hatte heute leider einen kleinen Unfall. Verursacher hat rückwärts ausgeparkt und mich nicht gesehen, dann hats geknallt. Er war überzeugt, dass da keiner ist, deswegen war er auch ziemlich schnell. Schaden: Frontschürze gebrochen, Beule im Kotflügel, Scheinwerfer etc…
Nun meine Frage: Was sollte ich tun? Gutachter oder Kostenvoranschlag von Audi? Oder beides?
Beim Kostenvoranschlag wird ja kein Schadenersatz wegen Unfallwagen berechnet?
Wie ist es, wenn ich mich beschließe, mir die Summe auszahlen zu lassen und dann selber mit einem bekannten zu reparieren, wie sieht es da mit einem Mietwagen für dei Zeit der Reperatur aus?
Hi,
würde mir beim Gutachter ein Gutachten einholen und je nach Schadenshöhe, hast du Anspruch auf einen Leihwagen!Ausserdem würde ich es mit deinem "Bekannten" zusammen reparieren lassen.
Polizei hab ich nicht gerufen, weil das ja an sich nur ein Parkschaden ist. Wir haben einen Unfallbericht mnit Skizzen geschrieben und beide unterzeichnet. Versicherungsnummern und Personalien (Perso und Führerschein wurden überprüft) ausgetauscht. Ich stand und er ist rückwärts raus auf mich zu gefahren. Es war nicht auf der Straße sondern an einer Waschstraße. Er stand in den Buchten zum Saugen, ich draußen um meine Antenne ab zu machen. Wieso sieht das jetzt mau aus?
Eher umgekehrt, ob du einen Gutachter nehmen darfst hängt vom Schaden ab. Bei kleineren Schäden darf die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen schicken. Besprich das am besten erstmal mit deinem Autohaus, die wissen da bescheid und haben i.d.R. auch die richtigen Leute an der Hand.
Den Anspruch auf Leihwagen hast du wenn das Fahrzeug nicht mehr Fahrbereit ist und für die Dauer des Werkstattaufenthalts.
Selber reparieren hängt vom Schaden ab,wenn man sich das Geld auszahlen lässt wird die Märchensteuer abgezogen.
Ich hatte bei meinem Coupé sowas ähnliches. Da ist mir einer hinten drauf. Auch keine Polizei und nichts einfach nur die Daten ausgetauscht und gut war.
War dann bei Audi wegen nem Kostenvoranschlag. Man konnte von aussen nur ne kleine beule sehen sonst sah alles ganz aus. Die habe mich dann weitergeschickt zu nem Gutachter mit der Aussage: "Fahren sie damit lieber zu einem Gutachter da wird hinter der schürze sicher was kaputt sein und bei nem Kostenvoranschlag müsste ich die Kosten erstmal selbst übernehmen" dann hat er mir freundlicherweise noch eine Visitenkarte von einem Gutachter gegeben wo ich das dann alles hab machen lassen. Versciherung hat ohne Probleme bezahlt mir allerdings die Kosten für den Gutachter abgezogen, da bei solchen Bagatelschäden dieser nicht nötig gewesen wäre. Gegenangehen hat nichts gebracht da ich vom Freundlichen ja nichts schriftliches hatte und er sich an den "Vorfall" auch nicht erinnern konnte.
Von daher würde ich da auf jedenfall aufpassen bevor du das zu nem Gutachter gibst. Nur mal so als summer bei mir waren das ca 800€ um die es ging also wirklich nichts großes.
also als Geschädigter hast Du das Recht erstmal auf Deiner Seite. Gut das Du was unterschriebenes hast.
So wie ich den Schaden hier überschlage bist DU mit 2000,-€ dabei.
Lass den Freundlichen mal aus dem Spiel. Du kannst zu einem Gutachter "Deiner Wahl" gehen.
Hier lässt Du ein Gutachten erstellen in dem auch angegeben wird wieviele Tage der Wagen repariert wird. Das ist dann Deine Nutzungsausfallentschädigung. Die dürfte sich bei Deinem Auto auf ca. 36,- bis 40,-€ einpendeln. Bei 5 Tagen Reparatur heisst das nochmal 200,-€. Dieses Gutachten schickst DU der gegnerischen Versicherung mit dem Hinweis, das Du auf Gutachtenbasis abgerechnet haben möchtest. Die überweisen Dir den Betrag x minus die Mehrwertsteuer + Nutzungsausfallentschädigung + Pauschale für Auslagen ca. 25,-€.
Wenn Du den Wagen repariert hast, kannst DU diesen nochmal beim Gutachter vorstellen, der nochmal Bilder macht und diese dann der gegnerischen Versicherung zukommen lassen. Manche Versicherungen zahlen Dir daraufhin die Mehrwertsteuer ohne Nachweis noch aus.
Beachte das Du nicht an die gegnerische Versicherung gebunden bist wenn diese hingehen und einen eigenen Gutachter beauftragen möchten. Die frei Auswahl hast Du. Sollte der Schädiger nachher hingehen und seine Aussage revidieren bezüglich der Schuldfrage, kannst Du einen Rechtsanwalt beauftragen, den ebenfalls die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
Vollkommen korrekt! Was der tuncay schreibt! Geh zu einem Gutachter "Deiner Wahl". Am besten zu dem, der schon für andere ein Gutachten erstellt hat. Wo man weißt, dass der das Maximale daraus holen kann! denn nicht alle Gutachter sind gleich! Mein ist in diesen Sachen sehr gut! Auch meine Freunde gehen zu dem, und sind sehr zufrieden mit der Endsumme!
Vor kurzem hatte ich auch ein Unfall vorne links gehabt, nur leider nach zwei Gerichten war ich schuld gewesen. Hab den Schaden selbst beseitigt, Motorhaube, Stoßstange mit grill, beide Scheinwerfer und der Kotflügel getauscht. Alles gebraucht für 350€ gekauft! Sogar in meiner Farbe! Lies natürlich nachher lackieren.
Also ich würde grundsetzlich immer die polizei holen weil man wird schneller über den Tisch gezogen wie man gucken kann trotz soner unterschriften,ich würde mir bei audi nen kostenvoranschlag holen und das ganze da reparieren lassen. Dann kriegst du zwar in dem sinne keine kohle aber deine karre wird wieder fachgemäß repariert und je nach dem was die von audi und versicherung sagen kriegste nen leihwagen und du musst nix davon bezahlen.
Das kannst DU bei einem drei bis 5 Jahre alten Wagen machen aber es rentiert sich nicht wenn Du das bei einem 10 Jahre alten Auto machst. Da verdient dann nur die Audi-Werkstatt dran. Also nix mit Audi bei Stundensätzen von 120,-€. Man kann es auch zu einem Bekannten gehen der das genauso gut macht. Ausserdem hast DU durch jeden Unfall eine Wertminderung des Fahrzeuges, den man halt nur mit der Differenz der Gutachtenbasis zum tatsächlichen Preis für die Instandsetzung noch ausgleichen kann.
Bei Fragen, einfach fragen… hab schon ziemlich viele Unfälle hinter mir…
Das man die Polizei rufen sollte ist zwar in Ordnung aber selbst die kommen solange kein Personenschaden sondern nur Sachschaden vorliegt auch nicht immer raus…
Das ist richtig aber wenn man so einen kennen
würde,würde er so was nicht hier fragen
sondern seinen Kollegen!
Ich würde das auch so machen wie Tuncay das
sagt.
Hi, erstmal vielen Danke für eure Hilfe! Zwar habt ihr mir ein bisschen Sorgen gemacht, von Wegen überm Tisch ziehen und so, aber ich denke die Schuldfrage ist ziemlich klar. Ich hielt (stand neben dem Wagen), er fuhr rückwärts. Ich hoffe seine Versicherung stellt macht da keine Probleme, ansonsten bin ich aber RS-Versichert! Außerdem, die Polizei stellt doch keine Schuld fest sondern nimmt nur den Unfall auf oder?
Ich habe heute herausgefunden, dass ein Gutachten nur bezahlt wird, wenn der Schaden über 800€ ist. Hab dann bei Audi angerufen, dort ist aber ein schriftlicher Kostenvoranschlag kostenplfichtig (10% vom Schadenswert), was ich auch laut Audi vorzahlen muss. Die Versicherung zahlt nur Gutachten.
Der Unfallgegner rief mich gestern noch an, und bat mich, mit ihm zusammen zu meiner Werkstatt zu fahren, weil er eventuell den Schaden selber regulieren möchte.
Ich denke ich werde jetzt einen mündlichen Kostenvoranschlag (kostenlos) machen lassen, eventuell den älteren Herrn mitnehmen und wenns deutlich über 800€ ist dann einen Gutachter aufsuchen. Was sagt ihr?
Wird aber bei einem Kostenvoranschlag der Werkstatt auch der Wertverlust mitgerechnet? Sowas kann doch eigentlich nur der Gutachter?
Geh doch bitte direkt zu einem "gescheiten" Gutachter, der sagt Dir dann auf einen Blick ob der Schaden über dieser "Bagatelle-Grenze" liegt oder nicht. Vergisst bitte mal hier die Kostenvoranschläge etc. Den Kostenvoranschlag nur in Erwägung ziehen wenn Du auch defintiv gewillst bist den Wagen dort reparieren zu lassen. Ausserdem würde ich mich nicht unbedingt auf die private Abwicklung mit dem Schädiger einlassen. Du kannst ihm ja sagen, das er ohne Hochstufung seiner Prozente den Schaden innerhalb von 6 Monaten bei seiner Versicherung ausgleichen kann.
Hör auf tuncay!! Er hat vollkommen recht, was die Kostenvoranschläge angeht! Geh direkt zu einem Gutachter, der wird dir schon unverbindlich und kostenlös seine Schätzung äußern!! Ich hatte mal einen kleinen auffahr Unfall gehabt, ein A4 (BJ2006)Fahrer hat mit seinem vorderen Kotflügel mein hintere Kotflügel erwischt. Sein Wagen hatte eine Delle meins nur Kratzer! A3 war stärker!!!
Hab die Polizei angerufen, er wollte aber gleich auf der Stelle mit 50€ (für einen Guten Politur, wie er meinte)regeln! Blöd man! Die Polizei kam, er hat sich dann sehr blöd angestellt, hat gelogen, und quatsch erzählt! Na, ja dummgelaufen, man soll nicht am Steuer schlafen! Wir haben dann so abgemacht, dass ich erst mal zu Gutachter fahre und dann ihm Bescheid über der Endsumme sage. So, bin dann gleich zu meinem Gutachter gefahren, laut Gutachtung, 650€ Netto! (Lackierung der ganzen Seite und die hintere Stoßstange!) Plus 80€ für ein Gutachten, genau genommen war das kein richtiger Gutachten. weil die Reparatursumme unter 800€ lag. Letztendlich hab von seiner Versicherung 650€ Netto bekommen, der Gutachter seine 80€!
Mein Gutachter sitzt in Marzahn-Hellersdorf, Allee der Kosmonauten, sagt dir das was?
Genaue Daten von ihm schicke ich dir als private Nachricht!
Ruf ihn an, rede mit ihn und falls du nicht sehr weit von da aus wohnst, er kann auch zu dir kommen!
Zu mir kam er auch selbst, bin aus Köpenick…
Erstmal ein großes DANKE für eure Hilfe! Der Gutachter war heute da und alles wird seine Wege gehen.
Hab heute einen Brief der gegnerischen Versicherung bekommen. Ein zweiseitiges Formular, wo ich Dinge wie Unfallhergang, Schuldfrage, polizeiliche Aufnahme etc. gefragt wird.
Hab jetzt ein bisschen Bange, da irgend etwas falsch zu machen, so dass die mir nachher nen Strick draus machen können. Bei Unfallhergang schrieb ich z.B. Folgendes: "Ich hielte auf dem Geländer der Waschanlage. Unfallgegner setzte zurück und lenkte nach rechts." Dazu die Skizze unten.
Die Rechtslage ist doch ziemlich klar?! Ich hielt (und stand neben dem Wagen). Er fuhr rückwärts. Nicht, dass die dann sagen, ich durfte da nicht halten (es war einfach ein offener Platz, ohne Verkehrszeichen oder durchgezogenen Linien etc., Waschanlagengelände halt). Leider war ich im Schock zu dusselig, einen Zeugen zu holen, obwohl viele Leute da waren. Bei ihm saß seine Frau (oder Tochter?!) im Auto.
Wäre ich gut bedient, sie Abwicklung einfach über einen Anwalt zu machen? Der weiß dann auch Bescheid, welche Ansprüche ich geltend machen kann, oder wäre das übertrieben?
Nach meinem letzten Unfall weiss ich bestimmt, ohne Polizei und Anwalt mache ich NICHTS mehr…lass den Text vor dem Rücksenden von einem Anwalt oder Deinem Versicherungsmenschen kontrollieren…jede Kleinigkeit kann von Wichtigkeit sein und auch wenn Du meinst, Du hast Recht…gibt es immer wieder die Ausnahme…
Ich male den Teufel mal an die Wand…ist er wirklich gestanden, oder nicht doch gerollt…die können im Nachhinein genug sagen. Glaub mir, mir wurde genau sowas zum Verhängnis…hinterher wurden Sachen behauptet, die mich richtig viel Geld und beinahe meine Zukunft gekostet haben…erstunken und erlogen…aber ich durfte bluten…
Ich denke auch, die Sachlage ist klar. Auch haben wir einen Unfallbericht unterschieben, wo steht, dass ich stand und er fuhr. Aber sicher ist sicher. Wenn man bei so nen Sachen solche Fragen beantworten muss, hab ich immer Sorge, weil absolut keine Erfahrung auf dem Gebiet.
Auch würde ich den Anwalt für die Abwicklung des Ganzen brauchen. Er weiß am besten, welche Ansprüche ich geltend machen kann. Außerdem sieht es wohl so aus, als ob ich erst eine Notreparatur machen muss. Oder macht das alles der Gutachter? Ich muss bis Ende Februar noch viele Bewerbungen losschicken, und da hab ich eigentlich keine Zeit für sowas.
Darf ich generell einen Anwalt einschalten, unabhängig der Schadensumme?
Habe auch gehört, dass falls der Anwalt ungerechtfertigte Ansprüche stellt, ich für diese Ansprüche die Anwaltskosten übernehmen muss?