Moin!
Ich habe mal ne wichtige frage:
Wie lange hat man bei einem Kaufvertrag (für ein auto) rücktritsrecht???
Meine Mutter meinte man habe bei allen verträgen eine rücktritsrecht von 8 Tagen, STIMMT das???
MfG
Methos :-?
Hallo,
wenn nichts im Kaufvertrag vermerkt oder in den AGB steht gilt laut §355 BGB wörtlich:
Auszug: Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Dedel
Ich hätte da was:
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Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.
Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.
Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber nur dann !). Dieses gilt ebenfalls bei bestimmten Verbraucherkreditverträgen und nach dem ebenfalls nunmehr in das BGB integrierten Haustürwiderrufsgesetz. Im Übrigen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich. Daher sollte sich ein Käufer zunächst überlegen,
-will ich gerade dieses Auto kaufen,
-will ich den Kaufvertrag so und nicht anders jetzt abschließen,
-kann ich dieses Auto finanzieren/bezahlen ?
Ein Rücktritt ist u.a. in folgenden Fällen möglich:
-Unmöglichkeit (z.B. das Auto ist schon anderweitig verkauft)
-bestimmte Irrtümer
-gravierende Mängel (z.B. Motorschaden, sofern kein Gewährleistungsausschluß vereinbart); zu beachten ist jedoch, daß nicht gleich jeder Mangel beim Autokauf zum Rücktritt berechtigt (z.B. Fußmatten fehlen, dann Nachlieferung oder Minderung des Kaufpreises) - Regelungen über Nachbesserung des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten ! -
-Fehlen zugesicherter Eigenschaften - neues Schuldrecht beachten !
-Fälle des ehemaligen, nunmehr in das BGB integrierten, Fernabsatzgesetzes (z.B. Kauf vom Händler über das Internet, wobei das Rücktrittsrecht nur dem Käufer zusteht)
-Verzug (nach Ablehnungsandrohung), außer bei Stundung des Kaufpreises
Vertragsverletzungen (Haupt- bzw. in best. Fällen bei Nebenpflichten) - jedoch Nachbesserungsmöglichkeiten des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten !
-Nichterfüllung (des Vertrages)
Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Verbraucherkreditgesetzes
Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Haustürwiderrufsgesetzes
-Arglistige Täuschung
-Kauf unter Drohung
-Wegfall der Geschäftsgrundlage (ganz selten !)
Bitte beachten Sie, daß diese Rücktrittsfälle beim Autokauf eher selten vorkommen und das der dem Rücktrittsrecht zugrunde liegende Sachverhalt häufig schwer beweisbar ist. Vielfach besteht ein vertraglich vereinbartes -nunmehr auch gesetzlich verankertes- Recht zur Nachbesserung oder es ist, wie oben bereits erwähnt, ein Gewährleistungsausschluß vereinbart worden (nur noch möglich beim Gebrauchtwagenkauf von Privaten oder Unternehmern untereinander: “…gekauft wie gesehen…”, “…unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung…”
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Ich denke das hilft etwas weiter…
wieso willst du das wissen ??
willst du von nem vertrag zurücktreten ?? oder einfach nur interessehalber fragen ?
gruß
ein rücktrittsrecht hat man bei vertragsgegenständen, welche speziell für einen angepasst wurden nie.
desweiter kannst du ja nicht ein auto zwei wochen fahren und dann sagen, des will ich net.
bei gebrauchsgegenständen gelten ganz andere regelungen. nur wenn was nicht passt oder kaputt ist gibts paar möglichkeiten.
Das problem besteht darin:
ich hatte bis vor 2 wochen nen auto, dann ist mir einer reingefahren: TOTALSCHADEN!!!
jetzt wollte ich mir nen A3 (Gebraucht) zulegen dafür reichte mir das geld aber nicht!
als ich mal nach hause kam und sage ich hätte nen geilen punto sporting (Gebraucht) für die gleiche kohle gesehen sagte meine oma
„da kann ich ja auch noch was sponsorn“
so, das problem liegt darin das sie das geld erst nur beim punto zugeben wollte, also mußte ich den kaufen, bzw. ich habe ne „verbindliche Bestellung“ unterschrieben :(((
Jetzt aufeinmal würde meine oma aber bei dem A3 auch was zugeben… sie dachte vorher nur: Audi = großes Auto!
Also muß ich aus dem scheiß wieder raus und den A3 kaufen!!!
ODER NICHT???
HILFE HILFE HILFE
wegen der verbindlichen bestellung hast wenig chancen denke ich, dafür is sowas ja da.
ausser du findest am punto was, was nicht den aussagen des verkäufers entspricht. also z.b. das fehlen einer zugesicherten eigenschaft.
kopf hoch
naja, mit nen paar hunder oder tausend euro kommste da bestimmt auch wieder raus
*g
Ich bin doch aber kein Dukatenscheißer!!!
Naja, eine Chance habe ich noch, die haben in ihrer „verbindlichen Bestellung“ geschrieben (AGB`s) das sie nur eine Gültigkeit von 10 Tagen hat, wenn bis dahin nicht die auftragsbestätigung eingegangen ist.
also hoffe ich jetzt, aber ich war ebend bei meinem überaus freundlichem Audihändler und der hat sofort nen anwalt drangehängt und läßt da jetzt richtig druck machen…
blöde frage: haste schon mal ganz schlicht den punto-verkäufer drauf angesprochen und ihm erklärt, in welcher problematik du steckst? vielleicht is er ja genauso freundlich und versteht dich. (ok, die wahrscheinlichkeit ist sehr gering, aber nen versuch wär’s doch wert oder?) vielleicht kannst du auch mit ihm dealen: er zerreißt die bestellung und besorgt dir dafür nen a3, den du natürlich bei ihm kaufst.
bye.
Dumm an der ganzen sache ist einfach das ich heute schon da war und ihm einfach gesagt habe bzw. ich habe so getahn als wenn ich das geld jetzt doch nicht bekommen würde, habe ja erzählt:
meine oma wollte geld mit zu geben!
das weiß er auch, dem habe ich jetzt gesagt geld ist fest angelegt und die versicherung zahlt auch noch nicht!
Kredit bei der bank gibts auch nicht, da ich Azubi bin.
Das ergebnis war das er meinte ich solle doch dann einfach finanzieren!
@Oscar
das forum weiss ja mittlerweile, dass du natürlich fehlerfrei über alles bescheid weisst.
hier ist ein forum, in dem user mit usern meinungen austauschen.
und nix weiter.
wenn du schon klugscheisst, dann such wenigstens noch die entsprechenden paragraphen raus, dann kann man wenigstens gleich nachlesen.
Ich weiß nicht was Du hast, ein Fiat Punto ist doch auch ein schönes Auto ! Schau mal bei www.punto-freunde.de vorbei
Nee, ernsthaft wenn Du aus dem Vertrag nicht so rauskommst, dann kann ich nur sagen selber Schuld - aber Du kannst Dir schonmal ein Aufkleber besorgen ‚Sponsored by Omi !‘
Sorry hab kein Verständniss für Deine Lage !
Gruss Frank
@ schapy
Also so ist das mit meiner oma auch nicht´:
sie hat mal für mich geld langfristig angelegt und würde mir darauf von ihrem privatkapital nen vorschuß geben!
PS: ja, ein auto ist es, schön ist es eigentlich auch, aber im vergleich zu dem A3 ist`s ein nichts!!!
@ oscar
Zu was soll ich mich ganz genau besser äußern???
Schonmal vielen vilen dank für eure hilfe!
@ oscar
1. ja, es ist irgendwie eine verbindliche bestellung auf die eine auftragsbestätigung zugesand wird.
die bestellung ist nur 10 tage bindend, danach kann ich die wegwerfen, aber nen kumpel hat bei denen vor nen paar tagen auch nen auto gekauft da kam die innerhalb weniger tage!
2. ja, ich habe denen davon erzählt das ich das geld meiner oma dazu brauche um ein auto zu kaufen.
kann ich damit echt den vertrag auflösen???
wie muß ich das machen, gibts da irgendeine bestimmte form?
zB. schriftlich?
DANKE DANKE DANKE DANKE DANKE
ich war ja gestern schonmal da und habe denen gesagt das ich das geld mneiner oma nicht bekomme,
da meinte der verkäufer ich solle finanzieren!
@oscar
deine kommentare bedürfen keiner antwort.
und die tatsache, dass du scheinbar den ganzen tag zeit hast abzuwarten, dass ich antworte … hehe
hey ROB und OSCAR,
bitte keine streitereien hier… DANKE!
also, ich habe ja oben schon geschrieben das der audihändler seinen anwalt da mit rein gesteckt hat, da werde ich erstmal abwarten was sich da tut.
der will bei fiat nämlich mit schlächtem ruf und sowas drohen, weil der punto viel zu teuer ist und weil ich noch so jung bin und die trotzdem so`n scheiß abziehen!
so hat es zumindest mein Freundlicher ausgedrückt!
Aber trotzdem vielen Dank an dich oscar, mit der störung der geschäfts grundlage läßt sich vielleicht was anfangen, werde das mal dem Freundlichen morgenfrüh weitergeben und mit dem darüber sprechen ob sich darüber was machen läßt!
Ich melde mich wenn was passiert
also auf bald…
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Hi !
hm das mußt Du mir aber mal erklären. Der Punto ist viel zu teuer ? Was ist denn dann ein A3 ?
Gruß
Jack