Felgenschaden in der Waschanlage! Versicherung zahlt nicht!

Hallo Zusammen,

es hat sich was getan! Die gegnerische Versicherung hat gezahlt!

Und so lief es ab:

Ich rief bei meiner Rechtsschutzversicherung an und erkundigte mich wie bei solchen Dingen sich der Sachverhalt rechtlich darstellt. Die nette Dame am Telefon sagte sofort, dass dies kein Problem darstelle und Sie mir gleich ein Aktenzeichen anlegt, denn sie würden die Anwalts,- u. Gerichtskosten übernehmen. Da war ich dann schon mal um einiges erleichterter. Ich setzte mich dann sofort an meinen PC und fing an, einen Brief an die gegnerische Versicherung zu schreiben.

Zitat meine Briefes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihnen unnötige Kosten zu sparen, wende ich mich letztmalig auf diesem Wege an Sie. Sollte dies nichts nützen, habe ich bereits mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert, die sich diesem Fall dann annehmen wird.

Ihre Begründe, dass zum Schadenszeitpunkt keine Fehlfunktion bzw. ein technischer Mangel der Waschanlage vorlag kann ich so nicht hinnehmen.

  1. Es gibt kein Schild das darauf hinweist, dass man mit Alu-Felgen diese Waschanlage nicht befahren darf.

  2. Das Personal dieser Tankstelle hat sich meinen Wagen angesehen und mich eingewiesen. Danach verließ ich meinen Wagen, dass Fahrzeug wurde dann automatisch an einer Führungsschiene entlang gezogen. Ich bemerkte, nachdem mein Fahrzeug bereits 1 - 1,5 m in die Waschanlage gezogen wurde, dass die Felge am äußeren Durchmesser einen Schaden von ca. 10 cm aufwies. Ich wies das Personal an, die Waschanlage sofort zu stoppen, damit die Felge nicht noch weiter beschädigt wird. Das Personal wies mich an, den Pächter der Tankstelle aufzusuchen. Dies tat ich sofort.

Nachdem ich mit dem Pächter wieder zurückgekommen bin musste ich mit entsetzen feststellen, dass das Personal meinen Wagen durch die komplette Waschanlage fahren lies uns somit die Felge jetzt rundherum beschädigt wurde. Dies hätte verhindert werden müssen und auch können. Die Aussage des Pächters war: „Das spielt keine Rolle, da die Felge komplett ersetzt wird“.

Für dieses Fehlverhalten Ihres Kunden gibt es einen Zeugen. Herr Alexander ******** aus ****** stand mit seinem PKW hinter meinem und hat diesen ganzen Vorfall mitverfolgt und wird mir dies vor Gericht auch bezeugen.

Hier liegt eine eindeutige Pflichtverletzung der ******* Tankstelle vor. Dazu gibt es
entsprechende Urteile bzw. Aktenzeichen.

So gibt es dann zu lesen in „LG Dessau, Urteil vom 01.03.1996 - 7 S 262/95 in NJW-RR 1997, 180“:

Diese Pflichtverletzung muss der Beklagte auch gem. § 276 BGB vertreten, denn er hat seine Sorgfaltspflicht zumindest fahrlässig verletzt, § 276 I 2 BGB. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich der Kunde vor dem Risiko einer Beschädigung seines Wagens während des Waschvorganges kaum schützen kann, da die Anlage automatisch arbeitet. Der Kunde gibt seinen Pkw in die Obhut des Waschanlagenbetreibers, wodurch ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet wird. Anders als der Kunde hat der Betreiber die jederzeitige Möglichkeit, die Waschanlage auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und gegebenenfalls in den Waschvorgang einzugreifen.

Mit der Bitte um nochmalige Prüfung bzw. Erledigung meines Schadens, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ich möchte mich nochmals bei euch allen bedanken und ganz besonders bei Sean und McDaubi für ihre Tipps!!!

Gruß Roberto


+ Dieser Beitrag wurde von Roberto am 03.06.2006 bearbeitet

Super, daß diese Angelegenheit ein gutes Ende gefunden hat. Heutzutage hilft oftmals erst Druck zu machen, damit was passiert.

Gruß,
Frank