Geblitzt worden - was nun?

Hallo zusammen,

nach 12 Jahren (fast) blitzfreier Fahrt hat's mich jetzt auch erwischt und jetzt wollte ich mal nachfragen, was mich jetzt erwartet. Hier ein paar Details:


Kennzahl: 141721
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 100 km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 121 km/h.
Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt.

Verletzte Vorschriften:
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 24 StVG; 11.3.4 BKat

Beweismittel:
Einseitensensormessung
Foto

Zeugen:
Mustermann M.

Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: 70,00 Euro
Kosten (i.d.R.): 23,50 Euro
Punkte: 1
Fahrverbot: 0 Monat(e)
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Einzelfall von den Regelsätzen des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges erheblich abgewichen wird, insbsondere bei wiederholten Verstößen.


Ich muß momentan noch nichts zahlen bzw. überweisen, jedoch einen Anhörungsbogen ausfüllen und zurück schicken. Meine Frage ist jetzt, ob man bzw. ich an den Kosten bzw. an den 1 Punkt in Flensburg noch was machen kann? Und was es mit den "Kosten (i.d.R.): 23,50 Euro" auf sich hat?

Dass ich für das Zuschnellfahren bezahlen muß ist klar und sehe ich ein, aber irgendwie kommt mir die Strafe ein wenig "hart" vor (geblitzt auf einer Bundesstraße mit 21 km/h, dafür gleich einen Punkt zu kassieren…).

Weiß jemand zufällig was am Besten zu tun ist? Den Weg zum Anwalt will ich mir eigentlich sparen, da mir hier der Aufwand einfach zu groß wäre.

Tja, das ist nunmal so…

Seit 01.01.2010 sind die Preise an den europäischen "Standard" angenähert worden… Ich habe für 27km/h zuviel 123,50€ gezahlt und 3 Punkte bekommen. Pech…

Zu deinen Fragen:

  1. Anhörungsbogen? Musst du nicht ausfüllen. Wäre mir neu. Es sei denn, du willst widersprechen und nimmst mit diesem Schreiben Stellung zu den "Vorwürfen".
  2. 1 Punkt kommt. Der stört doch sowieso nicht, wenn du noch keinen hast… -.- … Da wäre mir das mit dem Geld unangenehmer…
  3. 23,50€ sind Bearbeitungsgebühren… :slight_smile:

In Summe: Irgendwann erwischt es jeden! Je später, desto teurer… :stuck_out_tongue:

So ist nunmal der Bußgeldkatalog. Du warst (ohne Toleranz) 25% zu schnell. [wobei % keine Auswirkung auf den Katalog hat, lediglich innerorts/außerorts] Auch die 23,50 sind normal sobald man in den Bußgeldbereich kommt. Hast halt pech gehabt, 1km/h langsamer wären keine Punkte und deutlich günstiger.

Aber warum stört dich der Punkt? Nach 12 Jahren ohne Punkte hat der eine Punkt doch keine Nebenwirkungen es sei denn du willst grade jetzt die Versicherung wechseln.

Anwalt und so kram lohnt nur wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit auf Formfehler vermutet werden kann oder um ein Fahrverbot abzuwenden wenn man beruflich aufs KFZ angewiesen ist. Das steht aber hier nicht zur Debatte.

Verglichen mit anderen Ländern sind unsere Bußgelder übrigens fast peanuts.

Edit… wir haben wohl gleichzeitig gepostet :wink:

Hi,

naja ab 20kmh zu schnell gibts halt Punkte, da wird sich icht viel machen lassen. In der Probezeit wäre der Schein wohl weg:happy:

Du könntest dir nur noch mal das Bild ansehen, ob auch alles waagerecht ist.
Evtl. könnte es etwas bringen, wenn du schreibst das du beträngt wurdest.
Ich hatte es mal gemacht, da sonst in der Probezeit der Schein weg gewesen wäre, in deinem Fall würde ich aber die Strafe wohl hinnehmen.

Neee… nur Nachschulung und Probezeitverlängerung

Quelle
FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße

Aber nicht bei über 50kmh zu schnell^^
Da bekommst du zudem noch einen Monat.

Oh Mann, hier geht es um 70€ und nen Punkt. Das passiert doch jedem mal.

Was lasst ihr euch denn erst bei Fahrverbot für Geschichten einfallen?

Aha.

Der Monat ist aber Probezeitunabhängig :wink:

Hatte ich mal vor ca. 12 Jahren. 21 km/h zu schnell, 1 Punkt, Strafe war noch in DM. Punkt ist mittlerweile aus der Kartei raus, da er an Altersschwäche gestorben ist ^^

Den Bogen NUR ausfüllen, wenn du einen Wiederspruch einlegst, ansonsten zahlen und gut ists, solang es nicht regelmäßig mehr werden ist alles i. O. :troest:

Also es sind 2 Schreiben gekommen.

Schreiben Nr. 1 wirft mir das oben schon geschriebene vor.
Schreiben Nr. 2 ist der Anhörungsbogen, den ich ausfüllen soll bzw. muß.

Zahlen kann bzw. soll ich noch nicht, weil a) es extra groß auf Schreiben Nr. 1 steht ("Bitte leisten Sie aufgrund dieses Schreibens keine Zahlungen!") und b) weil keinerlei Konto-Daten etc. angegeben sind (weder auf Schreiben Nr. 1 noch auf Nr. 2).

Es bleibt mir also gar nichts anderes übrig als den Anhörungsbogen auszufüllen.

Der 1 Punkt stört mich deshalb, weil ich eigentlich Punktfrei bleiben wollte. Mir ist aber schon bewußt, daß mir deshalb nichts passieren wird.

Interessantes Vorgehen… Dann fülle den Wisch aus und schicke ihn zurück… Die werden dir die Zahlungsaufforderung schon noch zustellen…

Du bekommst dann nach ein paar Wochen ein weiteres Schreiben mit der Bankverbindung des zuständigen Landratsamtes :slight_smile:

Außer den 70 € kommt noch ne Verwaltungsgebühr oder so dazu. Bei mir waren das nochmal 40 € bei 80 € Strafe. Hab ne 30er Zone übersehen. Dort ist normalerweise nur 30 von 22-6 Uhr. An dem Tag war es wegen ner Baustelle leider durchgehend 30.

Ist schon ärgerlich, hatte sonst auch nie nen Punkt, aber der ist doch irgendwann wieder weg :slight_smile: Kopf hoch!

deswegen immmer die magische +20km/h Grenze, auf AB geht sogar +30km/h :slight_smile:

Punkte gibts auch auf der AB ab 21…

aber fahrverbot erst später :slight_smile:

Der Anhörungsbogen ist immer, ausgefüllt mit Name usw. zurückzuschicken. Zur Sache äußern muss man sich nicht. Um die 93,50 Euro und den Punkt kommste nicht herum, es sei denn, da ist was Grobes falsch gelaufen :wink:

Das kann aber nicht sein, dass dieser "immer" gefordert wird.

Bei mir gab es diesen Bogen definitiv nicht, sondern nur ein Schreiben mit der Auflistung der Zusammensetzung der Gebühren / des Bußgeldes und der netten Aufforderung, diese Zahlung binnen 14 Tagen auch zu leisten…

Nein ich meinte damit ja auch nur, wenn der Bogen dabei ist, muss man diesen nach § 111 OWiG ausfüllen was seine Personalien betreffen. Ist so wie, wenn ein Polizist oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes eine EMA Feststellung macht und Dich nach Deinen Daten fragt. :wink:

Aber 14 Tage? Halte ich für fragwürdig, also nicht dass ich Dir das nicht glaube, nur deswegen, weil man nach Zugang des Bescheides ja zwei Wochen Zeit hat Einspruch einzulegen. Ich gebe daher immer nochmal zwei Wochen nach Rechtskraft oben drauf. Also haben die Kollegen nicht wirklich nachgedacht :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:

ich würds auch einfach ausfüllen, stellungnahme halt leerlassen und gut is, denn zahlste den mist und geschichte gegessen…

hast noch glück, ich hab damals den brief von meinem rotlichverstoß (0,28sek) genau an nikolaus bekommen -.- und da gabs denn auch gleich nachschulung und alles. danke für den netten liefertermin :wink: