Felgenschaden in der Waschanlage! Versicherung zahlt nicht!

Hallo,

ich benötige mal eure Hilfe.

Ich bin vor ca. 6 Wochen mit meinem Auto zu einer Waschstrasse gefahren. Da wird man dann so richtig höflich eingewiesen und einem sogar noch die Tür zum aussteigen geöffnet. Als mein Auto bereits von dem automatischen Schienensystem in die Waschstrasse gezogen wurde, fragte mich der freundliche Herr, welches Waschprogramm ich gerne hätte. Nachdem ich ihm meinen Wünsch geäußert habe, drehte ich mich noch mal um und bemerkte, wie die seitlichen Führungsrollen der Transportschiene mein Felge zerschrammte. Ich sagte ihm er solle bitte sofort das Förderband anhalten, dass die Felge nicht noch weiter beschädigt wird, was er dann auch tat. Die 18" Felge hatte am äußeren Rand einen ca. 20 cm langen Kratzer. Der nette Mann an der Anlagensteuerung sagte ich solle sofort zum Filialleiter der Tankstelle gehen, dass der Schaden aufgenommen werden kann. Das tat ich dann auch, aber rechnete nicht damit, dass in der Zwischenzeit, der nette Herr an der Steuerung, die Waschanlage wieder einschaltete und meine Felge die restlichen 30 Meter an der Führungsrolle entlang schruppte.
Ich kam mit dem Filialleiter, der seine Digicam und das Formular zur Schadensaufnahme schon bereit hielt und traute meinen Augen nicht. Die Felge war nun am kompletten Umfang verkratzt. Er sagte zu mir, dass es kein Problem wäre, denn den Schaden übernimmt seine Versicherung.
Die Schadensaufnahme ging dann auch sehr flott und unbürokratisch über die Bühne. Doch heute bekam ich einen Brief seiner Versicherung. In dem steht, dass sie für den Schaden nicht aufkommen werden!

Zitat:

„Zum Schadenszeitpunkt lag keine Fehlfunktion bzw. ein technischer Mängel der Waschanlage vor. Die Beschädigung der Felge ist nicht durch ein schuldhaftes bzw. Fehlfunktion der Anlage zurückzuführen.“

„Ein Verschulden unserer Versicherungsnehmerin liegt nicht vor.“

„Die geltend gemachten Ansprüche sind somit unbegründet und wir weisen diese zurück.“

„Wir bitten um Verständnis“

Mit freundlichen…bla, bla, bla.

Da ich mich natürlich sehr darüber ärgere, bin ich am überlegen ob ich es meinem Rechtsanwalt bzw. Rechtsschutz übergebe. Es stand auf keinem Schild in der Waschanlage, dass man mit Niederquerschnittreifen nicht oder nur auf eigenes Risiko durch die Waschstrasse fahren darf!
Andererseits denke ich mir, ob es das Ganze wegen einem Schaden von ca. 200 Euro wert ist, dass ich die harte Nummer durch ziehe.

Meine Frage an euch:

Kennt jemand einen Fall dieser Art (Eventuell mit Aktenzeichen) bzw. wie stehen hier die Chancen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruß Roberto



da steht doch immer iregnwo an den waschanlagen, dass für schäden keine haftung übernommen wird…

hi

also ich rate dir auf alle fälle was über den rechtsschutz zu machen…

ich habe schon öfter in den sommerferien beim rechtsanwalt gearbeitet und ein guter freund ist mein versicherungsvertreter…

meistens erkennen die versicherungen das im ersten fall ab sobald sich aber dann der rechtsanwalt einschaltet zahlen die in den meisten fällen…

grüße

Das heisst aber noch lange nicht, dass es auch geltendes Recht ist. Mein Rat, geh einfach mal verbindlich zu einem Anwalt und lass Dich beraten.

Matse

naja , wenn dir die waschanlage den spiegel abreisst liegt auch keine fehlfunktion der waschanlage vor und das übernimmt die versicherung komischerweise… also ich würd auch sagen lass dich da mal eben vom anwalt beraten.

Ich würde auch zum Anwalt.
Die sollen ruhig zahlen wenn sie, nachdem du meintest „aufhören“, den Wagen noch komplett durch die Anlage geschrubbt haben.

Grüsse

In Waschstraßen sollte man echt nicht mehr fahren. Hatte vorher nen Golf 3GTI 30mm tiefer. Fahr hier in Frankfurt am Main in die größte Waschstraße und kurz vor Ende des Waschgangs reisst die Anlage enein Teil der Schwellerverkleidung hinter dem FrontFahrerseiten Rad ab. Ich zum Chef der meint ist meine Schuld weil das Auto tiefer ist und am Eingang dazu eine Warnung steht (die wohl so klein sein muss das sie einem gleich ins Auge springt^^). Dann meint er noch das die neuen Alfas auch Werkstiefer sind und oft hängenbleiben. Da frag ich mich warum erzählt mir das nicht der Typ der mich einweist. Da wird doch mit Absicht in kauf genommen das etwas kaputtgeht und später stellt man sich doof. War auf jedenfall das letzte mal das ich in einer Waschstraße war.

Sorry…wenn ich das schon höre…wer Plaste-Teile an seinem Wagen hat und in eine Waschstraße fährt, der ist in meinen Augen selbst Schuld. Waschstraßen sind sicherlich zuverlässig bei Standard-Fahrzeugen, bei Plaste-Bombern oder überdurchschnittlichen Felgen würd ich da aber nicht mehr rein. Dann lieber Handwäsche bzw. Waschbox.

Wenn eine Fehlfunktion der Anlage vorliegt, dann muss der Betreiber haften, wenn alles einwandfrei lief, dann hat man oft Pech.

Aber ein Gang zum Anwalt wäre sicherlich nützlich, um die rechtliche Seite abzuleuchten…!

Also wie Gerks schon sagt,
mit der Geschichte, dass der Typ das weiterlaufen lässt.
DA ist dann sicher schon eher was machbar…
Auf jedenfall wenn Rechtschutz nen Anwalt…

@Mozart jedes Auto seit 90 hat mehr oder weniger „Plaste Teile“ unten an den Schwellern. Mir geht es hier darum das die Waschanlagenbetreiber tägliche Erfahrung sammeln mit Autos die durchfahren und da ist es wohl angebracht das jemand einen warnt, wenn das Auto breite Felgen hat oder tiefer ist. Der Betreiber sagte ja das sogar nicht getunte Alfas oft bei ihm hängen bleiben. Finde deine bist doch selbst schuld Mentalität echt nicht angebracht.

Ich würde auch zum Anwalt gehen…

Das sind die Waschanlagen die auf alle Kosten die paar € mitnehmen wollen.
In Velbert eine große Waschanlage hat mir direkt gesagt, dass sie für nichts Haften und ich lieber nicht Waschen lassen sollte. Dies war absoult fair, denn Sie hätten mich auch durchziehen können und sich dann auf Doof stellen…


Naja, wenn Du damit nicht umgehen kannst, musst Du wohl mit leben.

Gerade bei diesen Waschanlagen, wo die Autos in die „Zange“ genommen werden, sollte ich als Fahrer schon dreimal überlegen bevor ich da rein fahre…!

Und das Ergebnis zeigt ja…selbst Schuld…! Ich fahr in so eine Anlage auch nicht rein und kann mit der „Mentalität“ gut leben…


Hi,

latsch zum Rechtsanwalt. Der soll ein kleines Schreiben aufsetzen und zur versicherung schicken. Das wird vollkommen ausreichen. Die Versicherung MUSS blechen, egal wie. Allein deswegen schon weil der das Band hat weiterlaufenlassen!!!

Ciao

Hi,

schätze auch, dass die Versicherung zahlen muss. Das eine Fehlfunktion vorlag, sieht man doch an der zerkratzten Felge. Und wenn die Anlage mit Deinen Felgen nicht klarkommt, hätte das der Mitarbeiter wissen müssen. Der hat es ja auch gewusst - Du hast ihn drauf hingewiesen - er hat aber munter weiter waschen lassen.

In der Haftung dürfte der Betreiber der Anlage sein, an den wendest Du ja auch Deine Ansprüche, er gibt es nur - da er eine Betriebshaftpflichtversicherung hat - an die Versicherung weiter. Im ersten Anlauf schreiben die gerne „is nicht“, um dann nach einem 2. Brief Deinerseits zu schreiben „na ok…“.

Die Sauerei ist natürlich, dass der dämliche Mitarbeiter die Sache einfach weiterlaufen lässt. Das kann man auch ruhig mal im Schreiben erwähnen, damit die Versicherung Ihrem bescheuerten Versicherungsnehmer mal auf die Füße treten kann. Denn „es zahlt ja die Versicherung“ bedeutet immer: es zahlen wir alle, die Gesamtheit der Versicherten.

Gruss

Willi

Also ich finde auch … ab zum Anwalt … WENN du keine selbstbeteiligung auf der Rechtsschutz hast.
Macht ja kaum sinn für 200 euro den anwalt einzuschalten wenns hinterher 150 für den anwalt zuschießen kannst … dann kann man sich den ärger auch sparen.
Ich persöhnlich halt 0,garnix von Waschstraßen … wenn ich meinenn nicht von hand wasch dann in ner Waschanlage. Da bleibt das auto wo dus hinstellst und wird per modernster Lichtschrankensysteme abgetastet.
Dann isset egal ob die Plastik bis sonstwo dran hast … wenn was nicht passt hält die karre an und macht störung.
Und wenn sich mal nen steinchen in den Bürsten verfängt und dir alles zerkratzt ist das auf jeden fall eine mangelnde Wartung der anlage und somit muss der betreiber haften (Hatte ich selbst schon )

Meiner Meinung nach muss der Waschstrassenbetreiber auf jeden Fall haften,

  1. was er selber ja genauso sieht.
  2. hat wohl kein Schaden an der Anlage zum Schaden geführt,das ist klar, aber ein ganz eindeutiges Fehlverhalten des Personals, welches ebenfalls mitversichert ist.
  3. ist nicht (wie hier einige schreiben) jede Haftung mit der Benutzung der Anlage ausgeschlossen. (totaler Quatsch)
    sondern nur selbst verschuldete z.B. bremsen in der Anlage bzw. mit nicht zulässigen Anbauten am Fahrzeug, und der Mann am Eingang hat dich eindeutig eingewiesen und damit ihat er es verschuldet.
  4. Ich würde dir Raten das was ich dir hier geschrieben habe der Versicherung zu Schreiben, und mit einem Anwalt zu drohen,( und teile Ihnen mit das sich dein Schaden nur auf ca. 200€ beläuft. (d.h. nähmlich das eine weitere Bearbeitung die Versicherung teurer kommt als zu zahlen, und das verstehen die.)
  5. gehe zum Waschstrassenbetreiber und sage Ihm das du nur ca 200€ Schaden hast, und das es für Ihn besser ist diese selber zu zahlen, da sonst seine Schadensquote und somit sein Beitrag unverhältnismässig ansteigt. es ist tatsächlich billiger für Ihn.
    Gruss sean
    P.S. ich bin Versicherungsfachmann BWV

„LG Bochum, Urteil vom 27. 2. 2004 - 10 S 48/03 in NJW-Spezial 2004, 115“

Auf der Grundlage der Rechtsprechung zur Verteilung der Beweislast nach Gefahren und Verantwortungsbereichen könne auf die Pflichtverletzung des Betreibers geschlossen werden, wenn der Geschädigte nachweise, dass der Schaden in der Waschanlage verursacht worden ist (BGH, NJW 1975, 685). Der Betreiber müsse sich dann seinerseits entlasten, d.h. er müsse nachweisen, dass die während des Waschvorganges entstandenen Schäden nicht auf einem Versagen der Anlage beruhen. Diese besondere Verteilung der Beweislast beruhe darauf, dass der technische Stand einer automatischen Waschanlage zum Risikobereich des Betreibers gehört und er sich wegen dieses Risikos deshalb zu entlasten habe (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1439).

In deinem Fall liegt eine Pflichtverletzung ja eher unstreitig vor, und wenn sie alleine darin besteht, dass der Mitarbeiter das Band weiterlaufen lässt, nachdem zu zum Chef bist, und die komplette Felge zerkrazt.
So gibt es dann zu lesen in „LG Dessau, Urteil vom 01.03.1996 - 7 S 262/95 in NJW-RR 1997, 180“

Diese Pflichtverletzung muß der Bekl. auch gem. § 276 BGB vertreten, denn er hat seine Sorgfaltspflicht zumindest fahrlässig verletzt, § 276 I 2 BGB. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß sich der Kunde vor dem Risiko einer Beschädigung seines Wagens während des Waschvorganges kaum schützen kann, da die Anlage automatisch arbeitet. Der Kunde gibt seinen Pkw in die Obhut des Waschanlagenbetreibers, wodurch ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet wird. Anders als der Kunde hat der Betreiber die jederzeitige Möglichkeit, die Waschanlage auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und gegebenenfalls in den Waschvorgang einzugreifen. Aus diesen Gründen sind an die Sorgfaltspflicht des Bekl. strenge Anforderungen zu stellen. Er kann sich nicht allein mit dem Hinweis entlasten, daß er seine Waschanlage regelmäßig kontrolliert und gewartet habe.



Hallo Zusammen,

als erstes möchte ich mich bei euch für die Tipps und Hilfen bedanken.

Ich werde am Montag mal bei dem Pächter vorbei schauen und im den Vorschlag machen, so wie Sean mir den Tipp gegeben hat, dass er den Schaden von ca. 200 Euro selbst bezahlen sollte, da sich sonst wegen diesem Minimalschaden, sein Betragssatz unproportional
erhöhen würde.

Sollte das nicht ziehen, werd ich der Versicherung noch einen kurzen Brief mit dem Urteilsspruch von McDaubi unterbreiten.

Vielen Dank noch mal an alle.

Sobald sich was getan hat, werde ich mich wieder melden.

Gruß Roberto


Deja Vue!

Hatte ich auch vor 3 Jahren.
Damals hat man mich zu knapp eingewiesen (>1m) und die Waschwalze hat mein Auto an der Stosstange nach unten gedrückt , die Stosstange zerkratzt und die Nummerntafel abgerissen.
Die Versicheung zahlte natürlich nicht.
Das ist Systemmimmanent und damit schützen sich die Geier vor Zahlungen, da die meisten den Rechtsweg scheuen.
Ich habe erst seit Damals Rechtsschutz.
Werde ich aber gegenüber Waschstrassen nichtmehr brauchen, da ich seit damals nurmehr von Hand, auf der Strasse wasche.

Mir hat das scheiß Ding in Waiblingen die ganze Karre von vorne nach hinten mit ganz feinen Kratzern zerkratzt, genauso wie den A3 von meinem Kumpel und weiteren Autos. Wir waren dann mit Zeugen und anderen Autos dort und die haben gesagt, dass kann gar nicht von der Waschstrase sein. Später als wir dann mit dem Gutachter allein waren hat der gemeint wir sollen die verklagen - zivil, denn die kämen wahrscheinlich schon davon … woher soll ich das Geld nehmen wenn nicht stehlen - Waschstrasse - einmal und nie wieder