War gerade nochmal an meinem Wagen und hab mal das Abstandmaß von Kotflügel zu Radmitte genommen dann der Schock hab nur einen Abstand von 32,5cm erlaubt sind laut ABE max 33cm udn mindestens 36cm. Jetzt die frage: Meiner Meinung könnt er sogar noch vertragen etwas tiefer zu sein und jetzt soll ich ihn wieder hochschrauben? Hab ich was falsches gemesen oder wie? Bitte um Hilfe will am Montag morgen zum TÜV
Erlaubt sind laut ABE nur 33cm…
Wie jetzt??? Normal müsste doch das Mndestmaß des Restgewindes im Gutachten stehen und nicht der Abstand von Radmitte zu Kotflügel. Oder? Sowas hab ich noch nie gesehen!
Eigentlich liegt es im Ermessen des TÜVs… Du darfst nur den Mindestabstand (10cm) zum Boden nicht unterschreiten und es sollte nichts schleifen! Wenn er NEIN sagt kannst du immernoch wieder höher schrauben!
Wenn ich jetzt zb am Monatg zum Tüv fahre und der sagt nein er trägt es nicht ein weil es zu tief ist wa smahc ich dann. Mein Kumpel und ich ham das Fahrwerk so eingetsellt das es genau zwishcen den Beiden zahlen ist.
Aber wie gesagt im enddefekkt steht da 33cm mindestmaß und ich hab nur 32,5 und allle hier sagen ich soll noch tiefer runter wie soll denn das gehen?
Bei mir im Gutachten steht auch der Abstand zwischen Kotflügel und Radmitte.
Also nix von Restgewinde.
Eingetragen hab ich 310mm.
Soweit ich informiert bin sind doch 8cm vorgeschrieben,oder?
Ach ja,ich hab 4cm Bodenfreiheit.Wenn überhaupt…
sind das das 330mm auf den Bildern zwischen Radnabe und Kotflügelkante. Sieht mir etwas hoch dafür aus. Hab 325mm mit Winterreifen und das sieht tiefer aus.
Hab übrigens auch 1.8T und nen FK Fahrwerk. Bekommst du übrigens nur auf 340mm eingetragen, außer Einzelabnahme. Ich kannte einen der mirs tiefer eingetragen hat, aber ansonsten wären nur 340mm drin gewesen.
Sind die Felgen da in dem FK Gutachten aufgeführt, falls nicht fällt die Einzelabnahme an und dann kannst du auch tiefer drehen als 340mm.