Hauptwohnsitzwechsel, muss Auto umgemeldet werden

Hallo Leutz,
ich wechsle demnächst meinen Hauptwohnsitz zwecks Studium damit ich keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. Meine Frage muss ich zwingend mein Auto ummelden auch wenn ich es dort nicht nutze? Denn die Zeit über an meinem alten Wohnsitz in ner Garage stehen und würde es dann nur nutzen wenn ich mal wieder in der alten Heimat wär.

Wenn der bisherige Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz erhalten bleibt, kann die Fahrzeugzulassung bei Wohnortwechsel bleiben. Sofern die Kfz-Versicherung selber gezahlt wird - diese richtet sich nach dem Zulassungsort. Man kann sich also aussuchen, wo man sein Fahrzeug anmelden möchte, dementsprechend auch die günstigste Regionalklasseneinstufung. Rechnen lohnt sich also manchmal. Gibt genügend, die Ihre Autos auf den Nebenwohnsitz anmelden, da es dann günstiger in der Versicherung ist.

Nein musst du nicht, strenggenommen musst du nichtmal deinen Hauptwohnsitz ummelden. Ich habe meinen Studienort nur als Zweitwohnsitz angemeldet.
Zweitwohnsitzssteuer musst du auch nicht zahlen, das wäre nur der Fall wenn dein Erstwohnsitz auch eine Wohnung/Haus ist für das du bezahlst, beim Wohnsitz der Eltern gilt das nicht, zumindest für Studenten.
Also Studienort als Zweitwohnsitz anmelden und fertig :slight_smile:

Wobei das auf den Studienort drauf ankommt. Es gibt leider Städte, die unbedingt um jeden Einwohner kämpfen, weil die dafür Steuergelder bekommen. Und wenn man sich nur mit Zweitwohnsitz anmeldet, da geht die Zweitwohnsitzstadt leer aus. Und wenn man das nun mal genau ausrechnet, ist der Lebensmittelpunkt immer am Studienort, weil ja Mo-Fr länger ist, als Sa-So. :smiley: Aber wenn es bei der Stadt net auf die Einwohnerzahl ankommt, geht das sicherlich auch so, wie toxical das gemacht hat.

Wenn der Wagen auf deinen Namen angemeldet ist und du deinen Hauptwohnsitz fest verlegst, dann musst du auch den Wagen ummelden.

das auto muss "eigentlich" da angemeldet sein, wo es hauptsaechlich bewegt wird. sprich, in der regel am hauptwohnsitz, denn der sollte ja auch da sein, wo man sich oefter aufhaelt.
da du das auto aber net bewegst, musst du es sicherlich nicht ummelden.
wirst ja auch kaum angehalten und kontrolliert, wenn es in der garage schlummert…

gruss,
tom

Das stimmt leider gar nicht. Es gibt genügend Leute, die ihr Auto auf den Zweitwohnsitz umgemeldet haben, weil es da billiger in der Versicherung ist. Es ist egal, wo das Auto angemeldet ist, Hauptsache, dort bist du auch gemeldet (sei es mit Erst- oder Zweitwohnsitz).

Auch der Polizei ist das doch egal, wo dein Auto angemeldet ist. Die prüfen bei einer Kontrolle deine Daten und gut ist. Da fragt doch keiner, ob und warum Dein Auto nicht dort angemeldet ist, wo Dein Zweitwohnsitz ist.

Bis zum 28.02.2007 war dies auch noch möglich. Mit in Kraft treten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist eine Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich. Geregelt wird dies durch die § 6 Abs. 1 sowie § 46 Abs. 2. Interessant ist aber nur der § 46 Abs. 2:

  1. Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes […]

Ausnahmen gibt es nur für juristische Personen, Unternehmen und Behörden.

Die komplette Verordnung findest Du hier:

Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag

Lest Euch mal in der StVZO den §27 und dort Absatz (1a) 1., sowie (2) durch. Dort steht dann, dass man das KFZ (wenn es mehr als 3 Monate in dem Bezirk bewegt wird) ummelden muss!
Wir hatten auch schon mal einen "netten" Brief von der Zulassungsstelle bekommen wegen dem A3 meiner Frau. - Wahrscheinlich hat uns so ein netter Zeitgenosse aus dem alten LK anpi… wollen. Betonung liegt auf wollen, geschafft hat er/sie es nicht. :boxen:

Als ich in meinem Studienort beim Amt war wollten die auch unbedingt das ich dort Hauptwohnsitz anmelde, was anderes war nicht möglich. Man kann aber genauso gut beim Amt seines Heimatortes den neuen Zweitwohnsitz anmelden und da gibt es dann keine Probleme.
Sicherlich bin ich die überwiegende Zeit im Jahr am Zweitwohnsitz, aber mit Semesterferien die man zuhause verbringt und diversen längeren Wochenenden ist der Unterschied eher klein und ich bezweifel auch mal stark dass das in den nächsten 2 Jahren die ich hier noch wohne jemanden interessiert, wenn dann kann ich immernoch ummelden. Aber dazu müsste es ja erstmal jemand überprüfen, ich kenne keinen Fall wo das so ist.

Was das Auto angeht, es ist richtig das man sein Auto seit März 07 nur noch am Hauptwohnsitz anmelden kann, war auch ein Grund dafür meinen Hauptwohnsitz wieder aufs Elternhaus umzumelden :wink: Da ich hier meist mit der Bahn fahre glaube ich auch kaum das ich das Auto hier mehr bewege als in den Ferien zuhause, wenn mir da jemand das Gegenteil beweisen will und bis das durch ist wohn ich hier schon lange nicht mehr…

Geh zum Amt deines Heimartort und melde da den Zweitwohnsitz des Studienorts an, dann hast du keine Probleme. Da du das Auto ja sowieso am Studienort nicht bewegst kann auch das KFZ Amt da nichts sagen.

Wenn er aber doch keinen Zweitwohnsitz anmelden will! Dann gilt nun mal: Hauptwohnsitz = Anmelde-/Ummeldepflicht des KFZ auf diesen Bezirk.

Beim Zweitwohnsitz ist es natürlich einfacher, gerade wenn der Wagen am Studienort gar nicht oder nur wenig bewegt wird.

Was sagen wir beide an der Stelle zum Rest?

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

@Rest: Lest doch einfach mal das Startpost des Threads durch. Versucht es zumindestens …

@taifun :dafuer:

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Bis zum 28.02.2007 war dies auch noch möglich. Mit in Kraft treten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 ist eine Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich. Geregelt wird dies durch die § 6 Abs. 1 sowie § 46 Abs. 2. Interessant ist aber nur der § 46 Abs. 2:

  1. Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes […]

Ausnahmen gibt es nur für juristische Personen, Unternehmen und Behörden.

Die komplette Verordnung findest Du hier:

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf

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Genauso ist es,
die Ausnahme bilden allerdings Kfz welche vor dem 01.03.2007 zugelassen wurden. Diese können weiterhin an Nebenwohnsitzen angemeldet bleiben und auch auf andere Nebenwohnsitze, bei Umzug, umgemeldet werden! Für Neuzulassungen gilt die Verordnung allerdings ohne Ausnahmen. Zukünftig können fabrikneue oder vorrübergehend stillgelegte Fahrzeuge nur noch an Hauptwohnsitzen angemeldet werden.

Zu Hauptwohnsitzen gibt das Gesetz den "interpretierbaren" Begriff des Lebensmittelpunktes an. Gemeint ist damit der Wohnort, an dem man die meiste Zeit einer relegmäßigen Woche (nicht Urlaub etc.) verbringt. Das interpretierbare daran ist, dass man auch sagen kann, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin zuhause ist.

So wird es zumindest bei uns gehandhabt…

Was gibt es in diesem Text, bzw. der Verordnung zu interpretieren? :confused:

Zu unserem Beispiel Studienort:
Ich gehe mal davon aus, dass auch ein Student die gesamte Woche (mind. Mo.-Fr.) an seinem Studienort wohnt, zumindest die meiste Zeit des Studieum.
Also muss der Student/in sein KFZ am Hauptwohnsitz anmelden (hier: Studienort)!

Die Interpretation bezieht sich auf den Wohnsitz und da sind andere Gesetze als die Kfz-Zulassungsverordnung maßgebend, ich dachte eigentlich es wäre verständlich geschreiben;)

Hier kommen das Melderechtsrahmengesetz und die Meldegesetze der Bundesländer zum tragen. Mit geschickter Argumentation kann der Hauptwohnsitz auch zuhause verbleiben und wie bereits geschrieben, gilt bei bereits zugelassenen Fahrzeugen eine Art Bestandsrecht. In Hessen gibt es dafür bspw. einen Anwendungserlass.

Aha, na dann Interpretiere jedes mal, wenn irgendein Ordnungshüter dich auf das Ummelden anspricht! Mir wäre es zu nervig und laut der StVZO §27 verstehe ich das anders, eindeutiger.
Mag sein, dass man mit Hilfe irgendwelcher Gesetze auf Landesebene seinen alten Wohnsitz als Hauptwohnsitz hinbiegen kann, aber mal ehrlich… wofür?

also wer hat nun Recht?

also nochmal zum Verständnis, mein Auto bleibt bei meinem alten Wohnsitz in ner Garage stehen wird nur bewegt wenn ich mal in der alten Heimat bin. Möchte Hauptwohnsitz wechseln da ich sonst beim neuen Wohnsitz (Studienort) Zweitwohnsitzsteuer bezahlen würde wenn ich diesen als Zweitwohnsitz anmelden würde.(wohne nicht bei meinen Eltern)

also wie nu?

Auto ist seit 12/2001 auf mich zugelassen

Mach es doch ganz einfach: Melde den Wagen auf deine Eltern um und gut ist! :thumbsup:

Was mich jetzt aber verwirrt. Du willst deinen jetzigen Wohnsitz auch noch behalten und/oder den zum 2. Wohnsitz machen??
Wenn das so ist, dann lass doch alles wie es ist. Der Wagen wird doch eh nicht im Studienort bewegt. Alles Andere wäre doch blödsinn. Wäre zwar nicht legal, weil nicht Hauptwohnsitz. Aber naja…

ja ich muss mich aber an meinem Studienort melden und wenn ich diesen als Zweitwohnsitz anmelde zahle ich Zweitwohnsitzsteuer und darauf hab ich keinen Bock