Hartz IV

Hallo
Mal ein Paar zu Hartz IV.
Wenn man 50Jahre alt und das Hartz IV nun bekommt darf man dann sein Haus behalten oder muss man das Haus verkaufen?
Wieviel Eigenkapital darf man besitzen?
Darf man den Wagen behalten?
danke

Soviel ich weiss, darf man ein Eigenheim bis zu einer bestimmten Größe (m²) behalten und bekommt dann den Zuschuß für eine vergleichbare Wohnungsgröße.
Ein Fahrzeug darf man auch bis zu einem gewissen „Grad“ behalten. - Das ist das, was ich so mitbekommen habe. Es gibt hier aber sicher noch einige Hartz-Experten im Forum, die damit evtl. beruflich zu tun haben.

Anrechnung von Vermögen:
Als Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II soll künftig sehr viel stärker das Kriterium der Bedürftigkeit eine Rolle spielen, d.h. vorhandenes Vermögen wird ab bestimmter Freigrenzen in Anrechnung gebracht (hiervon ausgenommen bleiben Sparverträge zur Riester-Rente). Als Freigrenze geplant sind 200 Euro pro Lebensjahr, d.h. ein 50-jähriger müsste 10.000 Euro seines Vermögens nicht antasten.

und bei hartz 4 darf man sein haus und sein auto behalten das ist nict so wie die sozialhilfe is halt nur angegliedert an die sozialhilfe :wink:

also alles am besten der frau oder so überweisen

  • Dieser Beitrag wurde von krally am 23.01.2005 bearbeitet

wenn man ein haus hat mit 600m² areal und 120m² wohnraum 2stockwerke muss man dies denn verkaufen und dann in eine mietswohnung ziehen?
bei 1 person liegt glaube ich die zahl bei 55m² oder so.
wie ist das wenn man das haus dann den kindern gibt?


Ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung werden nicht als Vermögen berücksichtigt, ebenso zum Beispiel ein angemessenes Kraftfahrzeug.

http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/bmwa-erste-basisinformationen-zur-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende,property=pdf.pdf

hier les dir das mal durch da steht das drin :wink:

Das geht nicht, nur wenn man es 3 Jahre vor Antrag gemacht hat!

Gruß Maik

laut dem text dürfen sie ihr haus und auto behalten
wie ist das wenn das kind im haus wohnt bekommt dann die mutter weniger arbeitslosengeld ?
oder sollte das kind alles auf seinen namen nehmen und mit der mutter einen mietvertrag machen?
was würdet ihr so machen?

[quote]
http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/bmwa-erste-basisinformationen-zur-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende,property=pdf.pdf

hier les dir das mal durch da steht das drin :wink:

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wie würdet ihr das machen?

also so weit ich weiß, ist das arbeitslosegeld 2 an die sozialhilfe angegliedert. und bei sozialhilfe darfst du ja keine werte besitzen. ich weiß net wie das ausschaut mt der arbeitssuche ect. normal darfst du auto und haus behalten. deswegen ist es ja auch so geregelt. bloß kriegst du dann glaub ich halt net die „miete“ und heizkosten erstattest sondern nur deine 345 euro normal und dann hast du ja noch zuverdienstmöglichkeiten durch die sogenannten 1 euro jobs. erst wenn das arbeitsamt ihn als nicht mehr vermittelbar einstuft wird er von dem arbeitslosngeld 2 in die sozialhilfe eingestuft und erst dann muss er von seinen eigenen kapital leben sprich haus und auto bevor er vom staat geld bekommt^^ aber du soldest da mal mit dem arbeitsamt sprech ich kenn mich da auch ent so aus :stuck_out_tongue:

Hallo

ich denke das beste ist dem Kind überschreiben, und ein Dauerbenutzungsrecht (oder so) eintragen lassen.

Hallo,

meine Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker neigt sich langsam dem Ende und bislang habe ich keine Festeinstellung gefunden! Mein Ausbildungsbetrieb wird mich nicht übernehmen!

Meine Frage ist wieviel ALG1 bekomme ich, wenn ich:

1. bei meinen Eltern gemeldet bin(Vater Festeinstellung, Mutter 400 Euro Job)?
2. mit meiner Freundin ein Haushalt führe(Freundin hat eine Festeinstellung)?

Zu Punkt 2: Gibt es da ein Unterschied wenn ich mein Wohnsitz bei meiner Freundin als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angebe? Mit Nebenwohnsitz meine ich, das der Hauptwohnsitz meine Eltern ist und Nebenwohnsitz meine Freundin ist!

Ich habe gelesen, dass ich 60% von meinem Nettoverdienst der letzten 12 Monate bekomme, wobei die sozialen Abgaben mit 21% berechnet werden. Demnach komme ich auf ein durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 12 Monate von 556,33 Euro. Daraus resultiert sich ein ALG1(60%) von 333,79 Euro!

Bekomme ich(23Jahre) noch mein Kindergeld zusätzlich ausgezahlt?
Kann ich im Falle das ich bei meiner Freundin gemeldet bin Wohngeld bekommen/beantragen? Wie sieht das mit dem "Aufstockendem" ALG2 aus?

Außerdem kann ich ja bei ALG1 noch zusätzlich ein Nebenjob haben der mir max. 165 Euro bringt!

Ihr sieht ich habe einige Fragen! Ich möchte bevor ich zur Arbeitsagentur laufe informiert sein und wissen was mir in diesen 2-3 Fällen an ALG1, Wohngeld und evtl. ALG2 zusteht.

Ich hoffe das ich nicht lange Arbeitsuchend bleibe! Könnt ihr mir helfen oder könnt ihr mir Tips bzw. andere Forum zeigen wo ich besser nach Fragen kann? kennt sich da jemand ein wenig aus?

Gruß
Paul_A3

Unter den Umständen wirst du wahrscheinlich kein Hartz 4 bekommen da dich deine Freundin. bzw. Eltern auf deutsch gesagt durchfüttern müssen.
Ganz genau wird dir das wohl keiner sagen können,sowas wird von der Agentur immer im Einzelfall entschieden.Du mußt denen deine Situation erklären und danach wird entschieden ob und wieviel du bekommst,mußt aber ALLES offen legen,Vermögen,Kontoauszüge von Dir etc.,die wollen alles wissen.

Ob bei ALG 1 oder 2,jegliches Einkommen wird angerechnet !

Ich bekomme auch Hartz 4,für 3 Personen rund 1000 Euro Monatlich was ein Witz is.

zuzüglich miete und nebenkosten, nehme ich mal an.
das ist echt nicht die menge, es gibt allerdings auch haufenweise menschen, die arbeiten und auch nicht mehr haben.

hier mal ne seite wo eigentlich alles drin steht

ich kann nur echt empfehlen, sich selber zu belesen, die aufm amt haben meist nicht die ahnung, und warum sollten sie einem auch jeden cent aufdrängen :wink:

Meld dich doch beim Kreiswehrersatzamt für den Zivildienst. Schon mal drüber nachgedacht? Wäre eventuell eine Alternative.

Die erste Aussage ist so nicht richtig. In Frage käme z.B. "Unterhaltsansprüche" gegen die Eltern. Da wäre aber der Wohnsitz sehr wohl relevant! Volljährige, nicht bei den Eltern wohnende haben regelmäßig keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen die Eltern. Der Staat kann sich da nicht so einfach rauswinden und muß zahlen.

Das zweite statement ist dann auch zu hinterfragen, denn oft versuchen die staatlichen Stellen Geld aus anderen Quellen (z.B. Eltern) anzuzapfen obwohl gar kein Anspruch besteht. Also ich halte die Aussagen des Amtes (aus eigener Erfahrung) für nicht ohne weitere Prüfung verlässlich. Es gibt auch eltliche einschlägige Urteile von Gerichten zu Fällen in denen sich die Behörde vorm Zahlen drücken wollte und dann unterlegen ist.
Gegenüber der Freundin kann das anders aussehen, falls eine eheähnliche Lebensgemeinschaft angenommen werden kann. Aber ich denke du spichst hier (zumindest der Behörde gegenüber) eh nur von einer WG und nicht von echter Partnerschaft, oder?

Egal wie, ich drück dir die Daumen, daß du bald nen Job findest und für dich selbst sorgen kannst. Notfalls lieber erst mal auch was fachfremdes nehmen. Immer noch besser als nichts zu haben.

Von den 1000 euro mußt noch Miete mit Nebekosten (ohne Strom,zahlen die net) in höhe von 410 Euro abziehn.

Dann wird es schon eng. Ran an die Bulletten!

das ist arg.
aber warum denn das, ich komme mit den sätzen auf ca 900eu für 3 personen und da käme noch miete und nebenkosten dazu.

tja wie gesagt mann muß wissen was auf was mann anspruch hat also hin nummer ziehen und mal anfragen … meist stellen die sich aber auf dumm dann muß mehr druck gemacht werden :wink: