Hagelschaden (verkäufer verschwiegen)

Hallo a3 freunde
hab mir endlich einen a3 gekauft sah super aus alles in ordnug gut gepflegt etc etc

als ich jetzt heim komme meint ein kumpel das der an der seite neu lackiert ist neue motorhaube (aus zubehör etc) der mann wo ich das uato gekauft hat hat nur etwas von einem leichten hagelschaden auf dem dache gesagt!!! Dieses wurde in einer audiwerkstatt fachmänisch behoben sowie kleine roststellen am dach!!!

Wie kann/muss ich nun vorgehn weil wenn doch neu lackiert wurde und eine neue motorhaube eingebaut wurde ist das doch ein unfallwagen ode rnicht!!!
Haben im kaufvertrag angegebn das es unfallfrei ist!!!
Kann ich geld verlangen oder wie seht ihr das???
Vielen dank!!! Gruß aus wittlich

Erkundige dich doch mal in welcher werkstatt der schaden repariert wurde. Die werkstatt müsste eigendlich unterlagen haben was genau an dem fahrzeug repariert und lackiert wurde.

ich musste auch meine motorhaube wechseln lassen als bei sturm ein ast draufflogen ist und den rahmen verbogen hatte und das macht ihn ja noch lange nicht zum unfallwagen

udn ab einer best menge an dellen wird eh getauscht vom kosten nutzen faktor her(unabhängig davon was auf der rechnung steht).

tjo wegen dem neu lackiert, kann ja auch rostbehebung sein, einfach ma die audi history abprüfen wnen ers wie ich mal denke über die rostgarantie gemacht hat.

Woher hat dein Freund denn die Info dass die Motorhaube aus dem Zubehör kommt?

Wenn du, dass entnehme ich den Angaben, einen 96 A3 im Jahre 2008 gekauft hast, ist der Wagen 12 Jahre alt. Dann fällt ein Unfall nicht mehr groß ins Gewicht und muss bei kleineren Unfällen nicht dem Verkäufer gesagt werden. BEvor jetzt alle schreien nein, bitte nur Leute, die aufgrund aktueller Rechtssprechung wissen dass es wieder anders ist.

Da muss ich auch was dazu sagen.
Habe mir noch einen A3 gekauft so alles Top in Ordnung. Aber einen Mangel hatte er doch und wurde mir auch verschiegen, nehmlich das ihm einen Schneelawiene aufs Dach ist. Naja das ganze Dach unter dem Spachtel im Arsch normla gehört da ne deue Dachhaut drauf.
Jetzt habe ich ihn angezeigt und jetzt der Hammer Urteilspruch!!! Das Gericht konnte nicht genau entscheiden ob ihnen der Angeklagte(verkäufer) ihnen den Mangel unterschlagen hat. Im zweifel für den Angeklagten!!!

Also egal was ist was du nicht 120% nachweißen kannst, auch wenn er vor Gericht sagt er hat es dir gesagt reicht das aus, lass es. Ausser du hast einen Rechtschutz.

wenn das dach lackiert wurde wegen dem bekannten rost am dachfalz dann wird auch die seite mitlackiert. entweder beilackiert oder komplett. kommt auf den händler an. also vllt ist es auch nur deswegen so? einfach mal bei audi nett nachfragen, da steht das im pc. und vllt steht da ja auch was genau alles lackiert wurde

Ich kann aus meiner Vergangenheit sagen:
Bei meinem Polo 6N wurde damals die komplette linke Seite neu lackiert. Hab ich aber auch erst 1 Jahr nachdem ich den Wagen gekauft hatte. Ich hab bei der Vorbesitzerin angerufen da ich einen dicken Hlas hatte und einen Betrug gerochen hatte. Ende vom Lied war, es hatte jmd. die Seite mit einem Schlüssel zerkratzt und deshalb wurde alles neu gelackt.
Damit ist der Wagen KEIN Umfallwagen laut einem Sachverständigen.

Schrei :wink:

BGH Urteil vom 10.10.2007 (VIII ZR 330/06)

Leitsatz:
Auch beim Kauf eines gebrauchten Kfz kann der Käufer erwarten, dass das Fahrzeug keinen UNfallschaden erlitten hat, bei dem es zu mehr als einem Bagatellschaden gekommen ist. Sollte mehr als Bagatellschaden vorliegen, so MUSS der Verkäufer alles mitteilen!!!

Nach Rsp des BGHs sind Bagatellschäden gleich Lackschäden. Sobald ein Blechschaden vorliegt (selbst wenn der Reperaturaufwand ganz gering war), kann ein Bagatellschaden nicht mehr in Betracht kommen.

Zu deinem Sachverhalt:
Wer hat verkauft Privat oder GewerblicH? Gewährleistungsauschluss vereinbart?
Willste das Auto behalten und mindern oder lieber zurücktreten? Wenns n Schnäppchen war kannste auch in Betracht ziehen, ein verglecihbares Auto zu kaufen (was dann wohl teuer ist) und den Differenzbertrag zusätzlich verlangen (hängt aber von der Fallkonstellation ab brauch ich mehr infos zu)

BTW: Da ich erst Diplomjurist und noch kein Volljurist bin, muss ich darauf hinweisen, dass diese Tips unverbindlich sind (ich darf noch keine Rechtsberatung erteilen)

oder nen guten Anwalt (mit Betonung auf guten)

moin

will den verkäufer nicht in schutz nehmen, aber vielleicht hat er selbst nichts davon gewußt??? ich meine wenn es dir beim kauf offensichtlich nicht aufgefallen ist, wieso sollte es dann dem vorbesitzer aufgefallen sein? bei 12 jahren gehe ich nicht davon aus, dass es sich um den erstbesitzer des fahrzeugs gehandelt hat… und wie auch schon gesagt wurde, es muss deswegen kein unfallwagen sein… wenn es sich natürlich um vorsatz handelt, so solltest du auch auf dein recht pochen und gegebenenfalls rechtsmittel anstrengen…

gruß
madcek

Hinsichtlich einer etwaigen Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gebe ich dir recht. Damit eine Täuschung arglisitg ist, muss mit Wissen und Wollen getäuscht werden. Könnte hier schwierig werden. Auf der andern Seite steht es einer arglistigen täuschung gleich, wenn man Behauptungen ins Blaue hinein erklärt (hier: das Auto ist unfallfrei) ohne diese tatsächlich zu wissen.

Durch die Angabe von "Unfallschäden nein" im Kaufvertrag hat vorbehaltlich einer Augenscheinnahme des Vertrages der Verkäufer eine Garantie darüber abgegeben, dass das Fahrzeug unfallfrei ist. (wenn nix von wegen: nach Vorbesitzerangaben oder dergleichen im entsprechenden passus steht)

Im Endeffekt ist also die Frage des Wissens nicht alleine erheblich. Wenn er unfallfrei verspricht ohne dies zu Wissen…

Der Fredsteller kann mir gerne mal eine kopie von seinem Kaufvertrag zukommen lassen, emailadresse auf pn anfrage

Nein,wenn nur etwas lackiert wurde und/oder geschraubte Teile ausgetauscht wurden ist es noch kein Unfallwagen.Ein Unfallwagen ist es wenn etwas geschweißt wurde oder der Wagen auf die Richtbank mußte.

Das ist leider absoluter non-sense und entspricht nicht der Wahrheit.

Zb ist die Auswechselung eines Kotflügels ein aufklärungsbedürftiger Unfallschaden, vgl BGH Urt. v. 3.12.86 bzw OLG Roststock, Urteil v. 17.12.03

Wenn er geschweiß ist ja,sonst nicht!

Mmmhn…

Ich muss zugeben, dass man so Ansätze findet wie das zb gezogen und oder geschweißt worden sein muss. Allerdings ist das die Ansicht von "irgendwelchen" Leuten, ein Urteil über diese Frage habe ich jetzt ohne besonders zu suchen nicht gefunden.

Andererseits steht in dem von mir zitierten urteil vom 10.10.07:

"Unfallschäden muss der Verkäufer dem Käufer auch ungefragt mitteilen"

Soweit so gut, das ist klar…

"Keine Offenbarungspflicht besteht, wenn der Unfallschaden nur ein Bagatellschaden ist"

Daraus kann man jedenfalls ableiten, dass auch Bagatellschäden Unfallschäden sind, nur das diese eben nicht mitgeteilt werden müssen.

"Ein Bagatellschaden ist ein nur ganz gerinfügiger äußerer (Lack-) Schaden, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reperaturaufwand gering war."

Danach kann man wohl annehmen, dass Schaden denkbar sind, welche keine Bagatellschäden mehr sind, jedoch ein Bedürfnis nach Schweißen, Richten nicht besteht. NAch vorstehender Defintion des BGHs würde es sich aber bei einem solchen um einen mitteilungspflichtigen (Unfall) Schaden handeln.

Ich nehme mal an, dass alle Schäden, welche unfreiwllig passiert sind, Unfallschäden sind. Kann es sein, dass was du meinst, einen MITTEILUNGSBEDÜRFTIGEN Unfallschaden darstellt??? Und das uU diese Rsp mittlerweile aufgegeben wurde??

mal nochmal so blöd gefragt… ist hagel ein unfall? bei der deutschen rechtsprechung sollte man vielleicht auch mal auf diese spitzfindigkeit achten…

gruß
madcek

sowas wie höhere Gewalt?

@EllisDee das denke ich auch… schliesslich wird hagel meines wissens nach ja versicherungsrechtlich so eingestuft… womit jetzt die frage wäre, wenn im vertrag unfallfrei steht (das wäre das auto ja) ob man von täuschung sprechen kann…

gruß
madcek

Ich denke, dass wenn so Teile ausgetauscht und großflächig nachlackiert wurden, dann ist das schon als "Unfallschaden" zu sehen.

Würde mich mal von dem Gedanken lösen, dass ein Unfallschaden immer ein Schsden im Sinne von "Da ist mir einer reingefahren oder da bin ich wo gegen geknallt".

Wenn ich zu einem Wagen gehe und den komplett mit einem Vorschlaghammer bearbeite und der Wagen daraufhin komplett gelackt werden muss, Teile müssen gewechselt werden, etc. Dann ist das ja auch kein Unfalll im Sinne eines Unfalls, aber das muss ganz sicher angegeben werden.