da wär halt ne verkehrsrechtschutz ein guter helfer, weil ja wnen du ungerechtfertigte ansprüche stellst, musst du die zahlen, warum auch nicht?!
Da sie aber gerechtfertigt sind, kannst du zumind eine sitzung laufen lassen in der du halt über mögliche folgen konsequenzen etc aufgeklärt wirst und vllt dein schreiben ordentlich aufgesetzt wird.
Mit ungerechtfertige Ansprüche meinte ich aber nicht die Schuldfrage, sondern z.B. wenn er für Tag XYZ Nutzungsausfall beantragt, aber mir nur Tag XY zusteht. Aber ich denke ich mach mir da zu viele Sorgen. RS-Versichert bin ich jedenfalls.
Klar kannst du das!! Du bezahlst doch dein Geld für die Verkehrsrechtsschutzversicherung, oder?!! Also, warum immer bezahlen und nichts zurück bekommen! Mach dir kein Kopf!! Du kannst ruhig zu einem Rechtsanwalt, der für Verkehrsrechtsfrage zuständig ist, gehen!!
Auch unabhängig von der Schadenssumme!!Schildere ihn, am besten schriftlich, was? wo? und wie? der Unfall stattgefunden hat. Eine Skizze und Fotos von deinem Fahrzeug, werden auch benötigt, damit er richtig nachvollziehen kann. Und frag ihn einfach, ob er dir dabei helfen kann. Auch bei solchen Situationen, wo beide Unfallbeteiligten sich unschuldig fühlen, kannst du dein eventuelles Recht mit Hilfe des Rechtsanwaltes fordern. Die Ra-Gebühr wird er von der Verkehrsrechtsschutzversicherung des Verlierers holen. Und du zahlst auch NICHTS wenn du verlierst! Höchstens schmeißt dich deine RS-Versicherung nach 2-3 solchen Fällen raus, weil du ein Problemkunde bist!
Gutachter (Erstellung eines Gutachtens)
Und du kannst deine Bewerbungen in Ruhe weiter schreiben, der RA wird dann für dich alles regeln, alles andere geschieht dann per Post! Die Schadenssumme inkl. der Sachverständigengebühr wird auf das Konto des RAs überwiesen. Der überweiß dann wiederum dir!
ich hab ne dringende Frage. Nun ist folgende Situation. Mein Gutachter hat nach Preisen eines Audi-Betriebes in meiner Nähe abgerechnet. Daraufhin lies die Versicherung das Gutachten überprüfen und schrieb:
"[…] vorliegende Gutachten zum oben genannten Zeichen geprüft und ein datenbankunterstützter Werkstattvergleich in der Region des Anspruchstellers durchgeführt.
Diesem Ergebnis nach kann eine Reparatur des im vorliegenden Gutachten prognostizierten Schadenumfanges von den angeführten Reparaturbetrieben aus der Region des Anspruchstellers im Preisniveau des beigefügten
Berechnungsergebnisses durchgeführt werden. Bei den angeführten Eurogarant-, EuropAssistance- und Motorcare-Fachwerkstätten, welche höchsten
Qualitätsanforderungen unterliegen, wird auf deren Reparaturleistung eine mehrjährige Garantie gewährt, die über die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren hinausgeht. Bei diesen Betrieben kann nicht nur eine fachgerechte
und qualitativ hochwertige Reparatur, sondern auch ein kostenfreier HoI- und Bringservice zum Wohnsitz des Anspruchstellers gewährleistet werden.
Bei folgenden Reparaturbetrieben kann die Instandsetzung im Preisniveau der Korrekturreferenz durchgeführt
werden: […]"
Dann folgt eine Liste mehrerer freier Karosserie/Lackierbetriebe in meiner Region. Der Arbeitslohn ist entsprechend niedrieger. Muss ich das so akzeptieren?!
Wer zahlt denn nun deinen Schaden? Deine Versicherung oder die gegnerische?
Wenn die gegnerische zahlen muss musst du das normalerweise nicht hinnehmen.
Die gegnerische zahlt den Schaden. Das oben zitierte Schreiben stammt von einem von der gegn. Versicherung beauftragtem Kfz-Sachversändigenunternehmen.
Nein Mooney, das musst Du nicht akzeptieren. Das ist aber die normale Gangart der Versicherungen. Bei mir haben die das noch letztes Jahr versucht. Ruf die an und sag denen die sollen die Beträge im Gutachten akzeptieren oder Du schaltest einen Rechtsanwalt diesbezüglich ein, was für die nur noch mit Mehrkosten verbunden sein wird. Bei mir ist der Herr von der gegnerischen Versicherung sofort kleinlaut geworden und hat mir mitgeteilt, das er den Betrag anweisen wird der im Gutachten steht…
Also lass Dich nicht unterbuttern von den Versicherungen,…
Das witzige ist, ich HABE einen Anwalt mit der Abwicklung meines Schadens beauftragt. Über ihn habe ich auch diesen Brief erhalten. Mein Anwalt hat mir nur mitgeteilt, dass er mir den Betrag (der von der gegn. Versicherung angesetzt wurde) überwiesen hat. Lediglich mit dem Zusatz, dass mein Gutachter sich wegen des veranschlagten Wertverlustes von 150€ (welcher von der gegn. Versicherung nicht akzeptiert wird) äußern soll und wir dann ggf. Klage erheben.
Dass der veranschlagte Preis 500€ unter der Summe meines Gutachters ist, hat er Anwalt garnicht erwähnt. Muss ich ihm jetzt extra sagen: "Du hör mal, im Forum habe ich erfahren, dass ich das nicht hinnehmen muss. Bitte mach doch was dagegen!"
einfach nicht darauf eingehen. Dein RA soll nochmal ein Schreiben aufsetzen mit einer Fristsetzung wo drinsteht das der restliche Betrag angewiesen werden soll. Wenn fruchtloser Ablauf erfolgt dann Klageweg einschlagen aber das weiss Dein Anwalt ja eigentlich besser.
Eigentlich… Komisch, dass mein Anwalt das nicht vorher checkt. Scheint er nicht nötig zu haben.
Dass ich das Recht auf die Abrechnung (auch wenn sie fiktiv ist) nach einer Audi-Werkstatt habe ist 100%? Oder gibts da Argumente wie Alter des Autos, andere Werkstätten reparieren auch "fachgerecht" oder so…(halt das was im Schreiben der Versicherung steht, das ist nicht haltbar ja)?
Ne, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze liegt hast du als geschädigter freie Gutachter- und Werkstattwahl. Lediglich die Wertminderung wird man dir aberkennen, ich denke die gibts bis maximal 6 Jahre nach EZ.
Mein Gutachter hat die vor zwei Jahren deswegen gleich gar nicht angesetzt.
Also da hatte ich weniger Probleme bei meinen Unfall.
Der Unfallgegner hat damals im Dez. sofort gesagt er sei Schuld. Die Polizei war auch vor Ort und er wurde auch gleich zur Kasse gebeten.
Habe meinen A4 danach zu meinen Freundlichen gebracht. Davor hab ich aber die Versicherung meines Unfallgegners selbst angerufen und gleich alles geklärt aus meiner Sicht. Und einen Ersatzwagen benötige ich auch und ich möchte einen Audi haben am besten gleich von meinen Freundlichen.
Und was noch viel wichtiger war ein Gutachten mußte erstellt werden.
Die Versicherung meines Unfallgegners gab dann ihr Okay. Der Schaden war damals 13.000€ laut Gutachten.
Es hat zwar etwas gedauert aber nach ca. 1 Monat und 1 Woche konnte ich meinen Leihwagen der sicher auch ca. 3.000€ gekostet hat wieder abgeben.
Eine Wertminderung gab es auch noch diese wurde aber direkt an die Audi Bank gezahlt da mein A4 ein Geschäftsleasing Auto ist.
das ist aber aussergewöhnlich das eine Versicherung 5 Wochen ein Leihwagen übernimmt. Das Maximum sind bei einem Totalschaden normalerweise 14 Tage. Wobei ich es in 14 Tagen schonmal auf 3500,-€ gebracht habe vor 4 Jahren
Die Versicherung hat auf Grund des Alters meines Autos die Wertminderung gestrichen: "Aus sachverständiger Sicht ist in diesem Fall auf Grund eines Fahrzeugalters von mehr als 72 Monaten auch in Anbetracht des vorliegenden Schadenbildes der angeführte merkantile Minderwert in Höhe von 150,00€"
(steuerneutral) nicht zu vertreten.
Mein Gutachter schrieb zu diesem Punkt im Gutachten:
"Bei der Bemessung des Wertminderungsbetrages wurden die wesentlichen beeinflussende Faktoren wie Fahrzeugalter, Zustand, Wert, Marktlage, Schadenumfang, eingeschlagener Reparaturweg und Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Die regionale Marktsituation dieses Fahrzeuges, seine Besonderheiten sowie die aktuelle Rechtssprechung und die anerkannten Berechnungsverfahren wurden beachtet. Der im Gutachten benannte Betrag ist der Betrag, der nach einer Instandsetzung des Fahrzeuges bei Veräußerung als Mindererlös gegenüber einem vormals nicht beschädigten Fahrzeug durchschnittlich zu erwarten ist."
Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass man entweder das gesamte Gutachten akzeptiert oder garnicht. Die Versicherung könne nicht einzelne Punkte korrigieren. Kann das jemand bestätigen?
Naja, muss morgen wohl einfach mit meinem Anwalt und meinem Gutachter nochmal sprechen. Das ganze regt mich einfach auf, weil ich mich so viel mit der Sache beschäftigen muss und eigentlich besseres zu tun habe. Immer diese Spielereien. Der Unfall ist 6 Wochen her, und ich habe noch keinen Cent gesehen.