Mängelkarte wegen Kennzeichebeleuchtung

Wie schon gesagt:
Der TÜV KANN garnix machen.
Den Zettel kann er von mir aus ja abstempeln. Ich würde, nach der von der von dir besagten "Rücksprache" mit der Polizei ein Verfahren gegen den Prüfer einleiten. Mindestens mit der TÜV-Zentrale schriftlich in Kontakt treten, dass die die Eintragung zurückzunehmen haben o.ä.

Das KANN NUR DAS KBA!!! Nach lichttechnischem Gutachten.
Und das lässt du nicht machen.

Also. REIN THEORETISCH kann ich meine Mängelkarten selbst abstempeln.

Bingo, wie Recht du hast…

Interessant, was hier so steht… Ich bin auch der Meinung, dass es beim Nächsten nicht unbedingt viel bringt, wenn die LED selbst kein E-Prüfzeichen hat.

Aber dann können die Mods auch Themen wie dieses:
http://www.a3-freunde.de/forum/t97534/8L-LED-Kennzeichenbeleuchtung-vom-BMW-E90.html#962798

mit Verweis auf diesen Thread hier dicht machen.

Denn der Thread suggeriert, dass es (laut TÜV) legal ist.

CU

walkAbout

kommt doch mal wieder runter.

dass alle nachgeruesteten led in deutschland nicht zulassungsfaehig sind, ist fakt.

dass fifficus dank unwissen des pruefers sauber aus der sache rausgekommen ist, ebenfalls.

freifahrschein ist es keiner, aber oft wird man wegen dieser sache auch nicht wirklich angehalten.
ich bewundere jedenfalls den mut (oder soll ich dreistigkeit sagen?), mit den led zum tuev zu gehen.

mich hat heute ein kunde angerufen, er will richtig blaue led fuers kennzeichen. hab ihm nur gesagt, dass er damit wohl nur kurz spass haben und sehr schnell gestoppt werden wuerde. er hat es sich dann immerhin anders ueberlegt.

gruss,
tom