Hallo Leute,
wie ist die Rechtslage, innerorts? Bei mir auf dem Heimweg muss ich einen Bahnübergang überqueren, vor diesem Bahnübergang ist ein 30-Schild. Wenn ich über dem Bahnübergang drüber bin kommt in ca. 100m eine Gabelung nach links. Ich wurde von schräg rechts geblitzt, auf der Höhe dieser Gabelung. Danach kommt kein 50-Schild mehr.
Wie ist die Rechtslage, bis wohin gelten diese 30? Normalerweise ist es ja so das Schilder immer bis zur nächsten Kreuzung gelten. Zählt diese Gabelung dazu?
Mein Opa wurde am selben Tag an der gleichen Stelle 2x geblitzt. Ich habe mal gehört das man nur ein Foto davon bezahlen muss. Ist dem so?
Mir geht es nicht direkt darum das ich bezahlen muss, ich möchte nur wissen, für die Zukunft, wie schnell ich an dieser Stelle fahren darf.
nach der Gabelung muss 50 sein, aus dem einfachen Grund, dass Fahrzeuge die von dieser Gabelung kommen, nicht wissen können das dort 30 ist aber bis zu der Gabelung ist noch 30!
Seh ich auch so, wäre zumindest logisch. Ist wohl Ermessenssache, ob du grad noch so im "30-Bereich" warst oder nicht.
Wenn es tatsächlich so ist, dass ab der Gabelung wieder 50 ist, dann stand die Polizei aber auch denkbar ungünstig, entweder hätte sie näher zum Bahnübergang stehen sollen und dort 30 kontrollieren oder viel weiter davon weg und 50 kontrollieren.
Edit: die Frage ist natürlich ungeklärt, welche Höchstgeschwindigkeit nun tatsächlich kontrolliert wurde.
@eric
es wurden die 30 gemessen, war 9km/h drüber.
Der Bahnübergang wurde neu gemacht. Die 30 Schilder vor dem Übergang waren dort sonst nie. Wahrscheinlich ist man aus Gewohnheit dort mit 50 lang gefahren, weil ja vorher auch kein Schild da stand.
Naja bei +9km/h ist ja nicht all zu tragisch.
aber bei mir ist die 30er Zone solange gültig bis der 50er Schild erreiht ist und da sind schon einige Kreuzungen.
Die Beschränkung wird nicht bei jeder Kreuzung automatisch aufgehoben.
"Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung ", OLG Hamm NJW 74, 759
Wenn du als Ortsunkundiger aus der Nebenstraße kommen würdest, kann Einspruch erheben und warscheinlich recht bekommen, als Ortskundiger würde dies nicht funktionieren.
@Loo die Frage wäre jetzt natürlich noch bis wohin diese 30 zählen. Denn auf dieser Straße erscheint kein 50 Schild mehr. Heißt das jetzt das im kompletten Dorf 30 gefahren werden muss, ab dem 30 Schild vor dem Bahnübergang?
War das Tempo 30 Schild alleine oder in Verbindung mit einem anderem Zeichen? Wenn kein zusätzliches Gefahrenzeichen vorhanden war, gilt diese so genannte "Verbotsstrecke" bis diese aufgehoben wird oder du die Straße verlässt.
Muss man hier nicht zwischen dem Runden 30 km/h Schild und einer 30er Zone unterscheiden?
Meines wissens nach gilt das 30 km/h Schild, genauso wie jede andere Geschwindigkeitsbegrenzung nur bis zur nächsten Kreuzung.
Die 30er Zone jedoch gilt darüber hinaus, bis zum nächsten Schild.
EDIT: OK, ich habe gerade den Link über mir gelesen, das spricht gegen meine Meinung. Was ich aber Schwachsinnig finde. Ortskundig oder nicht… das wieder eine schöne Grauzone.
Ich meine mich aus Fahrschulzeiten zu erinnern, dass die 30 km/h bis dahin gelten, wo sie auf der Gegenfahrbahn anfangen, sprich zwischen den zwei 30- Schildern!! Wo steht denn auf der anderen Straßenseite das 30-Schild? Vor der Gabelung?
Seit wann gelten für mich die Verkehrzeichen des Gegenverkehrs
Du bist dir sicher, ja ok, aber sollte dann auch sicherlich schriftlich festgehalten sein und für dich kein Problem darstellen die entsprechenden Zeilen zu posten.
Ich habe gesagt, dass ich mir ZIEMLICH sicher bin, weil ich das mal so gelernt habe und mir bestimmt nicht ausgedacht habe, also spar dir deinen blöden Ton.
An Zebrastreifen oder auch in anderen 30 km/h - Zonen wird die Geschwindigkeit ja nicht durch ein neues 50 km/h Schild erhöht oder irre ich mich da!? Man darf ab dort wieder 50 fahren, wo das Schild 30 km/h für den entgegenkommenden Verkehr beginnt!
Macht ja auch Sinn oder nicht?
Vielleicht irre ich mich auch und mach es seit Jahren falsch, deshalb auch das Wort "ziemlich", und nicht "100%"!!!
wichtig wäre zu wissen, ob das 30er-Schild alleine am Pfosten hängt, oder ob in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen (dreieckig, rot, Spitze oben)??? Darauf kommt es hier an und nur wenn ich das weiß, kann ich Dir eine eindeutige Antwort geben!