Grüßen im Straßenverkehr?

MX-5 Fahrer grüßen sich auch,nicht alle aber viele.

Lichthupe = NEIN DANKE
A3 Fahrer/innen Grüßen = Nein danke
Warum???
Man muß es den Motorisierten 2-Radfahrer/innen ja nicht Nachmachen.

Thema Lichthupe :

In § 16 (Warnzeichen) der Straßenverkehrsordnung steht: Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt wird oder wer sich oder andere gefährdet sieht. Jeder von uns kennt Situationen, in denen die Lichthupe anderweitig benutzt wird. Da wird der Kumpel gegrüßt, Passanten werden über die Straße gelotst oder auch mal einem anderen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt eingeräumt, der z.B. abbiegen oder auf eine Straße auffahren will. Das alles ist nach dem Gesetzt unzulässig! Folglich dürfte sich niemand auf die Lichthupe des anderen verlassen, wenn diese nicht in einem Gefahrenmoment oder beim Überholen außerhalb der geschlossen Ortschaft benutzt wird. D.h. ein Vorrangeinräumen mit der Lichthupe wäre nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt und wenn was dabei passiert, haftet derjenige, der sich auf die Lichthupe des anderen verlässt. Unfug denkt jetzt sicher jeder von Euch - ich auch. Ohne die Lichthupe würde der Verkehr oftmals verkompliziert werden; ich stelle mir dabei vor, dass anstatt der Lichthupe die Hände benutzt werden und wild auf dem Motorrad oder im Pkw gestikuliert wird.
Zum Glück sehen die Gerichte das anders. Sie urteilen danach, wie die Lichthupe in der jeweiligen Situation zu verstehen ist. Bei einer Gefahr stellt dies kein Problem dar. Doch was ist, wenn man sich darüber streitet, ob eine Gefahr vorlag oder nicht?
In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) (Urteil vom 15.02.1977, VI ZR 71/76) wurde ein Pkw-Fahrer zum Schadenersatz verurteilt, nachdem er die Lichthupe gegenüber einer Fußgängerin benutzt hatte und diese die Lichthupe als Aufforderung zum Weitergehen verstanden hatte. Es kam zum Zusammenstoß zwischen Fußgängerin und PKW und schon ging der Streit los.
Der BGH sah in dem Lichtsignal ein Einräumen des Vorrangs und somit eine Aufforderung zum Überqueren der Fahrbahn. Das OLG XXX (Urteil vom 26.01.1988, 2 U 217/87) bestätigt diese Rechtsprechung. Danach haftet derjenige, der in einer zum Stehen gekommenen Fahrzeugschlange an einer Einmündung eine Lücke lässt und die Lichthupe betätigt, da er beim Wartepflichtigen den Eindruck erweckt, er verzichte auf die Vorfahrt um ihn einfädeln zu lassen. Letztendlich korrigierten unsere Gerichte mit den Urteilen das unzeitgemäße Gesetz, doch es ist nicht so, dass man sich 100-prozentig auf die Lichthupe des anderen verlassen kann. Man sollte immer vorsichtig sein, denn das Betätigen der Lichthupe durch den anderen Verkehrsteilnehmer muss man im Streitfall beweisen. Wer mit der Lichthupe als Warnsignal agiert muss zudem immer darauf gefasst sein, dass der andere sie als Einräumen des Vorrangs deutet und steht damit immer dem Risiko gegenüber eine Schuld an einem
Unfall zu bekommen. Bei einer unklaren Verkehrslage denkt also an diesen
Rechtstipp, bevor Ihr fleissig die Lichthupe betätigt.
Übrigens: das Betätigen der Lichthupe um jemanden zu grüßen oder um vor einer Radarkontrolle zu warnen stellt ein Ordnungswidrigkeit dar, die 10 Euro kostet.

10€ für einen Gruß :rotekarte:

Gruß Andy

Naja, wir driften ab, die Lichthupe ist ja klar definiert, auch in der Fahrschule gab es mal das Thema. Mir wurde es so eingetrichtert wie Andy es geschrieben hat und nix mit geheimen Morsezeichen:biggrin: Soll doch Jede® winken wann, wo und weswegen, nur darf man kein Feedback erwarten. Die Gruppe schau ich mir aber trotzdem an…

on topc: rückgrußquote von s3 fahren bei mir liegt bei 50 % … jedoch seh ich hochgerechnet maximal alle 2 monate mal einen

off topic: klingt arogant…aber ab 200 sitzt mein finger provisorisch schon an der lichthupe um sie für die leute einzusetzten die keine geschwindigkeit in den rückspiegeln einschätzen können… hat so schon 2 mal unfall verhindert… denn währen diese beiden nicht schnell zurück auf ihre spur (dank lichthupe), währ ich trotz vollbremsung voll hinten drauf geknallt … und damit mein ich nicht die lichthupe um meinen ärger auszudrücken weil ich ausgebremst wurde!!! bitte nicht falsch verstehn!

Hat dein S3 keine Bremsen? :kicher:

nicht alles, was hinkt, ist ein vergleich!

ich wusste bei diesem beispiel nicht, ob ich besser lachen oder weinen sollte…

gruss,
tom

nicht alles was hinkt ist ein vergleich… wie geil! der kommt in meine private "sprüche die man kennen muss" sammlung

Schon witzig, was meine Gehirnflausen hier so für Reaktionen ans Tageslicht bringen :o)

:up:

Tjam, eine gewisse Ironie sollte Dir aber nicht entgangen sein…:biggrin: Der A3 ist zwar nicht so häufig wie der besagte Einkaufswagen, aber erheblich häufiger als die viel zitierte Nadel im Heuhaufen. Soll doch grüßen wen er will, nur darf man kein Feedback erwarten.

Schonmal im S3 mir "nur 220km/h" auf der freien Linken Spur langgeschossen und dann kommt einer mit 80 km/h von der Rechten rüber?

Die scheiße Kiste schiebt wie der Teufel beim runterbremsen von 220 auf 80^^ Musste sogar dabei einmal kurz von der Bremse sonst wär der Hintern gekommen

//EDIT, NACHTRAG:
Und der Ausbremser fühlte sich dannach nichtmal angesprochen, wie ich Ihn freundlich durch Handzeichen deutlich gemacht habe, dass man sowas nicht tut.

Zu dieser Lichthupgeschichte… mein lieber Fahrlehrer, schimpft nun wie ihr wollt, grüßt mich immer mit Lichthupe und normaler Hupe , wenn wir aneinander vorbei fahren… er sitzt dann aufm Beifahrersitz, ich kenn es noch aus meiner Fahrschulzeit, da bekommt man scho mal Panik.
Aber jeztz freu ich mich natürlich drüber, wenn er mich grüßt.
A3-Fahrer gibts hier in Massen, ich fang jetzt auch an intensiv zu grüßen, mal gucken was so zurück kommt.
Find das Thema übrigens super!!!:dafuer:

Schonmal was von Vorausschauendem FAHREN gehört ??
Ein Absolutes Niveau von RASER ist das. Und sowas gehört auf die Rennstrecke und nicht in den fließenden Verkehr.

Gruß Andy

Ich hätte mich auch net so danach gefühlt.
Ich hätte das eher noch extremer gemacht, Ausbremsen bis zum stillstand der wagen und dann "Illegal" die Faust durchs Fahrerfenster geschossen. Und wenn doch nen Zeuge an Board gewesen wäre, Anzeige erstatten mit nem Zeugen.

Wäre ja noch schöner das andere Verkehrsteilnehmer neue Gesetze erfinden und meinen Sie haben Recht nur weil Sie schneller sind in dem Moment und dies durch Hand oder Lichtzeichen noch einem Verdeutlichen möchten.

Klar, sind solche Linksfahrschleicher nervig, aber deswegen gleich neue Gesetze erfinden ist schon der Hammer. Einfach Anpassen und mal nen Gang zurückschalten.

Gruß Andy

@MaD
du sölltest vllt auch mal bedenken das es in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h gilt, somit ist das immer dein Prob wenn du auf der linken spur rumrasen musst.

Bei aufblinken Leuten im Rückspiegel, fällt mir auch mal der fuß vom Gas, ich hasse das.

ich hasse auch dieses arrogante lichtgehupe im rückspiegel. meist audi oder bmw fahrer.
oft frustrierte vertreter/geschäftsleute mit schütterem haar, alleine in ihrem riesenkombi und mundwinkel am kinn festgenäht :wink:

nur weil jemand mehr leistung hat, gibt ihm das noch lange nicht das recht andern bis auf 2m hintenrauf zu fahren.

ich drängel mich (als beispiel)in der warteschlange auch nicht an allen vorbei nur weil ich breitere schultern hab…

Ohne das ich euch widersprechen will, Lichthupe zum Hinweis darauf das man schneller ist, ist erlaubt. Natürlich ist wiederholtes und ständiges Lichtgehupe Nötigung. Ich habe mir angewöhnt, wenn ich etwas schneller unterwegs bin, mit Licht zu fahren und wenn der Linksfahrende die Möglichkeit hat rechts rüber zu fahren, ihn kurz anzublinken. Natürlich stimme ich @Andy zu das man vorrausschauend fahren muss, jedoch muss auch der Ausscherende vorrausschauen in dem er mal in den Rückspiegel guckt. Viele ziehen 200 m vor einem Laster auf die linke Spur, weil sie 10 km/h schneller sind, das muss auch nicht sein oder? Ich drängle bestimmt niemanden von der linken Spur, kann aber Leute nicht verstehen, die einen deutlich schnelleren Wagen nicht vorbei lassen. Von den Mittelspurfahrern will ich gar nicht erst anfangen…

Gruß
Matthias

Kann ich genau so unterschreiben :slight_smile:
Und ich fahre nur ein 1.6er - mitm 1.8T hät ich das wahrscheinlich noch viel schlimmer… ich meine, wenn von hinten diese verdammten TDI's, CDTI's usw kommen, mache ich ja auch Platz :wink:

ich fahre auf der Autobahn oft lange Strecken und das auch schnell, ich habe auch mal die Situation das ich stärker bremsen muss aber noch nicht ansatzweise das ich mal jemanden hinten rein gebrettert wäre.
Man muss halt vorrausschauend fahren, wenn ich mehrere Autos die hintereinander oder hinter einem LKW fahren überhole gehe ich immer vom Gas und bereite mich aufs bremsen vor, dann kommt man auch gar nicht in solche Situation.
Lichthupe oder sau nah auffahren mache ich nie, das ist erstens Nötigung und zweitens hasse ich es wenn das jemand bei mir macht ebenso.

Zum Thema grüßen: Ich grüße Leute die ich kenne oder wenn mich jemand an einer engen Stelle vorbeilässt, aber nicht weil er das selbe Modell fährt wie ich.

Jap, handle ich auch so.

Zur Lichthupe habe ich mal was von Wikipedia kopiert.

Lichthupe
Die Lichthupe ist eine Vorrichtung, mit der man die Fernscheinwerfer bzw. die Fernlicht-Glühwendeln kurz einschalten kann, um damit einen kurzen Lichtimpuls zu erzeugen.

In Deutschland ist die Benutzung der Lichthupe bei folgenden Gegebenheiten erlaubt:
außerorts, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen (§ 5 (5) StVO: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.)
wenn man sich oder andere gefährdet sieht - (§ 16 (1) Nr. 2 StVO)

Verbotene Verwendung der Lichthupe

Gruß eines entgegenkommenden Freundes oder Bekannten
Warnung des Gegenverkehrs vor einer aufgestellten Radarfalle (nur in Deutschland!)
Beim Überholtwerden durch einen LKW auf der Autobahn, um ihm anzuzeigen, dass er weit genug überholt hat, um wieder auf die rechte Spur fahren zu können (in der Regel bedankt sich jedoch der überholende LKW dafür mit wechselseitigem Blinker, da er selbst schlecht in der Lage ist, im Rückspiegel die Länge seines Fahrzeuges einzuschätzen)
Anzeigen des Gewährens der Vorfahrt des Gegenverkehrs bei Hindernissen, Engpässen oder an Kreuzungen (als freundliche Geste, s.u.)
Nötigen eines linksfahrenden Fahrzeugs auf 2- oder mehrspurigen Straßen, wieder nach rechts zu fahren, damit überholt werden kann.

Also diese bösen,überaus bösen Raser:blabla:
Da wirds einem schlecht,wirklich…
Gerade die,die hier immer Race-Videos etc. rein stellen,müssen hier die "Raser" an den Pranger stellen…
Wozu kauf ich mir den bitte z.B nen S3,um Richtgeschwindigkeit zu fahren oder was???
Und 220 Kmh ist nun wirklich noch kein rasen,genauso wie Vorausschauendes fahren nur bedingt möglich ist,bei der Geschwindigkeit.
Ich fahre auch gerne schnell und habe den Verkehr auch ständig im Blick,nur wenn ich auf der rechten Spur jemanden beobachte,der schon sehr dicht auffährt und ich damit rechne das er gleich überholt,dies aber nicht tut,sondern wartet bis ich bei über 200 ca 100m an ihm dan bin,um dann rauszuziehen…
Was mach ich dann bitte???
Und solche Situationen hatte ich schon zu genüge.
Ich schaue auf der Bahn auch ständig in den Rückspiegel und weiß immer was hinter mir passiert,warum können diese Idioten das nicht?

Genauso wenn ich auf der linken Spur kilometerweit mit 150 hinterher fahre,gerne schneller fahren würde,der Vordermann aber der Meinung ist,das 150 genug sind!
Wie mache ich dem dann klar,das ich nicht zum Spass auf der linken Spur bin?
irgendwann braucht man dann eben die Lichthupe,denn das was der Vordermann macht,ist auch Nötigung!
Genauso wie das plötzliche rausziehen zur fahrlässigen Tötung werden könnte!