Geblitzt auf Autobahnausfahrt?!

ich drück dir die daumen :slight_smile:

ned das dein weisser blitz alleine rumsteht und du ned fahren darfst!

drück dir auch die daumen…

aber noch 1 monat haben se zeit dir den bescheid zu schicken. Nach 3 Monaten verjährt es soviel ich weiß.

Richtig… sind 3 Monate. Mein letzter Blitzer kam nach 2,5 Monaten -.-

Niemals!!! Dann wär ich geschmiert, hab keine Lust auf 2 Std. Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn ich mit dem Auto nur ne halbe Std. brauch.

Aber wegen sowas (was auch immer es war, Geschwindigkeit auf jeden Fall nicht) wird einem wohl kaum die Pappe weg genommen. Hab doch kein Schwerverbrechen begangen! :wink:

Oh je! 1 Monat noch! Als ich den Thread wieder raus gekramt hab, war ich auch schockiert, dass das erst Anfang Oktober war :wink: hatte gehofft dass es schon länger her gewesen ist g

ich habe mal gelernt das auf ausfahrten der autobahnen generell am ende des verz. Streifens zwischen 60 oder 70 Kmh sein müssen… Irgendwiessowas habe ich noch im Kopf…

Jedefalls in Wuppertal wird auch immer in der Kurve zum Beschl. AStreifen geblitzt, denn nur auf dem Streifen ist das Beschleunigen auch geboten…

Fragt mich nun nicht in welchem system das zusammenhängt, kein fahrlehrer hier :smiley:

Sag doch sowas nicht! Jetzt krieg ich wieder Schweißausbrüche :wink:

Die Behörde hat drei Monate Zeit den Anhörungsbogen anzuordnen. Der muss Dir nicht innerhalb dieser drei Monate zugehen. Nach der Anordnung des Bogen verlängert sich die Frist wieder um drei Monate. Nur weil der Bogen erst später als drei Monate kommt ist dadurch die "Tat" nicht unbedingt verjährt.

@Sunstorm84

Wir wildern ja im gleichen Revier :wink: welceh AB-Ausfahrt war das denn? Heitersheim? Bad-Krozingen?
Gruß,

Dän

Ja Heitersheim war das :slight_smile: !!! Voll behindert! Da fährt man vorschriftsgemäß die komplette Strecke von Freiburg Süd nach Heitersheim und dann sowas!!!

Ja das leidige Thema,Freiburg Nord stehen sie auch gerne an der Ausfahrt.
Da wird aber die Spur geblitzt und nicht die Ausfahrt.

Keep cool. Kann man nachträglich eh nicht mehr ändern, egal was kommmt. :biggrin:

@audimeister & all:

Ja doch, Fahrlehrer an Bord! Fahrer-Werk Düsseldorf, kennste, was?!? :biggrin:

Also grundsätzlich darf auf der Autobahn (also ab dem altbekannten blauen rechteckigen Schild mit der weißen Autobahn) bei uns so schnell gefahren werden, wie gewünscht. Natürlich nur wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch entsprechendes Verkehrszeichen geboten ist. Das gilt übrigens auch auf Raststätten, Parkplätzen, Aus- und Auffahrten sowie Parallelfahrbahnen oder Überleitungsfahrbahnen.

Woran Du Dich erinnern kannst (Stichwort 60 km/h am Ende des Verzögerungsstreifens) ist nur eine Empfehlung von uns Fahrlehrern für unbekannte Ausfahrten, denn die folgende Kurve könnte ja eng sein. Ich empfehle gar nur 50 und den dritten Gang…!

Kölle jrößt

Piet

Das mit den 50 und dritten Gang habe ich so in der FAhrschule auch gelernt…aber es ist ja auch nur eine Empfehlung, keine Vorschrift…

  1. Gang und 50? hust :smiley:

naja ist schon okay, wenn man die Ausfahrten nicht kennt! Besser als aus der Kurve zu fliegen und ich denke dass Fahranfänger das oft unterschätzen. Find ich gut die Empfehlung!

Danke für die Klärung! :slight_smile:

ich wurde letzte woche auch geblitzt :(((

aber zurecht :smiley: bin auch gerast wien irrer :smiley: MUAHAHAHHAAH :smiley:

wie sieht das aus mit der gültigkeit eines blitzers?
gabs da nich eine 6monate grenze oder sowas, also wenn der wisch vom amt bis einschliesslich 6monate nachdem vergehen nicht kam, können sie einem nichtsmehr? :smiley: oder nach einem jahr?! bzw gibt es das wirklich oder rechtsirrtum?

Soweit ich weiss…3 MOnate…

jap 3 monate ist richtig…

@P-786

Würde ja bedeuten, dass ich auf Rastplätzen, Parkplätzen, etc., den entsprechenden Ab- und Zufahrten, welche von der AB ab gehen, fahren kann wie "gewünscht", sofern am Eingang des Parkplatzes keine Geschwindigkeitsbegrenzung ist. Habe ich Dich da richtig verstanden :confused:

Gruss, Volker

Theoretisch ja praktisch nein.
Auf Rastplätzen sind üblich max. 50km/h und im Parkbereich Schrittgeschwindigkeit. situationsbedingte Geschwindigkeitsanpassung, soll heißen das wird von Dir erwartet das Du es richtig erkennst wieviel Du fahren kannst/darfst.
Wenn Du jetzt mit 50km/h durch die Parkreihen donnerst und jemanden anfährst bist eben dran. Da wird dir dann die Versicherung die Schuld geben weil Du fahrlässig gehandelt hast.

Genauso wie man bei freigegebenen Autobahnen eine Mitschuld bekommt wenn man einiges schneller wie die Richtgesachwindigkeit von 130km/h unterwegs ist.