Klar, kann ich: Ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für eine gefährliche Stelle vorgesehen, so gilt diese auch nur für diese Gefahrenstelle, danach gilt automatisch wieder die Grundregel (i.g.O. 50, a.g.O. 100). Hierzu muss aber am gleichen Pfosten ein Gefahrenzeichen (z.B. Kinder und 30) hängen. Sobald man nun eindeutig an dieser Gefahrenstelle (z.B. Schule) vorbei ist, so gilt automatisch wieder 50.
Oft ist es aber nicht einfach, diese Gefahrenstelle genau zu erkennen. Und da geben wir Fahrlehrer gerne den Tipp, nach dem entsprechenden Schild für den Gegenverkehr zu suchen. Ab da ist dann ja logischerweise die gefährliche Stelle auf jeden Fall und mit letzter Sicherheit passiert!
Aber das mit dem Schild des Gegenverkehrs ist keine gesetzliche Regelung, sondern nur eine Hilfe. In einer Einbahnstraße klappt das beispielsweise nicht, trotzdem ist auch dort die Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Passieren der Gefahrenstelle aufgehoben.
Als Tipp sicherlich nicht verkehrt, allerdings fällt mir sofort eine Straße bei mir ein, dort fährt der Gegenverkehr mit einer anderen Geschwindigkeit.
Ich denke wir haben das Thema genug durchgekaut und jeder weis bescheid
also es war ein ganz normales rundes, weißes mit rotem Rand 30-Schild, nix darunter oder darüber. Gleich nach dem Schild kam ein Bahnübergang. Für mich würde es Sinn machen wenn diese 30 nur für den Bahnübergang gelten, aber wann gelten dann wieder 50?