In der verlängerten Probezeit auffällig geworden

Habe ein kleines Problem.
Habe bereits eine verlängerte Probezeit und ein aufbauseminar wegen zu schnellen fahren hinter mir und eben hatte ich folgendes Situation:
Stehe an der Ampel (Straße ist 2 spurig), die Person neben mir spielt mit dem Gas und beschleunigt bei grün mit Vollgas, ich habe auch etwas zügiger beschleunigt, aber war nicht schneller als die erlaubten 50. Polizei hat es gesehen und mich sofort angehalten.
Fazit: Polizei schreibt eine Empfehlung an Strassenverkehrsamt oder wo auch immer.
Was blüht mir nun ? Sofort mpu oder kriege ich erst mal eine Verwarnung wie es im Buch, welches ich beim aufbauseminar durcharbeiten musste, steht? Nach dem aufbauseminar wurde ich nicht mehr auffällig weil ich anständig gefahren bin.

Hmm, wenn Du nicht schneller als 50 warst, warum sollen die netten Herren eine Empfehlung ans Straßenverkehrsamt schreiben? Es gibt kein Gesetz wie schnell Du von 0-50 beschleunigen musst/darfst. Wenn es so war wie Du schreibst, würd ich mir keine Gedanken machen.
Dein Nachbar wurde nicht angehalten?

Es kann eine Gefahr für z.B. Fußgänger darstellen, da die Ampelschaltungen für normale Fahrer berechnet sind und du durchaus einen etwas langsamer überquerenden Fußgänger erwischen kannst.

Das schnelle beschleunigen, "unzulässige Abgasproduktion mit Lärmentwicklung durch durchdrehende Räder oder lautes aufheulen des Motors", welches vermieden werden soll, ist Bußgeldbewährt.

Ebenso wenn sich ein zweites Fahrzeug mit Dir ein Rennen liefert bedarf es nach geltender Rechtsprechung noch nicht einmal eine Absprache. Es langt schon, wenn man dem anderen zeigen will, dass sein Auto schneller beschleunigt. Ergo: Bußgeld und Fahrverbot

Also:
Grundsätzlich ist dieses "überdurchschnittlich schnelle beschleunigen" weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit.
Entsteht dabei unnötiger Lärm gibt's allenfalls ein Verwarnungsgeld.
Artet das Ganze aber in ein Rennen aus, wird es teuer, gibt Punkte, Fahrverbot und Probezeitrelevante Maßnahmen.

Fazit:
Du warst schon in der Probezeit auffällig durch zu schnelles Fahren und hast dein Verhalten im Straßenverkehr dennoch nicht angepasst, also anscheinend nicht draus gelernt. Sich anspitzen bzw. provozieren zu lassen ist unreif und lässt einen zum riskanten fahren verleiten. Vielleicht ist in deinem Fall eine Meldung an die Führerscheinstelle mit der daraus verbundenen verkehrserziehenden Maßnahme gar nicht mal verkehrt.

Du bist aber hart…:plerren:

Aber Recht hat sie…

stimmt aber… ich war auch mal in dem alter und ganz ehrlich wer sich nicht beherrschen kann dem bestraft das Leben…
Und wer schon verlängern muss und es dann immer noch nicht kapiert hat… ohjeee

Dann bin ich am arsch

…was genau wird dir denn Vorgeworfen? Du schreibst es hier zwar nicht, die Polizeibeamten werden es aber schon genau erklärt haben.

Das was Claudi CD2_23 schreibt trifft die Sache vermutlich ziemlich auf den Punkt. Sorry, hart aber fair.

Überhöhte Geschwindigkeit und rennen in irgendeiner weise

Überhöhte Geschwindigkeit kann man die nur mit einer Messung nachweisen, es ist in Deutschland zwar auch zulässig die Geschwindigkeit mit einer Verfolgungsfahrt vom Tacho abzulesen, jedoch müssen dann bis zu 20% Toleranz abgezogen werden. Außerdem muss nachgewiesen sein das man einen konstanten Abstand eingehalten hat. Ist also kaum beweisbar. Ein schätzen wie in Österreich ist hier nicht zulässig. Dein Problem ist allerdings das du tatsächlich schon auffällig geworden bist. Ohne diesen Makel sähen deine Chancen aus dem Vorwurf mit dem Rennen raus zu kommen sicherlich deutlich besser aus.

Damals wo ich das erste mal auffällig geworden bin, sind die mir auch nur nachgefahren ohne Messung. Musste dann letztendlich 1 Monat zu Fuß laufen und eine nachschulung machen.

Ohne Messung können die dir gar nix. Du hättest damals schon Einspruch einlegen sollen. Ist doch dein recht. Wenn die vor Gericht kein Video von dir haben können die dir nix.

Das hat mir der Fahrlehrer bei der nachschulung auch gesagt. Trotzdem bekam ich Punkte und ein Bußgeld. Kann das schreiben ja mal hochladen von damals. Bekam aber viel Toleranz ca. 60kmh. Später wurde mir 40kmh zu viel vorgeworfen.

Hast du dagegen damals Einspruch erhoben? Wenn das wirklich vor Gericht geht, hat die Polizei da ein ziemliches Problem, es reicht nämlich nicht zu sagen wir sind dem jenigen über 1km gefolgt. Die verfolgte Strecke muss exakt festgehalten sein, ebenso wie sichergestellt wurde das der Abstand tatsächlich konstant war. Das wiederum ist nahezu unmöglich, solche Verfahren werden häufiger entweder eingestellt oder zumindest werden keine Fahrverbote verhängt, eben wegen schlechter Beweisbarkeit.

Die zuständingen Bußgeldbehörden wiedersprechen solchen Einsrpüchen natürlich gerne, aber vor Gericht stehen deine Karten bei sowas in der Regel recht gut. Da sollte man einfach hartnäckig bleiben!

Naja, die erste Sache ist ja rechtlich wohl soweit durch. Beim aktuellen Vorwurf kann man nur abwarten was da nun wirklich schriftlich kommt und dementsprechend reagieren.

Darüber hinaus ist der ganze Vorgang in diesem Rahmen eh nicht zu beurteilen. Was wann wirklich geschah wissen nämlich nur der TE und die beteiligten Beamten.

40 zu schnell und 60 Toleranz? Also bist du bei erlaubten 50 150 gefahren oder wie?

Ich versteh das eher so das ursprünglich von 60 km/h zuviel ausgegangen wurde aber davon nur 40 übriggeblieben sind letztendlich.

Ne habe beim ersten Vorfall kein Einspruch eingelegt was ich jedoch bereue.
Ne bin in einer 80er Zone 200kmh gefahren.
Nachgefahrene Geschwindkgkeit der Polizei war 190kmh, jedoch wurde mir so viel Toleranz erlassen, dass mir nur noch 40kmh zu viel vorgeworfen wurden. Kann euch mal den Brief zeigen dann könnt ihr das selbst lesen wenn ihr wollt

Alter dann bist du echt selber schuld und dein schein ist hoffentlich weg😄

Sowas kann auf der Autobahn schnell mal passieren, wenn z.b. mal temporär ein Stück stark limitiert wurde.