Laptop gekauft, kurz danach defekt!

Hallo Gemeinde :slight_smile:

folgende Situation:

Heute Nachmittag im „Saturn“ ein Notebook gekauft, weil ich es morgen zum Programmieren in der Schule gebraucht hätte. Okay, daheim eingeschalten, alles optimal. Nach ca. 20 min. arbeiten (Symbole an den richtigen ort geschoben usw also nichts aufwendiges) fängt der Bildschirm so im 5 sekunden takt an zu „flackern“… d.h. er wird immer ganz kurz schwarz. Das ganze wurde immer häufiger, bis jetzt gar schließlich gar kein Bild mehr zu sehen ist. Weder ganz am Anfang beim Bios, noch im Windows noch sonstwo. Er is immer komplett schwarz. An was kann sowas liegen?

Werde morgen wieder hinfahren und ihn Umtauschen.

Jetzt meine Frage: was hab ich für rechte??? Können die sagen „okay, wir schicken den ein in 3 wochen bekommen sie vielleicht einen Neuen“

oder müssen die mir sofort einen neuen geben?

Danke schonmal :slight_smile:

Gruß
Andi

Als Ex-Mitarbeiter der Media-Saturn Holding kann ich Dir sagen:
Entweder SOFORT Umtauschen (wenn das Gerät da ist), oder Kohle zurück - dann kannste dir was anderes kaufen.
Innerhalb von 2 Wochen hast Du sehr gute Karten.
Grüße
Nam

Danke, das beruhigt mich ungemein. Mal schaun was die da sagen…

hehe, kein Problem - egal was - du hast auf jeden Fall als Notoption ein Recht auf Deine Kohle :slight_smile:

berichte dann mal wies gelaufen ist, ich hab nämlich keine guten erfahrungen mit saturn gesammelt, haben oft und wegen jedem scheis rumgepinst wenn ich was zurückgeben wollte (innerhalb 2 wochen)

Ich würde mal behaupten, dass du von rechts wegen kein Recht auf dein Geld hast. Du hast ein Recht auf Reparatur, mehr nicht.

Allerdings sind Saturn / Mediamark i.allg. sehr kulant in diesen Sachen und geben fast grundsätzlich direkt Ersatz oder Kohle. Von daher würde ich mir keine Sorgen machen, aber rechtlich gesehen sieht es anders aus.

rechtlich gesehen hab ich nach 2 mal nachbessern das recht auf wandlung oder kohle oder?


… der Hersteller/Händler hat das Recht auf Nachbesserung. Wenn diese 2x fehlschlägt hast Du ein Recht auf Wandlung, dh. Geld zurück.

Wenn Dir das Gerät getauscht wird oder aber Du das Geld zurück bekommst ist das reine Kulanz des Händlers. Wenn die das Gerät da jetzt auf Palette stehen haben hast Du glaube ich gute Karten für eine Tausch gegen Neuware.

Wenn die das „Einschicken“ wollen musste halt gucken ob die Abwicklung direkt mit dem Hersteller nicht schneller wäre; kommt halt auf den Hersteller an!

Gruß
Xcalibur

öh… mein wirtschaft/recht-leistungskurs ist zwar schon ne weile her, aber so wie ich mich da zurückerinnern kann hat man prinzipiell das recht auf wandelung oder minderung. das recht auf nachbesserung hat der verkäufer erst dann, wenn es so vereinbart wurde, zum beispiel in den AGBs. ich geh mal davon aus, daß das bei dem laden immer der fall ist.

Hehe, ich hatte mein erstes Laptop knapp ne Stunde, danach war die Festplatte kaputt g Gericom eben, ich sag nur, der letzte Müll!

Media Markt, Saturn, usw. geben doch auch 2 Wochen Rückgaberecht, sogar ohne Angabe von Gründen.
Da du ja auf jeden Fall nen nicht gerade unerheblichen Grund hast, sollte das also kein Problem sein, sofort ein Neues zu bekommen.

Mfg Frank

ist es nicht ein unterschied, ob das gerät beriets funktionierte und dann kaputt ging, oder ob es bereits defekt gekauft wurde?
(das könnte man dann als käufer ja behaupten)

wäre ja ne frechheit, wenn ich ein defekt gekauftes gerät nicht sofort ersetzt bekäme und statt dessen sofort auf nachbesserung warten müsste.

also ich errinnere mich da mal etwas gelesen zuhaben, wenn das gerät von anfang an beim kauf bereits defekt ist hat man andere rechte. aber ich weiss das nicht, nur gehört/gelesen.

Auch mal Senf dazugeb…

Recht auf Austausch bzw. Geldrückgabe hast du
nicht.

Theoretisch kann Saturn darauf bestehen, dass Teil einzuschicken (also auf das Recht auf Nachbesserung bestehen), was sie wahrscheinlich aber nicht machen werden, da dein Kauf gerade mal einen Tag her ist. Die werden zu 99% auf Kulanz (freiwillige Leistung) das Ding austauschen.

Das ist im übrigen die gültige Rechtssprechung und bedarf daher keiner weiteren Erwähnung in AGB. Im übrigen kann man auch AGB ausser Kraft setzen, wenn dort überraschende Dinge drin stehen, aber das nur so nebenher.

  • Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 20.09.2005 bearbeitet

Danke für eure Antworten.

War heute dorten, hat sich an den Kopf gelangt und mir ein neues gegeben. Auf die Nachfrage ob sowas öfter vorkommt hat er nur gesagt „das ist die erste reklamation, er hatte noch nie sowas“.

Der Satz kommt mir so bekannt vor… Sowas lernt man wohl in der Ausbildung?

:slight_smile:

Gruß
Andi

Naja ist doch egal, hast doch ohne Probleme einen neuen bekommen. Als ich mein Notebook gekauft habe, habe ich auch gefragt, ob da oft was kaputt geht. Die Antwort:

„Schwarze Schafe gibt es immer…“

Also kann ich mir die Antwort aussuchen!

Wünsch dir ne tolle Zeit mit deinem Notebook! :daumen:

MfG Pietschi


o.k, um es noch mal ALLEN klarzumachen.
Wie bereits oben schon erwähnt gibt es bei Saturn, Media Markt Sonderregelungen, die sie selber aufgestellt haben.
Damit hast Du ein Recht auf Barauszahlung.

Das gilt nicht generell für alle Einzelhändler.
Ist ja wieder schön zu sehen, wer hier wieder meint, alles besser wissen zu müssen
:lolhammer:

ich glaub dir das schon!

Solange er nicht nochmal versagt, bin ich zufrieden mit ihm. Wenn er allerdings nochmal schlapp macht, zweifel ich an der Qualität, wer würde das nicht?!

Danggeeeeeeeeeeeeeeeee

Andi

Hallo,
also wenn man sich die Sache aus kaufmännischer Sicht anschaut, hast du auf jedenfall das Recht Geldzurück oder gleichwertigen Ersatz! Wobei, in dieser Situation muss ich sagen, da kann man mit Sicherheit ein besseres Gerät zum gleichen Preis bekommen, man bedenke deine Spritkosten, die zusätzlich anfallen und deine Zeit, dein Ärger usw.
Nochmal zum Kaufmännischen, also da dein Laptop einen Fehler bzw defekt aufgezeigt hat, den du bei dem Kauf nicht sehen konntest, handelt es sich dabei um einen verstekten Mangel, ein solcher Mangel musst du innerhalb einer bestimmten Zeit, glaube direkt nach dem Auftreten (also nächster Tag) melden. Dann muss Sturn oder Mediamarkt oder sonstwer dir dein Geld bzw ein anderes Gerät zur Verfügung stellen. Tipp von mir (bin in der PC Branche relativ gut bewandelt) geh zu einem Fachgeschäft wenn du dir sowas zulegst (grade in Sachen Laptop), die können dir auf jedenfall mehr helfen als die im Saturn oder MediaMarkt. Preislich macht das nichts bzw nicht viel.

  • Dieser Beitrag wurde von Paladrion am 20.09.2005 bearbeitet

Hm ja ich brauch da kein fachgeschäft. Kenn mich mit PC’s schon optimal aus, und wollte mir den Laptop eh erst in münchen kaufen. Was mir ein verkäufer erzählt, darauf kann ich (in den meisten fällen) verzichten.
Bis jetzt handelte Media bzw Saturn immer gut, da gabs noch kein Problem.

Zum Thema „höherwertigeren pc zum gleichen Preis wegen Fahrtkosten“:

Ich bin mir sicher dass das nicht so einfach geht. Zumindest nicht, wenn man nicht die gesetzliche grundlage für so eine aussage hat!

Ausserdem gings mir in der ganzen sache weniger um den laptop als um die rechtliche sache, welche Rechte hab ich in so einer Situation und welche rechte hat der Laden!

  • Dieser Beitrag wurde von rasterman am 20.09.2005 bearbeitet

Hallo,
du hast mir ja geschrieben, was du für ein Laptop hast, das ist eh schon ein gutes.
Was die Verkäufer erzählen, steht meist eh alles auf den tollen Schilder, die M und S an den Produkten haben. Viel mehr können die auch nicht.
Also, rechtlich ist es halt so, wie ich es oben schon gechrieben habe, versteckter Mangel Geld zurück!