polizei hat mir die unfallschuld zugesteckt, da ich angeblich nicht geblinkt hab. ich muss ganz ehrlich sagen, ich weiss es nicht ob ich geblinkt hab oder nicht… blinken, sowie spiegel schauen mach ich im unterbewusstsein, das is ne sache die macht der körper automatisch, nachdem es gekaracht hatte wusst ich nimmer ob ich geblinkt hab oder nicht…
schaut euch die bilder an, ich wollte nur wenden und hinter mir hat es einer eilig gehabt -> der hat mich dann überholt in der ortschaft, gerade als ich wenden wollte… und hat mich ziemlich abgeschossen
-> im polizeibericht stand nichts über geschwindigkeiten, wobei der andere sicher zu schnell war, da er in der kurzen zeit vom a.t.u bis zur unfallsstelle (strecke gesamt vielleicht 400meter) auf einmal neben mir war !..
was hab ich nun für möglichkeiten ??? wie kann ich der versicherung das klar machen ??? weil komplette schuld hab ich nicht ! und wie wird die przentzuweisung der schuld verlaufen ???
heul
der kerl ist mir voll in die felge/kotflügel geschossen. meine neue front is im eimer, der kotflügel sowieso, der war so nach innen gebeult dass er dern reifen zerstochen hat… die felge is verbogen und die achse gebrochen, querlenker auch am arsch und stoßdämpfer…
der andere hat auch seine ganze seite verschrottet
Hast du gegenüber den Grünen gesagt, dass du „nicht geblinkt“ hast?
Wenn die ein Unfallprotokoll geschrieben haben und da steht drin, dass du nicht weißt ob du geblinkt hast, dann hast du NICHT geblinkt. Die Versicherungen sind da recht gemein.
in der ortschaft darfst sowieso nicht überholen, solange die fahrbahn nicht 2 spurig läuft, ok, wenn du nicht geblinkt hast, bekommst du eine teilschuld, aber er auf jeden fall auch, und wenn er dazu noch zu schnell war, so wie du es ja schilderst, dann frag ich mich langsam echt, was die grünen sich bei der beurteilung des unfalls gedacht haben
Ich glaube aber das Hauptproblem ist, das du gewendet hast…irgendwo steht das man beim Rückwärtsfahren ne besondere Sorgfaltspflicht hat. Ich würde die Sache auf jeden Fall erstmal mit nem Anwalt besprechen, der dann beurteilen kann, ob du Aussicht auf Erfolg hast. Wenn du ne Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, würd ich sowieso erstmal klagen…
Viel Glück dabei!!
Edit: Okay, blödsinn…habe die Skizze gerade erst angeschaut…wenn er Überholt hat, hat er die erhöhte Sorgfaltspflicht und trägt mindestens ne Mitschuld würde ich sagen. Auf jeden Fall musst du dir sicher sein, das du geblinkt hast. Vor Gericht kann man denke ich ganz gut mit Schock nach dem Unfall erklären, warum man sich an der Unfallstelle nicht sicher war.
Dieser Beitrag wurde von llboe am 26.01.2006 bearbeitet
die polizei hat nicht zu beurteilen wer schuld ist, die polizei nimmt nur den unfall auf. so hat mir mal die polizei bei meinem unfall gesagt.
ich sehe, wenn überhaupt, nur eine geringe schuld bei dir.
warum überholt der in der ortschaft?
warum überholt er links, und nicht rechts? (ich nehme an, du bist ganz links gestanden, da du ja auch links in die lücke wolltest zum wenden, oder?)
wenn du schon mit ca. 20 km/h fährst, so kann der andere dich doch nicht einfach überholen. überholt er den jeden, der langsamer fährt? seine argumentation möchte ich gerne hören.
mein tip, wenn du rechtschutz hast, würde ich zum anwalt gehen!
Die Verkehrsvorschrift haste dir wohl gerade ausgedacht - oder kannst du da eine verbindliche Quelle nennen ?
Warum sollte man langsamere Fahrzeuge nicht überholen drüfen, solange man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschreitet.
Überholen darf man nur dann nicht, wenn es ausgeschildert ist.
Wer abbiegt, muß sich vergewissern, das er nicht gerade überholt wird. Da gibts genug Gerichtsurteile drüber.
Aber ebenso darf man nicht überholen, wenn nan erkennen kann, das der andere schon seinen Abbiegevorgang (Blinker gesetzt. Spurwechsel zur Fahrbahnmitte !!) begonnen hat.
In dem geschilderteten Fall wird wohl 50/50 ausgehen
Dieser Beitrag wurde von OBUR am 26.01.2006 bearbeitet
yellow3000 hat recht. die polizei hat den unfall nicht gesehen und daher wird die schuldfrage auch nicht durch die polizei geregelt. lediglich wird ein möglicher verursacher als pkw 01 eingetragen und der pkw 02 ist meistens der geschädigte. hat aber nichts zu sagen. am ende entscheidet der richter nach verschiedenen gutachten. bei euch wurde der unfall als gegenseitige beschuldigung aufgenommen (hoffe ich zumindestens) wenn du die ordnungswiedrigkeit vor ort nicht zu gibst, ist es der fall. klär das mit der versicherung / gutachter.
viel erfolg
[quote]
die polizei hat nicht zu beurteilen wer schuld ist, die polizei nimmt nur den unfall auf. so hat mir mal die polizei bei meinem unfall gesagt.
ich sehe, wenn überhaupt, nur eine geringe schuld bei dir.
warum überholt der in der ortschaft?
warum überholt er links, und nicht rechts? (ich nehme an, du bist ganz links gestanden, da du ja auch links in die lücke wolltest zum wenden, oder?)
wenn du schon mit ca. 20 km/h fährst, so kann der andere dich doch nicht einfach überholen. überholt er den jeden, der langsamer fährt? seine argumentation möchte ich gerne hören.
mein tip, wenn du rechtschutz hast, würde ich zum anwalt gehen!
sollte es nicht für den nachfolgenden verkehr ersichtlich sein, das man wenden bzw. nach links fahren möchte, wenn man unter umständen sehr weit in der mitte (also zur fahrbahnmarkierung) der strasse steht? vorallem wenn man schon langsamer fährt. also, warum das nachfolgdende fahrzeug nicht rechts vorbei gefahren?
achja, merke ich es wenn mein hinterer blinker ausgefallen ist? meine ich blinke und nur der vordere geht? eine birne kann ja einer sekunde nach der anderen kaputt gehen…
daniel hat sich ja bereits links eingeordnet, auch wenn wir davon ausgehen, dass er nicht geblinkt hat, somit bleibt dem hinterherfahrenden im normalfall genug platz rechts an ihm vorbeizufahren, wenn er sieht, dass der vordermann bremst, ihn aber dann links zu überholen, dazu mit überhöhter geschwindigkeit, lässt den tatbestand und vor allem die schuldzuweisung in richtung daniel, ganz anders aussehen
jap so wars auch… ich war in der mitte der straße, da ich normaler weise immer dort wende… hatte schon runter gebremst damit ich mit langsamer geschwindigkeit die kurve fahren kann und ich hab die kurve schon halb gemacht da schießt mir von links der typ in die seite mit seinem scheiss OPEL !!! ich hasse OPEL !!! der hat mich ca 10 meter nach vorne geschoben, daher muss der zu schnell gewesen sein… die geschwindigkeiten sind nur geschätzt aber als ich ausgestiegen bin stand ich schon fast mit einem vorderreifen auf dem bordstein …
der kerl war 50 und ich bin 19 und stand dazu noch unter schock der hat direkt auf mich eingelabert… junge… was machst du warum blinkst du nicht usw… und ich hab dann direkt klein bei gegeben…
leider steht auf dem zettel ich hätte nicht geblinkt… aber jetzt im nachhinein bin ich mir immer mehr sicher, dass ich kurzfristig als sich die lücke im gegenverkehr ergab geblinkt hab und abgebogen bin…
sicher is das nicht ganz richtig… da zwischen dem blinken und abbiegen vielleicht nur 1 sek vergangen is… aber ihr kennt das bestimmt… man erkennt ne lücke und dann gehts schnell blinker und hepp…
:’( mein armes audi baby :heul:
Edit: noch dazu fällt mir ein… die polizei war total lausig:
hab ich 1 std bei minus 4 grad warten müssen
waren das 2 frauen
haben die weder unfallsanalyse gemacht
auch kein bild gemacht vom unfall
ich hab mit dem mann 1 std gewartet, haben die halbe straße blockiert… und dann kommt die polizei und sagt wir sollen die wagen auseinander fahren -> OHNE dass die einmal drauf geguckt haben !!! da hätt ich auch vorher schon die karren auseinander zupfen können… da wäre wenigstens der verkehr nicht behindert gewesen…
der einen frau ordnungshüterin rinnt die nase und da gammelt die olle mich nach nem taschentuch an…
ja ne is klar…
wo simma denn…
Dieser Beitrag wurde von WanglerDaniel am 26.01.2006 bearbeitet
warum er nicht links überholt hat ?
Vieleicht ist er ja auch weit rechts gefahren, um mehr Platz zum Wenden (Wendekreis !) in einen Zug zu haben.
wenn also jemand mit 20 km/h auf einer Straße mit Vmax 60km/ fährt, zudem eventuell noch am rechten Rand ohne links zu blinken, warum sollte man den nicht überholen dürfen.
Dem kann ich mich nur anschließen und drücke die Daumen, das es gut aus geht.
Viele Grüße
Dieser Beitrag wurde von OBUR am 26.01.2006 bearbeitet
< Off Topic >
Klar könnte man das merken, muß man aber dann auch nicht unbedingt sagen :-))
Die Blinkgeschwindigkeit ändert sich erheblich, wenn eine Lampe ausfällt. Hört man am schnelleren klackern des Blinkrelais und am schnelleren flackern der Kontrollleuchte.
< Off Topic aus >
Dieser Beitrag wurde von OBUR am 26.01.2006 bearbeitet
Hoffe du hast nichts unterschrieben (Polizeiprotokoll), dann hast duauf jeden Fall gute Chancen, das der andere Mitschuld bekommt. Aber wenn unterschrieben, wirds schwer.
Goldene Regel: Unterschreibe niemals etwas, das die Bullen dir vorlegen, auch wenn sie dir Gebühren erlassen wollen, etc.
es kann auch sein dass ich den angeschaltet hab, als der kerl schon neben mir war und es einfach nicht mehr wahrgenommen hat. der scheinte es ziemlich eilig gehabt zu haben, da lustiger weise auch 50 meter vor mir eine ampelkreuzung war… also hätte der nach dem überholvorgang eh warten müssen.
ich versteh die welt nimmer
und diese zeugin… ja… zeugin jehova’s vielleicht…
Im 2. Bild kann man unten links die „Zeugin“ sehen, die eigentlich gar nix mit bekommen hat… die hat es knallen hören und kam dann, ich habe alles gesehen, ich bin VIP ! vonwegen… wenn ich gerade die straße entlang fahre kann sie garnicht sehen ob ich blinke da meine blinker innen sind und vom rest des autos verdeckt werden… daher hat sie ne falschaussage gemacht.
ausserdem was man nun in meiner zeichnung nicht sehen kann. zwischen zeugin, welche sich auf einem fußgängerweg befand und der straße waren viele geparkte autos und auch bäume. ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass sie den exakten ablauf des unfalls gesehen hat sondern erst durch den knall aufmerksam geworden ist. → daher hat die gute frau eigentlich nix zu melden !
hab nix unterschrieben
Dieser Beitrag wurde von WanglerDaniel am 26.01.2006 bearbeitet
also ich habe gelernt das man direkt zum anwalt gehen muss!!!
und wenn manche menschen so scheisse sind dann hast du aufjedefall geblinkt und in den spiegel geschaut und der rest erledigt dann der anwalt für dich.
und was die polizei da aufnimmt ist egal das ist nicht relevant wenn es vor gericht kommt kannst ja sagen du warst unter schock und hast irgend ein scheiss erzählt weil du angst hattest. (glaub mir das klappt schon).
Ganz klar: Er hat nicht geblinkt. Das hat er hier zugegeben (eine sekunde reicht in keinem Fall) und auch gegenüber der Polizei.
Was mich stutzig macht ist aber folgendes: Wenn du angeblich auf eine Lücke gewartet hast, und dann direkt in diese hinein gefahren bist, wie kann dann der andere überhaupt neben dir kommen? Irgendwas stimmt da nicht.
Im übrigen ist Rechts überholen an solchen Stellen nicht so ohne weiteres erlaubt. Es handelt sich um eine einspurige Strasse und damit ist Rechts zum aussteigen, aber nicht zum überholen. Wenn überhaupt dürfte man im Schritttempo dort vorbei fahren, bzw. dann wenn er wirklich sichtbar und lange links blinkt.
Was solltest du machen? Rechtsanwalt und wenn du vermutest, dass er deutlich zu schnell war, einen Sachverständigen, der anhand des Unfalls die Geschwindigkeiten feststellt. Hierzu unbedingt Fotos vom Unfallort machen, so früh wie möglich, damit festgehalten wird, ob dort sichtbare Bremsspuren sind. Hat er überhaupt gebremst? Was sagt die Zeugin hierzu? Hat er vielleicht gesagt, dass zum Bremsen keine Zeit war? Sei dir aber klar, dass das alles Geld kostet und nur Sinn macht, wenn du nicht Vollkasko-versichert bist. Denn eine Teilschuld bekommst du, weil das mit dem Blinken auf jeden Fall zu deinen Lasten ausgelegt wird.
Viel Glück
P.S. auch wenn es normal ist, ich würde hier in öffentlichen Foren niemals zugeben, dass ich verkehrswidrig gefahren bin. Wäre echt schlecht, wenn der gegnerische Anwalt plötzlich einen Ausdruck des Forums hat und dort steht, dass du zugibst, nur eine Sekunde geblinkt zu haben.
Vor Gericht würde ich auf keinen Fall irgendwelche Geschwindigkeiten des Verkehrsteilnehmers, der hinter dir gefahren ist, angeben. Es ist unmöglich da Zahlen zu nennen und macht die ganze Darstellung des Unfallhergangs fragwürdig und läst sie unseriös erscheinen.