Kinners - rumheulen nutzt doch nix. Es ist defakto in Deutschland nicht erlaubt ungeprüfte Leuchtmittel zu verwenden. Das reicht von Abblendbirnen bis hin zu Blinkerbirnen - oder auch wie hier Kennzeichenbeleuchtung.
Ob das Verbot in Bezug auf Kennzeichenleuchten jetzt eine objektive Daseinsberechtigung hat oder nicht, steht nicht zur Debatte
Von daher bleiben lassen, dann passiert nix oder sich im Klaren darüber sein, dass es Probleme geben kann und für sich entscheiden, ob einem die Optik das Risiko wert ist oder nicht.
Wenn ja dann gibt es aber bestimmt bevorzugung. Also wenn du privat unterwegs bist und ein anderem fällt die LED-Kennzeichenbeleuchtung auf und der hält dich dann deswegen an. Dann wird es doch sobald er bemerkt das du auch Polizist (o.ä.) bist höchstens eine mündliche Verwarnung geben. Glaube einfach nicht das ihr euch gegenseitig Mängelscheine schreibt…
Oder kannste mich da eines besseren belehren?
Kann ich nicht.
Grundsätzlich sind vor dem Gesetz alle gleich.
Ausserdem bin ich hier im Kreis einer der wenigen, die sich auskennen.
Ist nämlich mehr als nur Felgen und Federn erkennen.
Daher auch dauernd Kommentare wie: "bin kontrolliert wordenund Bullizei hat nix gesagt"
Aber davon mal ab, um auf deine Frage ehrlich einzugehen:
Wer, glaubst du, stempelt Mängelkarten ab?
Ich war beim TÜV und hab dem die Mängelkarte gezeigt. Daraufhin hat er sich die Kennzeichenbeleuchtung angeschaut. Vorher hatte ich die Sofitten so gedreht, dass sie nicht senkrecht aufs, sondern parallel zum Kennzeichen leuchten, also nicht mit voller Leuchtkraft aufs Nummernschild scheinen. Der Prüfer hat mich gefragt, wo ich die denn her habe und ich meinte, dass die im Internet sehr populär sind und die ja auch ein E-Prüfzeichen haben. (Tatsächlich hatten die LEDs selbst natürlich kein E-Prüfzeichen, dafür aber die original Audi-Abdeckung, unter der sie drunter sind).
"Jaja, ich sehs. Die ham ja tatsächlich ne E-Nummer und von Sidler sind se ja auch noch!" sagte der Prüfer.
"Ja eben und das habe ich der Polizei auch gesagt, nur die wollten mir das nicht glauben" hab ich dann geantwortet.
"Ja dann ist der Fall klar. Die sind weiß, strahlen nicht zu hell, haben ne E-Nummer und außerdem verbaut die BMW meines Wissens nach ja auch neuerdings."
Und dann bekam ich die Mängelkarte anulliert
Habe mit dem Prüfer sowie der Polizei nochmal Rücksprache gehalten, wie das denn in Zukunft läuft, nicht dass ich nochmal ne Mängelkarte bekomme. Die Kopie der bestätigten Karte reicht und die Sache ist amtlich genehmigt.
Ich wiederhole mich - eine Eintragung ist kein Freifahrtsschein und die Dinger sind immernoch nicht legal. Zwar hats ein Prüfer jetzt nicht gerafft und das unterschrieben, aber letztlich biste nachwievor so illegal unterwegs wie vorher. Kannst nur hoffen, dass du da mal nich an nen Polizisten gerätst, der dieses Schreiben/Bestätigung/… anzweifelt.
Ich warte dann mal auf den Polizisten, der Dir Dein Auto auseinander nimmt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man aufgrand der Mängelkarte nicht wieder kontrolilliert werden darf…das wäre ja ein Freifahrtschein für alle Zeit…
Aber wieder typisch…nicht zugelassene Leuchtmittel eingebaut (scheiss egal, wer ddie vertreibt), erwischt und rumgeheult…
Hab ich rumgeheult? Wer hat denn die Diskussion gestartet, in der es darum ging, wer denn jetzt welche Schuld an was hat, wer welchen Fehler gemacht hat, etc.?
Ich sicher nicht. Alles was ich wollte, war Meinungen zu hören, ob LED bei TÜV vorzeigen ja oder nein. Wie ich aus der ganzen Sache sonst rauskomme, ist ganz allein meine Angelegenheit
Wie schon gesagt:
Der TÜV KANN garnix machen.
Den Zettel kann er von mir aus ja abstempeln. Ich würde, nach der von der von dir besagten "Rücksprache" mit der Polizei ein Verfahren gegen den Prüfer einleiten. Mindestens mit der TÜV-Zentrale schriftlich in Kontakt treten, dass die die Eintragung zurückzunehmen haben o.ä.
Das KANN NUR DAS KBA!!! Nach lichttechnischem Gutachten.
Und das lässt du nicht machen.
Interessant, was hier so steht… Ich bin auch der Meinung, dass es beim Nächsten nicht unbedingt viel bringt, wenn die LED selbst kein E-Prüfzeichen hat.
dass alle nachgeruesteten led in deutschland nicht zulassungsfaehig sind, ist fakt.
dass fifficus dank unwissen des pruefers sauber aus der sache rausgekommen ist, ebenfalls.
freifahrschein ist es keiner, aber oft wird man wegen dieser sache auch nicht wirklich angehalten.
ich bewundere jedenfalls den mut (oder soll ich dreistigkeit sagen?), mit den led zum tuev zu gehen.
mich hat heute ein kunde angerufen, er will richtig blaue led fuers kennzeichen. hab ihm nur gesagt, dass er damit wohl nur kurz spass haben und sehr schnell gestoppt werden wuerde. er hat es sich dann immerhin anders ueberlegt.