Hauptwohnsitzwechsel, muss Auto umgemeldet werden

Aber wenn du weiterhin eine eigene Wohnung hast, dann musst du dich dort am Wohnort in irgendeiner Form melden. Zwei Wohnungen bedeutet, dass du dich an beiden Stellen anmelden musst. Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz, die Verteilung sagen dir andere.

Und in deinem jetzigen Ort nicht? - Dann mach doch den Studienort zum Hauptwohnsitz, melde das Fahrzeug auf dort um und der 2. Wohnsitz wird dein jetziger Ort. Sonst kenne ich auch keine (legale) Lösung.

wieso so kompliziert?
hauptwohnsitz studienort, zweitwohnsitz eltern.
auto wird am zweitwohnsitz bewegt, dass kann er nachweisen.
kein grund und notwendigkeit, das auto umzumelden und neue nummernschilder zu besorgen.
sollte die kfz-versicherung allerdings am studienort billiger sein, dann waere eine ummeldung interessant und moeglich, aber rechtlich bedenklich.

gruss,
tom

Und WO steht bitte das er bei seinen Eltern wohnt? - Der User AudiFanatic wohnt NICHT bei den Eltern.
Und außerdem habe ich deine Vorgehensweise schon so beschrieben, nur das er den Wagen auf den Hauptwohnsitz ummelden MUSS.

ok, streiche eltern. war ein lesefehler.
aendert aber an der lage nichts.

und er muss das auto nicht am hauptwohnsitz anmelden - zumindest laut dem landratsamt rhein-neckar. das auto ist laut deren aussage immer dort anzumelden, wo es hauptsaechlich bewegt wird.
wenn dies am zweitwohnsitz ist, dann laesst er es dort angemeldet. :wink:

gruss,
tom

Ok, ich gebe es auf! Dann gilt der §27 (2) StVZO wohl nicht im Rhein-Neckar Gebiet. Egal, kann nur das weitergeben was ich selbst erfahren habe.
Wenn es so ist und man das Auto dort anmelden muss wo es bewegt wird, dann muss ja jede Firma (mit anderem Hauptsitz) ihre Fahrzeuge dort anmelden wo sie fahren (Nebensitz der Fa.).:old:

@a3-speedy :

sowohl dein paragraph als auch der, den ich gefunden habe, besagen das gleiche und zwar, dass der fahrzeugstandort entscheidend ist.

StVZO § 27
(2) Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.

StVZO § 23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen.
(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.

demnach:
garage zweitwohnsitz = regelmaessiger standort.

allerdings gelten beide paragraphen nicht mehr!
es zaehlt jetzt: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) :: verkehrsportal.de

hier ist der jetzige vorgang beschrieben:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=57585

somit hatte ich recht nach alter gesetzgebung bis 2006 und du recht nach aktueller gesetzgebung.

gruss,
tom

Ist doch sowieso völlig wurst alles.
Wenn er nicht bei den Eltern wohnt muss er so oder so Zweitwohnsitzsteuer zahlen, egal wo er den Hauptwohnsitz hat.
Wenn er das Auto also nicht ummelden will sollte er den Studienort zum Zweitwohnsitz machen, die Steuer muss er aber in jedem Fall zahlen.

@A3-Speedy
@taifun
Er hatte im ersten Post ja nicht geschrieben das er nicht bei den Eltern wohnt, bei einem Studenten bin ich einfach mal davon ausgegangen, daher war mein Tipp Studienort als Zweitwohnsitz und Auto bleibt am Hauptwohnsitz und er muss keine Steuern zahlen, aber so geht das natürlich nicht.

@toxical :

zweitwohnsitzsteuer erheben nur wenige staedte, von daher kann er die sparen, wenn er hauptwohnsitz studienort und zweitwohnsitz "zuhause" angibt.

gruss,
tom