Wie gesagt, meiner Meinung nach liegt es im Ermessen des Prüfers!
Mir hat mal nen DEKRA-Mann gesagt, der Mindestabstand, von festen Teilen (Ölwanne, Aufhängungen…) zur Strasse muss mindestens 10cm betragen, zu "nicht"festen Teilen (Stossstange, Plastiklippen…) mindestens 8cm!
Das beigelegte Gutachten ist an einem Serien A3 mit Motor XY, Serienbereifung, und in dem Verstellbereich von-bis getestet worden. Würden diese Prüfgrundlagen mit deinem Fhzg übereinstimmen, könntest du die Eintragung mit diesem Gutachten nach §19 vornehmen!
Geht aber nicht, weil du eine andere Rad/Reifenkombination fährst und somit eine Prüfung nach §21 erfolgen muss. Dabei teste der Prüfer, die Fahrtauglichkeit deines Fhzgs. und erstellt sozusagen ein "eigenes Teilegutachten" mit den tatsächlicen Gegebenheiten!
Dein Vorteil, du schraubst dir dein Auto so, wie es dir gefällt…
Dabei darf jedoch nichts schleifen und du musst die 8cm Bodenfreiheit einhalten!
Jungs, er fährt ja auch nen 215/40er Gummie auf ne 17 Zoll Felge. Das is nunmal die Kombination mit dem kleinst möglichen Abrollumfang und damit auch der Grund für den relativ großen Abstand von Reifen und Koti trotz seiner 32,5cm. Wirkt eben höher.
wieviel cm hat man den bei dem normalen ambition fahrwerk das wo 1,5cm tiefer ist. Also wieviel cm von mitte rad bis kotflügelkante? und wieviel cm bodenfreiheit. hab vergessen es zu messen.
der Tüv denkt du willst ihn verarschen. Lol ist nix zum eintegen da.
jetz mal spass bei seite,also was für 33cm??? Bodenfreiheit? HASTE!
der auspuff draf glaub ich nicht tiefer als 11 oder 12cm sein und sonnst muss auch alles bei ich glaub 12cm sein. also nicht tiefer als 12cm überm boden.
Mach mal ein ordentliches Bild von der Seite bei Tag.
Ich denke die Perspektive und die Tatsache dass auf der Lauffläche der Reifen dieser Helle Dreck ist (auch im Radhaus) verzerrt die Optik.
vergiss einfach alles was da stand. War alles nur totaler quatsch was da steht.
Ich zähl mal die Tatsachen auf.
In dem FK Gutachten steht:
330mm Abstand Radmitte Kotflügelunterkante VA/HA
bei 52mm Antriebswelle (die du haben solltest) 340mm VA/HA
Dann zur Bodenfreiheit:
zu festen Teilen 8cm
zu formelastischen Teilen 7cm
(hast du auf jeden Fall wenn du in dem geprüften Verstellbereich bist)
Kurz zur Eintragung:
Wenn du Fahrwerk und Felgen eintragen lässt und die Rad/Reifen Kombi nicht im Gutachten von FK aufgeführt ist, dann fällt eine Einzelabnahme an.