Laptop gekauft, kurz danach defekt!

Hi.
Das stimmt so leider nicht. Er hat ein Recht auf Nachbesserung, aber nicht auf Geld zurück. Der Händler hat zweimal die Chance fristgerecht nachzubesseren. Rücktritt geht nur wenn die Vorraussetzungen des § 440 BGB erfüllt sind, d.h. die Frist der Nachbesserung verstrichen, oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist. Etwaige AGBs die den Käufer besser stellen ersetzen in dem Fall natürlich die Mindestanforderungen des BGB. AGBs die den Käufer schlechter stellen sind sittenwidrig, und somit nichtig.
Deine Ansprüche kannst du nachlesen in § 434 (Sachmangel), daraus leitet sich ab § 437 (Rechte des Käufers bei Mängeln), die dann zu den §§ 439(Nacherfüllung), 441 (Minderung) oder 440 (Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz), welcher dann zum § 323 (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) führt.
Wenn die dir das Gerät direkt umtauschen weil deren Richtlinien und AGBs so sind, um so besser.
Das sind jedenfalls meines Wissens deine Rechte.

Gruß

zWaEn

[quote]
Hallo,
du hast mir ja geschrieben, was du für ein Laptop hast, das ist eh schon ein gutes.
Was die Verkäufer erzählen, steht meist eh alles auf den tollen Schilder, die M und S an den Produkten haben. Viel mehr können die auch nicht.
Also, rechtlich ist es halt so, wie ich es oben schon gechrieben habe, versteckter Mangel Geld zurück!

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das interessiert mich jetzt doch nochmal im klartext.

soll das also bedueten, dass selbst wenn das gerät bereits defekt verkauft wird, ich danach eine wartezeit für z.b. reperatur in kauf nehmen muss?
obwohl das gerät noch nie funktioniert hat?
und ich ja praktisch ein gerät bekommen habe was nicht dem kaufvertrag entspricht?

das ist ja mal der oberhammer.
frechheit.

Hoi!

Ja denk auch dass es past. Hab allerdings jetz aus einigen ecken gehört dass Acer keine guten notebooks baut?! Aber was man immer so hört… leg da net so den wert drauf, solangs funktioniert.
Die Verkäufer von Media und Saturn sind wirklich nicht fähig, jemanden kompetent zu beraten. Zumindest bei dene wo ich immer war.

Egal, jetz lafft er mal… :slight_smile:

Thx
gruß
Andi

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Hallo,
du hast mir ja geschrieben, was du für ein Laptop hast, das ist eh schon ein gutes.
Was die Verkäufer erzählen, steht meist eh alles auf den tollen Schilder, die M und S an den Produkten haben. Viel mehr können die auch nicht.
Also, rechtlich ist es halt so, wie ich es oben schon gechrieben habe, versteckter Mangel Geld zurück!

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theoretisch schon, aber von allem gibt es ja ausnahmen
wenn eine firma ihre kunden nicht verlieren will, dann ist sie da von alleine sehr kulant
ausserdem gibt es da den wortlaut der unzumutbarkeit, will heissen, wenn du die ware unbedingt brauchst, z. b. geschäftlich, dann ist es unzumutbar, das du auf die reparatur warten musst, da dir ja sonst ein schaden entsteht
wenn der verkäufer dir dann trotzdem ein austauschgerät etc. verweigert, und du das gerät nicht nutzen kannst, dann hast du zwar für den moment verloren, aber vor gericht kannst du dich dann auf die §§ 280 ff. berufen, je nach sachlage
da wird dann der schadensersatz explizit geregelt
wie gesagt, recht ist eine fall zu fall entscheidung, aber die meisten ketten wie media markt etc. sind ja heute sehr kulant
gruß

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das interessiert mich jetzt doch nochmal im klartext.

soll das also bedueten, dass selbst wenn das gerät bereits defekt verkauft wird, ich danach eine wartezeit für z.b. reperatur in kauf nehmen muss?
obwohl das gerät noch nie funktioniert hat?
und ich ja praktisch ein gerät bekommen habe was nicht dem kaufvertrag entspricht?

das ist ja mal der oberhammer.
frechheit.

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hilft aber wohl nichts, wenn ich es in der schule brauchen würde, somit nicht mitkomme weil kein laptop und dann schlechte noten schreib. da stehst dann scho blöd da!!

das ist war
dabei handelt es sich dann um einen abstrakten schaden, weiß nicht wie richter das handhaben
sorry, mein gebiet ist mehr die bwl, privatrecht machen wir nur in einem schein, sorry
da müsste ein volljurist ran, die stehen ja auf sowas :slight_smile:

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hilft aber wohl nichts, wenn ich es in der schule brauchen würde, somit nicht mitkomme weil kein laptop und dann schlechte noten schreib. da stehst dann scho blöd da!!

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Bis jetz lafft a ja einwandfrei!!! Wenn er demnächst abkackt, gehts rund… :slight_smile:

Hallo,
du hast mir ja geschrieben, was du für ein Laptop hast, das ist eh schon ein gutes.
Was die Verkäufer erzählen, steht meist eh alles auf den tollen Schilder, die M und S an den Produkten haben. Viel mehr können die auch nicht.
Also, rechtlich ist es halt so, wie ich es oben schon gechrieben habe, versteckter Mangel Geld zurück!

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bei sowas bekomm ich nen affen nur weil mal der ein oder andere nixschnallverkäufer vor dir gestanden hat heist es nicht das alle so sind!!!
und du würdest dich wundern was mancher media-saturn verkäufer so auf dem kasten hat!!!
kopfschüttel

Das stimmt einfach nicht!
Was du meinst ist ein verschwiegener Mangel, oder das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das hat aber nichts mit dem Beispiel hier zu tun.

Im Normalfall tritt das Recht auf Nachbesserung in Kraft, abgesehen davon, dass der Verkäufer eh erstmal das Recht hat festzustellen wie der Schaden zustande gekommen ist. Es ist ja auch nie auszuschließen das König Kunde hier selbst Hand angelegt hat.

Folgeschäden sind im übrigen fast immer per AGB ausgeschlossen, wobei hier beim Kauf so oder so explizit hätte von Seiten des Käufers darauf hingewiesen werden müssen, um das im Nachhinein rechtlich geltend machen zu können.

Auf jeden Fall wissen wir jetzt wie Saturn das Kulant regelt, von daher brauchen wir uns ja nicht weiter drum zu kümmern :wink:

  • Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 22.09.2005 bearbeitet

Hallo,
sag dann mal upps, hab da was verwechselt.
Nun ja, habe halt sehr oft die Erfahrung gemacht, das egal wer, immer gleich gesagt hat: „Sie bekommen ihr Geld zurück oder wollen sie es umtauschen“. Also denke das ist langsam eh die Regel. Zumindest in meiner Gegend.

Aber, ist ja alles geregelt und von daher abgeschlossen.

und ups von mir …dachte Scorp hätte die These schon wieder neu rausgekramt, dabei war’s nur schlecht zitiert und ausserdem schon beantwortet
:grins:

jup bekomm das mit den zitaten noch nicht so hin!!! :slight_smile:

Ob man Folgeschäden per AGB ausschließen kann habe ich so meine Zweifel. Im Recht gibt es den Begriff der Kausalkette, d.h. Werkstatt baut die Bremsen falsch ein, der Fahrer des PKW rast dadurch in einen Tanklastzug. Ist ein typischer Folgeschaden.

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Das stimmt einfach nicht!
Was du meinst ist ein verschwiegener Mangel, oder das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das hat aber nichts mit dem Beispiel hier zu tun.

Im Normalfall tritt das Recht auf Nachbesserung in Kraft, abgesehen davon, dass der Verkäufer eh erstmal das Recht hat festzustellen wie der Schaden zustande gekommen ist. Es ist ja auch nie auszuschließen das König Kunde hier selbst Hand angelegt hat.

Folgeschäden sind im übrigen fast immer per AGB ausgeschlossen, wobei hier beim Kauf so oder so explizit hätte von Seiten des Käufers darauf hingewiesen werden müssen, um das im Nachhinein rechtlich geltend machen zu können.

Auf jeden Fall wissen wir jetzt wie Saturn das Kulant regelt, von daher brauchen wir uns ja nicht weiter drum zu kümmern :wink:

  • Dieser Beitrag wurde von blaubaer am 22.09.2005 bearbeitet

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