Hi, ich tue auch immer abhängig zu der Parkrichtung entweder den Rückwärtsgang bzw. den Vorwärtsgang rein. Aber was Du schreibst klingt logisch, das die Kompression im Stand immer gleich ist. Dementsprechend ist es egal welcher Gang eingelegt ist, und deshalb werde ich weiter so verfahren wie bisher(Mach das ja mittlerweile schon automatisch). Aber komisch, das ist eins der Dinge die man macht und meint von der Logik das richtige zu tun, dabei ist es egal ! Aber alle die ich kenne legen den Gang auf die alt bekannte Art ein.
Gruss Frank
mal zurück zum Thema. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann kannst und solltest Du Dich am besten mal von einen Verkehrsrecht-Rechtsanwalt beraten lassen. Wenn Du im ADAC oder einem anderen derartigen Verein bist, die haben auch ne Rechtsabteilung die Dich beraten können wie Du am besten vorgehst.
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Ihr habt ,da glaub ich, einen kleinen Denkfehler drin. Es macht einen grossen Unterschied, welcher Gang eingelegt ist. Im 5. Gang ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich grösser, dass der Wagen anzurollen fängt als im 1.
In beiden Fällen muss die Kompression des Kolbens überwunden werden. Aber das Gewicht des Wagens wirkt ja nicht auf den Kolben, sondern auf die Abtriebswelle des Getriebes. Die Kraft, die nun von der Antriebswelle des Getriebes auf den Kolben ausgeübt wird, ist im 5. viel grösser als im 1., da das Getriebe nicht nur Drehzahlen übersetzt, sondern auch die Kräfte. Praktisches Beispiel: Versuche einen Wagen zu schieben mit eingelegtem 1. Gang → schafft man nicht oder kaum. Versuche es mit eingelegtem 5. Gang → relativ leicht.
Also, am Berg sollte der 1. oder der Rückwärtsgang eingelegt werden. Welcher von beiden spielt aber keine Rolle, egal wie rum man zum Berg steht. Genaugenommen wäre es noch sicherer, immer den R-Gang zu nehmen, da er noch kürzer übersetzt ist als der 1. Der Unterschied dürfte sich aber nur in den Alpen bemerkbar machen.
