Hilfe!!! Unfall!!! Brauche rat!

Hallo alle zusammen,



hab da ein problem, und zwar als ich gestern bei meinem Freund aus der Haustür kam war mein schöner A3 futsch, dann sah ic das er zwei Häuser weiter an einem Motorad zum stoppen kam, " ertsmal schock" so die handbremse war noch angezogen als er da unten stand, das hat auch die Polizei fest gehalten, und den Rückwertsgang hatte ich auch vorher eingelegt, achso das ganze war an einem Berg aber nicht al zu steil, ich denke der gang ist raus gesprungen oder überollt, ja jedenfalls jetzt die frage, ich hab noch 1 Jar Garantie auf den Wagen er ist erst 3 Wochen alt, müsste die handbremse den wagen nicht normal alleine halten könen? ich meine den gang einlegen ist immer bseer aber hab ich ja uch gemacht, kann man das irgendwie über den Händler regel oder muss meine Versciherung bezahlen, habe dann noch den test an einem anderen berg gemacht da ist der wagen sogar gerollt als der R-gang drinnen war u. die handbremse fest angezogen war! Komisch, was… also das Motorad ist total schaden bei meinem Wagen ist nur vorne ein bisschen defekt aber net viel, ach und was kostet ne kompl. RS front für vorne , danke

Da würde ich schleunigst zum Freundlichen gehen und er soll die handbremse auf bremsprüfstand konntrolieren! Wenn ich an einen Berg Parke lass ich immer denn 1Gang drinn weil ich mir denk das wenn die Handbremse sich irgentwie löst das auto nie schaft die Kolben andersrum zu drehen! (Ich weiss natürlich nicht ob das stimmt)


ja zum freundlichen muss ich morgen sowieso, weil ich noch meine Microchip in der Tür neu bekomme, aber kann ich da die Schuld auf ihn schieben oder muss meine Versicherung bezahlen…:wink: … Müsste die handbremse den wagen alleine am berg (Nicht extrem steil) halten können??? Ist das Richtig?


Die Handbremse muss den Wagen auf jeden Fall halten können, aber hast Du Sie auch wirklich richtig angezogen ? Bei mir ist es so das ich die Handbremse schon fest anziehen muss damit Sie richtig blockiert !

Gruss Frank


Ich denke ein Gutachten hilft hier einiges.

Wenn du sagst das du den rückwährtsgang UND die Handbremse dine-hast und das ding rollt immer noch, stimmt bei deinem getriebe bzw. deiner bremse nicht…



normalerweise solltest du wenn du bergauf stehst den ersten Gang drinhaben…weil im 1. Gang KANN ER NICHT rückwährst rollen.

Bergab musst du dann gerade anders den rückwährtsgang reintun…



Also ich würde sagen…dein Freundlicher hat hier extremen Erklärungsbedarf (Wenn es wirklich so ist das er mit eingelegtem Gang noch rollt)

Das geht dann gar nicht über deine Versicherung sondern über die von Audi.



Bist du wenigstens Vollkasko wenns hart auf hart kommt ?



Grüsse Birne


Geh sofort zum Gutachter und laß das mit der Handbremse klären wenn es tatsächlich so ist, daß Gang UND Handbremse den Wagen nicht festhalten können, denn wenn der Wagen erst in Audi-Hände kommt, bessern die schnell nach und Du bist der Dumme. Schon alleine aus Gründen der Rettung Deines Schadenfreiheitsrabattes solltest Du das klären lassen.

Einem Bekannten von mir ist mit seinem Audi Cabrio mal ähnliches passiert. Da ist irgendwas im Getriebe gebrochen und der Wagen ist anschließend einen Abhang hinutergestürzt. Den Totalschaden durfte auch Audi auf die eigene Kappe nehmen.

Wenn ein Gang in die Gegenrichtung (also der 1.Gang bergauf, der R-Gang bergab) eingelegt ist, bewegt sich das Auto normalerweise nicht mehr von der Stelle!


Ich sehe hier wenig Chancen. Wenn dein Getriebe normal funktioniert während der Fahrt, funktioniert es auch im Stand. Vermutlich war der Gang nicht richtig drin (Kupplung getreten beim Einlegen?)

Wenn ich die HB sau fest anziehe, hält sie den Wagen. Aber wenn sie normal angezogen ist, reicht es an steileren Bergen nicht, ihn festzuhalten. Ich vermute, da ist mit Gutachten nichts zu machen.


Quote:


On 2002-08-07 16:26, Birne wrote:



Bist du wenigstens Vollkasko wenns hart auf hart kommt ?










Wieso wenns hart auf hart kommt?



Ich wünsche es dir zwar nicht, aber geh mal davon aus, dass du für den Schaden gerade stehen mußt. Es dürfte sicher schwer fallen zu beweisen ob der Gang eingelegt war oder nicht.

Wenn dir jedoch ein Gutachter bescheinigen kann, dass der Wagen mit defekter Handbremse ausgeliefert wurde, könntest du eine Chance haben. Ich bin aber auch kein Jurist und möchte mich daher nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Die Beweispflicht liegt da aber klar bei dir, und das macht die Sache schwierig.



Noch kurz zum Thema Vollkasko: Überlege dir vorher gut ob sich das rechnet. Ich ärgere mich heute noch, dass ich vor 10 Jahren mal einen Schaden (ca. 2.500,-DM) über die VK abgewickelt habe.



Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück in dieser Angelegenheit.


Hart auf Hart mein ich, wenn der Gutachter meint das alles OK mit HB und Getriebe ist…



d.h. es sieht nicht gut für ihn aus.

Teilkasko würde hier wohl nix zahlen, oder ?



Grüsse Birne


Quote:


On 2002-08-07 17:01, Birne wrote:

Hart auf Hart mein ich, wenn der Gutachter meint das alles OK mit HB und Getriebe ist…



d.h. es sieht nicht gut für ihn aus.

Teilkasko würde hier wohl nix zahlen, oder ?



Grüsse Birne








Nee.

Seine Haftpflicht kommt für den Schaden am Motorrad auf und die VK für die Schäden am Wagen.

Es sei denn die Versicherung wertet das Verhalten als "grob fahrlässig", dann zahlt die VK nicht. Glaube ich in dem Fall aber weniger.


Also, die handbremse war voll fest angezogen, ja jetzt ist nur das problem mit dem gang, natürlich habe ich die Kuplung beim gang einlegen gedrückt, aber ich glaube der ist irgendwie raus geflutscht, ja jedenfalls habe ich danach das getestet, Handbremse hält garnichts und wenn der berg zu steil ist rollt er in beide richtungen über den Gang, Vollkasko habe ich natürlich, jetzt nur die Frage falls ich selber bezahlen muss, will die vollkakso nicht mit darein ziehen weil an meinem Auto echt nur ein kleiner kratzer ist, und wollte mir vorne sowieso ne neue schürze u. stossstange kaufen, wo bekomme ich sowas u. wie teure ist sowas? aber was sportliches kein original!!! Danke


Wenn Du an Deinem Wagen nur einen kleinen Kratzer hast, dann repariere das selbst, z.B. mit einer anderen Frontschürze - so wie Du es vorhast (auch wenn das schon eine übertriebene Maßnahme für einen Kratzer ist. :slight_smile: ). Dann wirst Du nur in der Haftpflicht zurückgestuft, weil die das Motorrad bezahlen muß.

So wie Du es erzählst, kann mit Deiner Handbremse was nicht stimmen. Wenn sie ganz fest angezogen ist, hält sie meinen A3 fest - egal ob ein Gang eingelegt ist oder nicht.

Du solltest dieser Sache mal nachgehen.


ja so , ich werde morgen erstmal einen Gutachter besuchen, danke an alle für die nützlichen TIPS! Nur noch eine >Frage wo bekomme ich bilder u. preise für kompl. frontschürze (stossstange) ??? Gruss Tommy


zum thema beweispflicht noch ein paar worte: bin zwar auch kein jurist, aber in den medien konnte man es einfach nicht überhören, daß zum 1.1.02 die beweispflicht für produkthaftung innerhalb des ersten (halben?) jahres umgekehrt wurde, soll heißen, daß DU bisher im garantiefall beweisen mußtest, daß die sache schon zum kaufdatum defekt war. mit der umkehrung sieht’s nun so aus, daß der VERKÄUFER jetzt beweisen muß, daß die sache zum kaufdatum in ordnung war. - man korrigiere mich.



in deiner lage würde ich wahrscheinlich ein paar (wenige hundert) mark ausgeben und einen anwalt, der sich damit beschäftigt aufsuchen und mal um rat fragen.



bye.


Quote:


in deiner lage würde ich wahrscheinlich ein paar (wenige hundert) mark ausgeben und einen anwalt, der sich damit beschäftigt aufsuchen und mal um rat fragen.






Ah, ich weiss nicht. Die Sache ist zu unsicher. Wenn die die Handbremse beim Händler richtig festknallen, wird die schon halten. Und da sein Getriebe ja nicht defekt ist, kommt man damit auch nicht weiter. Glaube nicht, dass ein Anwalt da was draus machen kann.



Zum Thema Frontschürzen kann man nicht viel sagen. Klick dich durch die ganzen Tunerseiten. Gibt haufenweise, eine Suchmaschine hilft weiter. Da die Geschmäcker zu unterschiedlich sind, kann man keinen Tipp geben.


Quote:


On 2002-08-07 20:29, nicki wrote:

zum thema beweispflicht noch ein paar worte: bin zwar auch kein jurist, aber in den medien konnte man es einfach nicht überhören, daß zum 1.1.02 die beweispflicht für produkthaftung innerhalb des ersten (halben?) jahres umgekehrt wurde, soll heißen, daß DU bisher im garantiefall beweisen mußtest, daß die sache schon zum kaufdatum defekt war. mit der umkehrung sieht's nun so aus, daß der VERKÄUFER jetzt beweisen muß, daß die sache zum kaufdatum in ordnung war. - man korrigiere mich.



in deiner lage würde ich wahrscheinlich ein paar (wenige hundert) mark ausgeben und einen anwalt, der sich damit beschäftigt aufsuchen und mal um rat fragen.



bye.








Das bezieht sich aber nur auf die Reparatur der defekten Sache.


hallo leute,

also das hab ich ja noch nie gehört, dass, wenn man am berg steht, der vorwärts- bzw. rückwärtsgang je nach abstellrichtung einlegen soll. das ist doch völlig egal. das getriebe ist ein momentübertragendes element, mit dem man die wellendrehzahlen von an- und abtriebsseite variieren kann. die kraft, bzw. das moment im auto kommt immer noch vom motor. beim abstellen und gang einlegen nutzt man nichts weiter als die kompression in den zylindern. diese kräfte halten dann das auto. man muss eben nur dafür sorgen, dass der kraftfluss vom motor zu den rädern über kupplung und getriebe gewährleistet ist. demnach kann das auto am berg nur davonrollen, wenn die kompression im motor dahin ist, die kupplung rutscht oder man nur meint einen gang eingelegt zu haben.

tschüß


@sabbergreis



Schön formuliert, aber ich glaube du hast einen wesentlichen Punkt übersehen. Die einzelnen Gänge haben ja - logischerweise und praktischerweise - eine andere Übersetzung. Damit erzeugt jeder Gang - nach dem von dir beschriebenen Prinzip - ein anderes Moment am Motor. Damit ist es nicht egal, ob du den 1. oder den 5. Gang einlegst. Der Rückwärtsgang ist (glaube ich) der am kürzesten übersetzte und sollte somit am besten bremsen. Ob es Unterschiede zwischen der Belastungsrichtung gibt, kann ich nicht sagen.



Schlagt mich, wenn ich hier Dummsinn erzähle!



Horsti




ähmm ihr übertreibt da jetzt ein wenig oder? er wollte doch nur wissen ers zahlt- schätze dass es so gut wie unmöglich ist anchzuweisen dass er einen gang drinnen hatte- und selbst wenn er dass schafft und ein defekt festgestellt wird - könnte audi versuchen sich darauf rauszureden -dass er den schaden hätte bemerken müssen (weil kein zug auf der handbremse nicht auf „einen schlag“ kommt)- aber trotzdem viel glück :wink:


hallo leute,

natürlich hat ein getriebe eine übersetzung, die aber nur dann wirkt, wenn sich die antriebswelle dreht. dann dreht sich auch die abtriebswelle mit der entsprechenden übersetzung. wenn eine der beiden wellen steht, ist die übersetzung völlig egal. eins ist natürlich richtig, dass wenn man versucht, den wagen zu schieben, sich die kolben häufiger bewegen wenn man den ersten gang eingelegt hat als im fünften gang. jedoch muss man ersteinmal die kompression im zylinder überwinden. am berg würde sich nach meinem verständnis folgendes abspielen:

je größer die neigung und die fahrzeugmasse ist, desto größer wird auch das moment, welches nun in der umgekehrten richtung (vom rad zum motor) wirkt. der wagen rollt nun solange bis sich das kräftegleichgewicht mit der verdichteten luft in einem zylinder einstellt. undichtigkeiten führen dazu, dass der kompressionsdruck nur durch ein nachführen des kolbens konstant bleibt. das auto würde sich minimal fortbewegen. und diese fahrzeugbewegung wäre im 5. gang durch die übersetzung eine größer als im ersten.

das kräftegleichgewicht bleibt solange erhalten, bis der kolben am oberen totpunkt ist. jetzt würde das auto rollen bis der nächste zylinder seine bremsende wirkung leistet.

wie gesagt, das hängt alles an der neigung und der fahrzeugmasse zusammen. deshalb würde ich mich am berg nicht nur auf die motorbremse verlassen.

mich hat ja nur die aussage verblüfft, ob man den vorwärts- oder rückwärtsgang am hügel je nach abstellrichtung einlegt.

nun denn, ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

ich verstehe den ärger, wenn sowas passiert ist und man steht da. also alles gute!