http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160152144445
ich mein wer sich den text net durchliest, is selber schuld
3 sekunden Vermietung, aber 4.500€ weg…
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=160152144445
ich mein wer sich den text net durchliest, is selber schuld
3 sekunden Vermietung, aber 4.500€ weg…
Man kann immer noch mit der Dummheit anderer Menschen sehr viel Geld verdienen !!!
dafür sollte aber auch der Verkäufer bestraft werden !!!Das Gebot ist ja bindent!
Denk mal das fällt unter arglistige Täuschung, könnt noch ne menge ärger geben, vorallem weil ebay sich die gebühren in jedem fall holt.
gruss steffan
Warum Täuschung? Wenn der Text so wie jetzt da von Anfang an gestanden hat kann dem keiner was… wer nicht lesen kann ist da echt selber schuld… ne gute Idee wars von dem auf jeden Fall… der will sich bestimmt mit dem Geld einen Motorumbau finanzieren… ^^
was willst denn mit ebay-gebühren??
der typ macht genug noch gut, auch mit gebühren…
assi wärs nur wenn der käufer wirklich 3 sekunden kommt und gegen baum knallt…weil ärgern tut der sich 100% !!
ich denk schon drüber nach meinen auch 3 sekunden zu vermieten
die gebühren sind auch dann fällig wenn der käufer nicht zahlt. Und ich denke der Käufer wird auch nicht zahlen - und was will der Verkäufer dann machen - kann er sich n rechtsanwalt nehmen und zahlen muss er ihn zuerst selber!!
gruss steffan
Da kann man sich drüber streiten.Fakt ist dass das gebot bindent ist und der Käufer sich für die Zahlung mit abgabe des Gebotes verpflichtet hat,wenn er net lesen kann isser selber schuld,klingt zwar hart,is aber so.Der Käufer kann es ja mit nem Anwalt probieren,rein rechtlich wird er kaum eine chance haben.
Normal müßte Ebay solche sachen gleich entfernen und erst garnet soweit kommen lassen.
anderes Beispiel, was ja hier schon mal gegeben war :
http://cgi.ebay.de/Schlachte-Golf-2-16V-mit-allen-extras-Orciari-Front_W0QQitemZ230187891570QQihZ013QQcategoryZ9873QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem?mpro=http%3A%2F%2Fcgi.ebay.de%2FSchlachte-Golf-2-16V-mit-allen-extras-Orciari-Front_W0QQitemZ230187891570QQihZ013QQcategoryZ9873QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem&mpro=http%3A%2F%2Fcgi.ebay.de%2FSchlachte-Golf-2-16V-mit-allen-extras-Orciari-Front_W0QQitemZ230187891570QQihZ013QQcategoryZ9873QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem%3Fmpro%3Dhttp%3a%2f%2fcgi.ebay.de%2fSchlachte-Golf-2-16V-mit-allen-extras-Orciari-Front_W0QQitemZ230187891570QQihZ013QQcategoryZ9873QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
ich mein man kann es selbst deutlich hinschreiben und die leute bieten…
und nen kauf ist bindend und wenn er selbst darauf hinweist, dann ist der Kaufvertrag gültig…vor gericht würde der verkäufer mit ziemlicher wahrscheinlichkeit seine 4.500 bekommen, wenn nicht vielleicht ebay in seiner AGB was anderes stehen hat zu dem thema…aber da kenn ich mich nicht aus…
1000€ für nen stinknormalen Radbolzen…cool:laugh:
Wer lesen kann is klar im vorteil…
Eigentlich wunderts mich, warum der Verbraucherschutz da noch nix gemacht hat. Auch wenn manche Leute wohl nicht richtig lesen können…ich halte das für moralisch verwerflich und eigentlich sollten solche Details Fettgedruckt werden
das der Verkäufer zu seinem Geld kommt bezweifle ich stark! Die AGB´s mal komplett durchgelesen, und im BGB nachgeschlagen?
gruss steffan
Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
gruss steffan
ich hab deletzt auch so n mist gemacht im internet und es stand sogar fett bis unten, wieviel es kostet und ich hab einfach drauf los gemacht…nur gut dass dann die rechnung kam und ich bezahlen musste, auch mit auflehnen…
wenn man sowas macht und es dasteht, muss man dafür gerade stehen…
BGB…ob da was über ebay steht bezweifel ich…im BGB stehen doch nur die allgemeinen Gesetze…in der AGB schätz ich eher, dass man da was findet, aber sicher nicht, wenn es extra betont wird…
zum glück ist sowas mir nicht passiert und musste nur 60 eus blechen
Du gehst einen Schriftlichen Vertrag ein wenn du das Gebot abgibts,du mußt es sogar noch einmal bestätigen,das mann mit der Abgabe des Gebotes auch wirklich einverstanden ist und dass das Gebot bindent ist.
Wenn man dann bestätigt es man selber schuld.
definiere Täuschung!!
es steht alles genau so da, wie es ist und es wurde nichts getäuscht…
es ist mit sicherheit schwierig, aber bevor man was kauft, sollte man sich alles durchlesen und net einfach auf nen knopf drücken und hoffen, dass das auto zufliegt!!
lese halt den thread von mir dann weisst du wie täuschung definiert wird. Frag nen Anwalt der wird dir das gleiche sagen. Ich habs in nem anderen Thread schon geschrieben, recht haben und recht kriegen sind zwei paar schuhe bei uns in deutschland.
gruss steffan
Also das ganze ist problemlos als arglistige Täuschung anfechtbar, die VErhandlung dauert keine fünf Minuten. Daneben wird der Richter, wenn er einen guten Tag hat, das ganze zur Staatsanwaltschaft schicken, das riecht nämlich nach Betrug, bei einer solchen Beschreibung rechnet keiner mit einer drei Sekunden Vermietung.
In Deutschland wird der Dumme geschützt, nicht der Arme.
inspirion hat recht, da gibts genug beispiele in der rechtssprechung. ihr glaubt doch nicht ernsthaft,dass jemand mit sowas vor gericht an "sein" geld kommen würde?
ich hab das alles schon anders erlebt…hab sogar aus dummheit mit älter gemacht und wir sind nicht durchgekommen, weil es eben offensichtlich dasteht, was es ist !!
schimpft net alle so auf deutschland…man kann net alles im griff haben, vorallem wenn es so viele dumme leute gibt, wie der käufer der 3-sekunden-vermietung…
und es ist nicht verdeckt geschrieben, sondern in den angaben, die man sich als käufer eigentlich durchlesen sollte…
naja ich glaub das bleibt ein geheimnis was dabei rauskommt…
Also ich definiere das auch eher als arglistige Täuschung, denn Hauptaugenmerk galt dem Auto und nicht dem Radbolzen bzw. der 3-Sekunden-Mietung.
Natürlich muss der Käufer auch wissen, was er da kauft, aber auch er ist ein Mensch und macht Fehler und da überliest man mal schnell ein Wort…aus diesem Grund gibt es das Widerrufs- und Rückgaberecht.
Auch wenn der Verkäufer sich davon evtl. distanziert hat, sollte man diese dennoch mit juristischer Hilfe erzwingen, damit man aus dieser Verarsche herauskommt.