habe folgendes Problem:
ich war zu schnell gewesen und habe ein Fahrverbot von 1 Monat auferlegt bekommen mit einer Frist von 4 Monaten.
Stichtag war der 12.03.2009. Am 10.03.2009 habe ich den Führerschein per einschreiben an die Kreisverwaltung geschickt von der ich den Bußgeldbescheid erhalten habe.
Diese sagten mit ich solle ihn dort hin schicken oder bei der Polizeidienststelle in meiner Nähe abgeben.
Die netten Herren in grün meinten zu mir dass sie dafür nicht zuständig wären. Also hab ich ihn dann per einschreiben am oben genannten datum, 10.03.2009 weggeschickt. Hatte das mit meinem Arbeitgeber so abgestimmt dass ich ihn zu diesem Datum abgebe.
Der Führerschein ist bis heute nicht engekommen und ich bin schon 4 Tage in verzug.
Was kann ich da jetzt machen? Nachforschungsauftrag habe ich gestellt und der Herr auf der Verwaltung meinte dass das mein Problem sei und der Monat erst dann zählt ab dem Datum an dem der Führerschein dort eingeht.
Hab ich da jetzt voll die Arschkarte?
Wie soll ich vorgehen, bzw. wie geht das jetzt weiter?
hast du den Rückschein schon wieder ???
Weil dann hast du es ja quittiert,kannst dann einfach zu Post gehen.
Ich weiß aber nicht, wie es mit dem Versicherungsschutz des Briefes ist .
Die Post ist ja ein seriöses Unternehmen müsste schon passen.
Nein das stimmt nicht.
An dem tag wo du dein Führerschein versendest beginnt für dich deine Frist,d.h wenn die Post lange braucht und es 2tage später zustellt ist es nicht dein Pech.
Du hast ja nen beleg und da steht das datum drauf,sprich dieser datum zählt,alles andere ist quatsch. Natürlich sollte der Schein auch auftauchen in dem Fall:)
Ich weiß es,weil meine es bei meiner Schwester auchso war,dh die frist ab dem Versandtag angefangen hat.
Natürlich muss mann es nachweisen, aber das Problem ist mit sicherheit, das fCoarse den Brief nicht als Wertpapier oder wie es immer heißt verschickt hat.
Das heißt das, dass Einschreiben nur ein Zustellnachweiß erbringt(also wenn der Rückschein da ist ist die Post raus ,wenn der Schein nicht da ist kann mann nur ein Nachforschungsantrag stellen, bei der Post) .
Falls der Rückschein da sein sollte, kannst du zum Straßenverkehrsamt gehen,natürlich mit dem Zustellnachweiß, und fragen wo der Brief geblieben ist .
Deshalb Geld und andere sensible Sachen besser nicht per Post verschicken .
ich würd meinen führerschein nicht per Post schicken. und wenn ich das müsste, dann würd ich den vor der Post-Tante einpacken und ne unterschrift von ihr als zeuge, dass das aufn weg gegangen ist, einfordern; damit man nachweisen kann, dass dit auch wirklich der führerschein ist!
Wie der_von_da schon gesagt hat mann kann keinen Nachweiß erbringen das der Inhalt wirklich der Führerschein war …
Daher ist das mit der Frist Quatsch .Wenn der Führerschein Körperlich nicht beim Straßenverkehrsamt vorliegt ist die Frist nicht eingehalten worden .
Tja das ist nun ein wirkliches Problem, deswegen verschickt man solche Dinge grundsätzlich besser nicht als Brief, auch nicht als Einschreiben mit Rückschein.
Der oben gemachte Vorschlag, sich den Inhalt von dem Postmitarbeiter bestätigen zu lassen, geht auch nicht, weil das kein MItarbeiter mitmachen darf.
Das Problem ist, dass ein Einschreiben mit Rückschein gegenüber einer Behörde oder einem Gericht kein qualifizierter Beweis ist. Es ist nur ein Indiz, denn theoretisch kannst du auch einen Umschlag mit anderem Inhalt, oder einen leeren Umschlag versendet haben. Es weist nur nach, dass du einen Umschlag an eine bestimmte Adresse geschickt hast und dieser auch angekommen ist/entgegengenommen wurde.
Wenn du Glück hast, kommt der Rückschein in den nächsten Tagen noch bei dir an, dann ist der Brief angekommen. Wenn nicht, dann kannst und solltest du dich an die Post wegen Schadensersatz wenden, denn: Du hast mit der Post einen Vertrag, der zum Gegenstand die Versendung des Briefes von A nach B und die Rücksendung des Rückscheins von B nach A hat. Dafür hast du Bezahlt und das gibt dir einen einklagbaren Anspruch.
Ob der Inhalt versichert ist oder nicht, spielt dabei erstmal keine Rolle: Du hast für etwas bezahlt, was die Post nicht geleistet hat. Dafür bekommst du in erster Linie dein Geld zurück, aber das ist ja nicht dein erstes Ziel. Dann ist dir durch das Verhalten deines Vertragspartners noch ein Schaden entstanden, nämlich ganz konkret in Tagen, die du dein Auto nicht benutzen kannst, den Ärger, den du hattest und die Aufwendungen für einen neuen Führerschein usw.
Das kannst du theoretisch von der Post verlangen (wenn du u.U. bereit bist zu klagen). Dazu solltest du dich aber ersteinmal an einen Anwalt wenden.
Beweisen, dass du den Führerschein nicht mehr hast, kannst du nicht, wenn er nicht auftaucht. Dann musst du gegenüber der Behörde an Eides statt erklären, dass du ihn nicht mehr hast, weil er bei der Post untergegangen ist. Dann muss die Behörde auch das Datum des Nachweises über die Versendung als Grundlage nehmen.
Den Rückschein habe ich noch nicht wieder.
2 Polizeidienststellen waren "nicht dafür verantwortlich" den Führerschein anzunehmen. was wäre wenn ich in Berlin geblitzt worden wäre? Hätte ich dann nach Berlin fahren sollen meinen Führerschein dort persönlich abgeben statt ihn per einschreiben zu schicken und dann dort 1 Monat urlaub machen und warten bis ich meinen führerschein wieder bekomme oder was???
Irgendwas läuft bei unseren Behörden falsch… Überbezahlt und nix drauf…
Achtung, bin kein ANwalt und äusere nur meine Meinung!
Deine Frist läuft ab dem Moment ab dem die behörde deinen Schein vorliegen hat.
Da der Schein derzeit im Postnirvana verloren ist, solltest du sofort zur Behörde gehen und den Verlust anzeigen (Einreichungsunterlagen deines Anschreibens wären hilfreich!). Die Frist tickt dann ab Vorliegen der Verlustanzeige, nicht ab Absenden des Briefs, da du nicht beweisen kannst, daß da der Führerschein drinne war. Das würde ich aber versuchen mit dem zuständigen Beamten auszuhandeln. Ich schätze, daß der da einen Ermessensspielraum hat.
Der5 Post gegenüber Regressforderungen zu stellen, kann gut möglich sein denn die haben Ihren Vertragsteil nicht erfüllt. Da wird wohl auch mancher Richter davon ausgehen, daß die Beweislast bezüglich des Inhalts des Briefs umzukehren ist. Im Klartext, der Richter geht vom Anscheinsbeweis aus, daß der Schein im brief war und verlangt von der Post das Gegenteil zu beweisen. Ob du daraus allerdings z.B. einige tage Taxikosten fordern kannst, bezweifle ich ohne es zu wissen. Ohne Anwalt würde ich das aber gar nicht erst anfangen.
Also, nächste Schritte:
Zur Behörde wegen Verlustanzeige
Zur Post wegen Nachforschung
und dann "schaun wer mal"
ich hoffe du weisst schon,dass das absoluter Blödsinn ist was du da schreibst,oder??? das Beispiel mit Berlin hinkt einfach…
ich hatte meinen Führerschein auch verloren,Polizei sowie andere "offiz Stellen" müssen den führerschein eigentlich nicht annehmen,sondern die bußgeldstelle.aber wenn wichtige gründe anliegen und man sich ANGEMESSEN verhält (und an kein Arschloch gerät),dann machen die das auch…
Gegenüber der Post habe ich mittlerweile einen ziemlichen Hals. Da ist in letzter Zeit soviel verschwunden. Ab und zu muß ich beruflich CDs verschicken, von denen im letzten Jahr jede 3.(!) verschwunden oder gebrochen am Ziel ankam - wer mal eine CD zerbrochen hat weiß welche Kräfte man dazu aufwenden muß.
Außerdem kommt unsere Post in letzter Zeit öfters unregelmäßig an bzw. geht an den Absender als "unzustellbar" zurück obwohl der Name deutlich am Briefkasten steht und wir auch in dem letzten Jahr nicht umgezogen sind.
Für die Pakete dachte ich deshalb an die Zustellung zu einer Packstation. Das hilft mir nur nichts wenn die SMS mit der Info, daß für mich ein Paket vorliegt, nicht mehr zugestellt wird und das Paket daher nach 7 Tagen zurückgeschickt wird.
Um die Verluste der Briefe zu verringern, habe ich mir vor 4 Wochen ein Postfach einrichten lassen. Die Einrichtung war schon eine Katastrophe, weil sich das Callcenter (nur darüber geht die Einrichtung, das örtliche Postamt kann da gar nichts mehr machen) überfordert fühlte und deren EDV zwischendurch mal abschmierte. Seit heute ist plötzlich ein Stempel auf meinen Briefen, daß ich kein Postfach hier hätte, die Post liegt aber trotzdem darin!
Was ist da in dem gelben Saftladen los? Mir kommt es so vor als wären da nur Amateure am Werk! Die bekommen von mir kein wichtiges Dokument mehr in die Hände, denn das Risiko ist viel zu hoch, daß es verschwindet und niemand es gewesen sein will.
Ich wünsche Dir viel Glück, daß Dein Führerschein wieder auftaucht, aber mach' Dir nicht zu viele Hoffnungen sondern melde den Verlust lieber gleich.