Hartz IV

900 Euro ? das wär gut.
Ich und meine Frau bekommen jewals 316 Euro,unsere Tochter bekommt 57 Euro (Wahnsinn !),macht 689 Euro + 398 Euro für Miete + Nebenkosten sind 1087 Euro,davon müssen aber monatlich 50 euro abziehen weil se einmal falsch berechnet haben und zuviel ausgezahlt haben,das muss ich jetzt ausbaden macht zusammen 1037 Euro monatlich für 3 personen :down:

warum bekommt eure tochter nicht den regelsatz?
was ist mit kindergeld?

Sie bekommt nur 57 Euro weil das Kindergeld ja für das Kind ist und dann auch dem Kind als Einkommen angerechnet wird,somit bleiben 57 euro übrig.
Und von der Kindergelderhöhung haben wir dann auch nix weil die 10 € vom Amt wieder abgezogen werden:mad:.

also käme bei euren einnahmen das kindergeld noch zu

In diesem Fall sind die Eltern Unterhaltspflichtig und somit besteht kein Anspruch auf Harz4. Laut Amt ist man bei dem Verein erst mit 25 volljährig.

Ich wurde aufgrund der Wirtschatfskriese im Dezember gekündigt und habe halt AG1 beantragt. Da mir von meiner Firma jedoch Unterlagen fehlten wollte ich vorrübergangsweise Harz4 beantragen.
Ist jedoch nicht so einfach möglich, da ich meine Eltern hätte verklagen müssen da ich erst 24 Jahre bin und somit bei dem Laden "NICHT" Als Volljährig gelte.
Dies ist erst mit 25 der fall, da man bis zum 25. Lebensjahr auch noch Kindergeld beziehen kann vorraus gesetzt man überschreitet einen bestimmtes Jahreseinkommen nicht.

Ein Freund von mir hatte das gleiche Problem. Er musste seinen Vater verklagen den er wohl gemekrt noch nie gesehen hat.

Somit sind die Eltern unterhaltspflichtig für ihr Kind bis es das 25. Lebensjahr abgeschlossen hat. Ok es kommt auf den Verdienst an aber naja… nen teil müssen die auf jedenfall locker machen wenn einer von beiden Vollzeit arbeitet und nicht gerade 900€ netto verdient

Achtung:

  1. ich bin kein Anwalt
  2. meine Erfahrung rührt aus der Situation des arbeitsunwilligen Kindes und ich unterstelle hier keinem Unwilligkeit. (dennoch ist das finale Sitaution vergleichbar)

@porty
acker mal das BGB (§§1601-1615) und die einschlägige Rechtsprechung durch. Info findest du z.B. hier http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

Folgende Situation:
Das >18-jährige Kind lebt nicht bei den Eltern und hat kein eigenes Einkommen. Jobs in der Nähe sind nicht zu bekommen. Das Kind ist nicht bereit z.B. bundesweit zu suchen.
Ergebnis:
keine Unterhaltspflicht der Eltern aber Leistungspflicht des Staates (i.e. Hartz IV)

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren (bitte mit Angabe der Gesetzestexte oder Urteile / Fachkommentare.
Ansonsten lese ich jetzt nur noch mit, da ich dem TE nicht weiter helfen kann.

und wenn die sich dumm anstellen muss man bescheid wissen um an das Geld zu kommen das einem zu steht! Aus diesem Grund wollte ich mich schlau machen. Ich habe mittlerweile eine Brochüre über ALG1 und ALG2 zu Hause liegen. ALG1 ist klar aber es geht mir und zusätzlich ALG2 zu beantragen. Aber ich Blick da nicht durch beim lesen. Da muss man ja Studiert haben um den Unsinn zu verstehen und sich auszumalen was einem zu steht.

Laut BGB ist man in Deutschland mit 18 Volljährig. Ich verstehe einfach nicht wie sich die Arbeitsagentur und das Sozialamt ihre eigenen Gesetzte bzw. Bestimmungen schaffent und die Volljährigkeit auf 25 festlegen?
Es steht doch klip und klar im BGB!