Geblitzt !! Was tun?!

hi@all

…anscheinend wurde ich an der Flughafen Ausfahrt (!) mit 26kmh zuviel geblitzt (30kmh erlaubt) …S&%$E!!

Nun ist der Wagen (noch) nicht auf mich zugelassen und der Halter des Fahrzeugs hat nun eine Benachrichtigung (Anhörung zur Verkehrsordnungwidrigkeiten Anzeige) darüber erhalten.
ich zitiere:
„Kommen Sie als Fahrzeugführer nicht in Betracht, werden Sie hiermit als Zeuge angehört. teilen Sie uns daher die Personalien des Verantwortlichen mit… Sollten Sie dieser Bitte nicht nicht nachkommen, zu der Sie bei der Anhörung nicht verpflichtet sind, nicht nachkommen, so müssen Sie damit rechnen, dass dieses Verfahren gegen Unbekannt fortgesetzt wird und Sie als Zeuge richterlich vernommen werden können, wer als Verantwortlicher in Betracht kommt…blabla… Fahrtenbuch…“

Im Brief gibt es noch die Möglichkeiten:

-Angaben zur Person des Verantwortlichen zu machen (c’est moi)
-den Verkehrsverstoss zuzugeben

-den Verkehrsverstoss nicht zuzugeben mit Begründung

Was ist am besten zu tun?!


Punkt 1, wenn der Besitzer mit Dir nicht verwandt ist.

Matse

Punkt 1?

…hast wohl nicht ganz verstanden… ich bin der Verantwortliche und will natürlich keine 3 Punkte und 85€ zahlen müssen

Der Halter ist ein guter Bekannter und ich bin der Besitzer

  • Dieser Beitrag wurde von the_goat am 04.08.2005 bearbeitet

Nee, ich glaube das ist umgekehrt. Der Halter (Besitzer, sprich nicht Du) muss Punkt 1 ausführen. Drücken kann er sich nicht davon, weil Du kein Verwandter bist. Danach bekommst Du irgendwann einen ähnlichen Bogen und kannst ihn nur mit Angaben zu Deiner Person zurückschicken.

Drücken vor Geldstrafe und Punkten ist nicht, höchstens wenn Du Dir das Photo anschaust und absolut nicht zu erkennen bist. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dass Du nicht zu erkennen bist eher Null, die Bilder sind so gut, dass man Mitesser drauf zählen könnte.

Sorry für die schlechte Nachricht, aber wer zu schnell fährt sollte auch dazu stehen.

Matse, der auch schon gezahlt und ausgesetzt hat

Dann würde ich das nächste mal nicht zu schnell fahren und ein Jahr lang nicht über 25kmh kommen sowie meine Punkte abbauen… schließlich bist du ja damit gefahren…

Hab die selbe Erfahrung gemacht aber dann heul ich ncih andere damit voll weils MEIN Fehler war… also wat solls. DU wirst angegeben, DU bezahlst deine 100 Euro Strafe (weil noch Verwaltungsgebühren hinzu kommen… überraschuuuung hehe) und dann is gut.

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Punkt 1?

…hast wohl nicht ganz verstanden… ich bin der Verantwortliche und will natürlich keine 3 Punkte und 85€ zahlen müssen

Der Halter ist ein guter Bekannter und ich bin der Besitzer

  • Dieser Beitrag wurde von the_goat am 04.08.2005 bearbeitet

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naja… ich seh das bissl anders… der blitzer ist gleich nach einer unterführung aufgestellt gewesen und (kein witz ! ) 20m davor ist erst das 30er schild schild gewesen…

UND das ist das erste mal seit 10 Jahren, dass ich geblitzt wurde also kommt mir mal bitte nicht auf die moralische tour! 100€ nur weil man einen augenblick lang nicht aufgepasst hat und sonst nie auffällig wurde ist einfach nur dreist !!

ich habe mich mal etwas umgelesen… einfach keine Aussage machen weil die nämlich in der Beweispflicht sind das ich gefahren bin und da kein Zusammenhang zwischen mir und dem Halter besteht wird er nochmals befragt und sollte er sich nicht errinern können muss er im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch führen (auch nur bei wiederholtem Gedächtnisverlust)

aber wer die kohle hat zahlt natürlich ;o)

naja, das ist aber dem staat scheiß egal… ich kann ja auch nicht sagen " hören sie mal, ich bringe sonst nie leute um, bin sonst total nett und so…" gesetz is gesetz… auch wenn´s blöd klingt

…naja dein Vergleich ist nicht so doll… aber anscheinend glaubst du das alle Gesetze notwendig sind.

…genauso wie es die Strafe erhöht wenn man schon auffällig war sollte man nach dem selben Prinzip verfahren wenn jemand noch nie (nur Parkverbote :grins:) auffällig geworden ist… capice?

und nicht gleich 100€ und 3 Punkte weil ich dummerweise ein 30er Schild nicht gesehen habe… ich bin knapp 60 gefahren also kein Grund hier einen Vergleich mit MÖRDERN zu ziehen…

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naja, das ist aber dem staat scheiß egal… ich kann ja auch nicht sagen " hören sie mal, ich bringe sonst nie leute um, bin sonst total nett und so…" gesetz is gesetz… auch wenn´s blöd klingt

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Wegen so nem scheiss wäre ich fast unter der Erde gelandet nur weil dieser Autofahrer damals mal KURZ nicht aufgepasst hat und mich volle Breitseite aufm Motorrad erwischt hat… darauf folgten 20 Meter Flug, 14 Brüche, HWS, Niere, etc pp, 3 Monate Krankenhaus, immernoch Therapie (letzten Dienstag wars ein Jahr her) und lebenslange Schäden…
möchte ich ja NUR mal erwähnen… was passiert wenn man NUR fürn moment nicht aufpasst… un dat is scheiss egal wie lange man vorher ohne Unfall gefahren ist…
Klar, auf ner Autobahn kann man niemanden direkt „umfahren“… aber passieren kann dennoch was und es gibt wohl ab und an Gründe weshalb man wo Blitzer aufstellt… (wohl bemerkt, ab und an oder wenns eben nur „nützlich“ ist wenn rush hour ist)
Ich schätze man hält sich eher an Regeln und passt bissl besser auf (vorausschauendes Fahren) wenn man selber schonmal die Englein hat fliegen sehen…

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… nur weil man einen augenblick lang nicht aufgepasst hat und sonst nie auffällig wurde ist einfach nur dreist !!..

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ist doch immer das Gleiche, wer irgendwo irgendwas falsch macht, kommt mit tausend Erklärungen warum er nun im Gegensatz zu den Anderen nicht bestraft werden soll.

Meine Güte wo ist das Problem den Schneid zu haben einzugestehen dass man Sch…sse gebaut hat. Die 80 Euro bringen Dich auch nicht um, das entspricht grad mal 1.5 Tankfüllungen :vertrag:

Matse

…das ist natürlich schlimm was Dir passiert ist… aber dennoch kannst du das nicht vergleichen mit meiner Situation.

Es geht einfach darum das an einer absolut beschissenen Stelle geblitzt wurde, wo ich mir sicher bin dass jeder 2. dort zu schnell fährt…

-Seitenstrasse am Flughafen (KEINE Häuser - NICHTS!)

-vor der Unterführung ist noch 50er Zone
-es geht bergab
-Unterführung geht max. 25m
-und dann steht das gleich nach der Unterführung ein 30er Schild !!! und nochmal 20m danach steht ein mobiler Blitzer… TOLL! sehr sinnvoler Standort zum blitzen !! :mauer:



Das hat nix mit „Schneid“ zu tun…

Eine Strafe muss immer eine Grundlage haben… in meinem Fall wäre diese die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch meine erhöhte Geschwindigkeit… aber wieso wird DORT geblitzt und nicht vor Schulen oder Strassen mit hohem "Raser-Aufkommen) ??
Wer sich solch dreister Abzocke unterwirft mit genau deinem Argument „Die 80 Euro bringen Dich auch nicht um, das entspricht grad mal 1.5 Tankfüllungen“… wird vom Staat schön weiter gemolken… wenigstens hat es auch einen positiven Effekt… ;o)

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Meine Güte wo ist das Problem den Schneid zu haben einzugestehen dass man Sch…sse gebaut hat. Die 80 Euro bringen Dich auch nicht um, das entspricht grad mal 1.5 Tankfüllungen :vertrag:

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Informiere dich, ob der Blitzapparat so kurz nach einem 30er Schild stehen darf und wenn dabei „Ja“ rauskommt dann hast du Pech gehabt. Da gibt es auf jeden Fall eine Mindestentfernung.

Deine persönliche Meinung / Situation dazu interessiert den Gesetzgeber ansonsten recht wenig und damit hat er Recht.

ich habe dich nicht mit mördern verglichen sonder nur ein beispiel dargelegt… capice?

moin,

Es geht einfach darum das an einer absolut beschissenen Stelle geblitzt wurde, wo ich mir sicher bin dass jeder 2. dort zu schnell fährt.... [/quote]

dann hat es sich für die Blitzer doch gelohnt…

-Seitenstrasse am Flughafen (KEINE Häuser - NICHTS!) -vor der Unterführung ist noch 50er Zone -es geht bergab -Unterführung geht max. 25m -und dann steht das gleich nach der Unterführung ein 30er Schild !!!! und nochmal 20m danach steht ein mobiler Blitzer... TOLL! sehr sinnvoler Standort zum blitzen !! [/quote]

Also wenn mein Bekannter was mit meinem Auto anstellt, dann müßte er dafür geradestehen - ich will doch keinen Streß als Halter.
Und wenn Du denkst, dass dieser Blitzer nicht gerechtfertigt ist, dann gibts immer noch den Weg zum Anwalt, der die Rechtmässigkeit des Blitzers prüfen kann.

Es sind nur 3 Punkte und 100 Euro - sowas passiert eben im normalen Strassenverkehr - solange es keine Fahrverbot ist, ist doch alles gut. (und das wir Autofahrer immer nur die abegzockten sind, wissen wir ja)
Andererseits - Du bist zu schnell gefahren - also stehe auch dazu. Du hast ja schliesslich niemanden umgebracht.

Schlaf einfach mal ne Nacht drüber, dann regst Du Dich nicht mehr so auf.

tja so ist das leben einfach… hart und ungerecht…

ich werde auch oft geblitzt wenn ich kurz nicht aufpasse ob da ein blitzer steht (ne spass bei seite)

es ist einfach so… es gibt regeln, jeder kennt die regeln und wenn sich einer nicht dran hält aus welchen gründen auch immer… (ist mir auch schon mal passiert dass ich ein schild übersehen habe) muss er dafür gerade stehen. du bist ja die strecke bestimmt nicht zum ersten mal gefahren… erkundige dich einfach mal wieviel meter sie hinter dem schild mindestens stehen müssen und wenns doch okay war von denen, dann nimm die strafe und lerne draus…

Es gibt doch bestimmt ein Foto? Wenn du da gut drauf zu erkennen bist, gibt´s keinen Ausweg. Denn wenn der Halter trotz Foto behauptet, er weiss nicht wer gefahren ist, könnte das später unangenehem werden. Wenn du auf dem Foto nicht zu erkennen bist und der Halter keine Aussage macht, ist die Chance ziemlich gut, dass die Sache verjährt. Den Aufwand, der Fahrer zu ermitteln, werden sie wohl kaum treiben. Dass der Halter zum Fahrtenbuch verdonnnert wird, habe ich noch nie gehört.

mindestabstand zwischen schild und blitzer muss 100m betragen, du könntest evtl glück haben und das ganze notfalls anfechten

bye

Das stimmt nicht, da dort nach seiner Aussage die Geschwindigkeit runtergeregelt wurde erst 50er Schild dann 30er Schild, dort kann unmittelbar nach dem Schild gemessen werden.
Diese Abstände sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich eine allgemein Auskunft gibt es dafür nicht.
Bspw. darf durch besondere Gefahrensituationen (Radweg, Zebrastreifen ect.) direkt am Schild gemessen werden.
Die Abstände sind dafür vorgesehen um alle Autofahrer gleich zu behandeln.
Wird gegen den einzuhaltenden Mindestabstand verstoßen, bleibt die Messung grundsätzlich verwertbar. Allerdings wird nach der Rechtssprechung uU die Verhängung zB eines Fahrverbotes nicht in Betracht kommen (OLG Hamm DAR 00, 580; OLG Oldenburg NZV 96, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Brandenburg JMBl BB 96, 173).
Grundsätzlich muss ein Autofahrer seine Geschwindigkeit immer so einrichten, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit beschränkenden Schildes die von diesem vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann.



So is es, bei der beschriebenen Situation gilt die Regelung, daß du auf Höhe des Schildes(gilt ja in der Regel auich z.B. bei Ortsschildern) die vorgeschireben Geschwindigkeit erreicht haben musst. Das darf dann auch mittels eines zusätzliche Blitzers ermittelt werden ohne Ansehen des Abstandes. Das dort die Geschwindigkeit auf 30 runtergeregelt wurde ist mit der Unterführung leicht verständlich, schliesslich werden je nach Lichtverhältnissen die Licht/SchattenWechsel schnell auch mal gefährlich, weil viele da nicht mit rechnen. Und prompt knallt es… Und Mopedfahrer haut es schnell mal um, werden ja eh schnell übersehen. Egal, zahlen und schluss, schlieslich sind wir ja im Strassenvekehr und nicht bei WünschDirwas

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Das stimmt nicht, da dort nach seiner Aussage die Geschwindigkeit runtergeregelt wurde erst 50er Schild dann 30er Schild, dort kann unmittelbar nach dem Schild gemessen werden.
Diese Abstände sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich eine allgemein Auskunft gibt es dafür nicht.
Bspw. darf durch besondere Gefahrensituationen (Radweg, Zebrastreifen ect.) direkt am Schild gemessen werden.
Die Abstände sind dafür vorgesehen um alle Autofahrer gleich zu behandeln.
Wird gegen den einzuhaltenden Mindestabstand verstoßen, bleibt die Messung grundsätzlich verwertbar. Allerdings wird nach der Rechtssprechung uU die Verhängung zB eines Fahrverbotes nicht in Betracht kommen (OLG Hamm DAR 00, 580; OLG Oldenburg NZV 96, 375; OLG Köln VRS 96, 62; OLG Brandenburg JMBl BB 96, 173).
Grundsätzlich muss ein Autofahrer seine Geschwindigkeit immer so einrichten, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit beschränkenden Schildes die von diesem vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann.

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