auf die seite legen und berufserfahrung sammeln da ich ehh am überlegen bin mich zu verpflichten ( bin im 6. logistikbattailon in ulm stationiert) .

@standox
Ich würde an Deiner Stelle aber auf jeden Fall während der 2-Wochen-Frist einen Widerspruch schreiben und darauf hinweisen, dass Du den Vertrag erst in den nächsten Tagen/Wochen bekommst. Sicher ist sicher…
Deinen Vertrag kündigen musst und sollst Du auch nicht! Das Arbeitsplatzschutzgesetz greift immer! Dementsprechend darf Dein Arbeitgeber Dich wegen des Wehrdienstes nicht kündigen! Ansonsten kannst Du arbeitsrechtliche Schritte einleiten :wink: