Führerschein weg - Einschreiben -

naja,man hätte sich auch früher informieren können,gibt ja genug info-stellen :wink:
sorry,dass ich jetzt so scheisse rüberkomme,ich kann dich auch voll verstehen…aber bei so ner wichtigen sache wie dem führerschein,da würde ich würde ich immer den sichersten Weg nehmen,auch wenn das Umstände macht…

http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=294

mir wurde vor 2 Jahren ein Laptop den ich mir schicken hab lassen im Verteilerzentrum aus der Packung gestohlen, hab ihn zwar ersetzt bekommen, aber so viel zu Post = seriös…

hatte eigentlich recht gute erfahrungen mit dere Post aber was ich hier heute höre ist echt über Krass

Bei Einschreiben ist das Ganze doch recht unproblematisch.
Du hast doch eine Einschreibenummer?! Anhand dieser kann man entweder online auf der Postseite oder im extra darüf eingerichteten Callcenter erfragen, was der Post derzeit an Infos AKTUELL vorliegt…

Das hab ich ja auch getan. Allerdings hat mir das ganze relativ wenig gebracht.
Ich fahr jetzt zu meiner Führerscheinstelle, beantrag nen neuen auf Verlust,
denn ich hab mit dem Herrn auf der Bußgeldstelle ausgehandelt dass der ab dem Tag des Antrages auf Verlust das Fahrvebot zählt. Insofern warens "nur" 7 Tage die fürn Arsch waren.

Sollte ich es versuchen, zwecks Schaddensersatz bei der Post?

Probieren würde ich es auf jeden Fall …
Aber ich glaube das du nur deine Porto Kosten wieder kriegst .

Viel Glück

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=711696

Zum Thema Versicherungsschutz

Ich hatte das selbe Problem.

  1. Laut einem neue Beschluss des Innenministeriums (wenn ihr wollt schau ich das Aktenzeichn usw. nach) ist jede Polizeidienststelle dazu verpflichtet jeder Ordnungswiedrigkeit nachzugehen. Dazu gehört auch die überschreitung der Geschwindigkeit und da die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführt und auch Führerscheine in Verwahrung nimmt (Tunkenheit, Drogen, etc.) muss sie Führerscheine in Verahrung nehmen und den dafür zuständigen Behörden zukommen lassen.

  2. Darf dem Führerscheininhaber durch den Postweg kein Nachteil entstehen. Achtung das legen jetzt viele Behörden anders aus, aber in BW gilt das Fahrverbot erst wenn der Führerschein dort eintrifft, solang der Führerschein nicht da ist läuft auch nicht die Zeit los in der der Führerschein in Verwahrung bleibt! Deswegen muss auch jede Polizeidienststelle den Führerschein annehmen und per Datum bestätigen wann er angenommen wurde! Dann gilt das Fahrverbot ab dem darauffolgenden Tag der Abgabe!

Grüße

wie siehts aus @fCoarse

gibts schon was neues?

Ja gibt was neues… habe am Dienstag nen neuen Führerschein beantragt, der Herr auf der Bußgeldstelle lies mit sich verhandeln, sodass er den Tag der Ausstellung der Vorläufigen Fahrerlaubnis als ersten Tag der Fahrverbotszeit rechnet. Habe den Vorläufigen dann gestern weggeschickt, als stinknormaler Brief, dieser kam heute an und wird nun dort verwahrt.

Wegen den Kosten für den Führerschein muss ich noch mit meinem Anwalt telefonieren, denn Einschreiben sind bis 25€ versichert, dass ich wenigstens das Geld zum Teil wieder bekomme.

LG Dominik