Fahrzeug sichergestellt / beschlagnahmt

Ist denn schon raus, was du für eine Strafe bekommst?

also bei den zwei Autos die bei mir stehen kommt morgen Nachmittag die Polizei mit nem Gutachter und danach können die ihr Auto wieder abholen.

Da wird dann das Auto komplett unter die Lupe genommen oder nur die beanstandeten Teile…?

Abholen…aber nur per Trailer…oder?

also hier in München weiss ich das ein Auto von der Polizei beschlagnahmt wurde, weil rein zufällig die Unterbodenbeleuchtung gesehen wurde beim Abschleppen. 6 Monate hat er denn das Auto nimmer gesehen. Ich gehe davon aus das alles unter die Lupe genommen wird.

kommt immer ganz drauf an wie das Auto sonst so aussieht und wie der Polizist bzw der Gutachter drauf ist, aber eigentlich wird nur das Kontroliert was beanstandet wird und der Fahrzeughalter hat die Chance seine Gutachten bzw Tüvberichte mitzubringen. aber wie das alles ganz genau abläuft kann ich so auch nicht sagen seh es immer nur bei mir wenn die Sichergestellten Autos da stehen. Bzw weis es noch wo ich vor 7 Jahren auch mal in der Situation war wegen nem zu lauten Auspuff allerdings hat sich da ja inzwischen sehr viel geändert.

das kommt immer drauf an wegen nem Luftfilter oder Auspuff kannst dein Auto so abholen und bekommst nen Mängelbericht, aber wenn zb wie bei dem Polo die Reifen schleifen darfst das Auto nur mit Anhänger abgeholt werden oder er macht andere Felgen drauf ist alles ziemlich kompliziert. Und wie gesagt hängt auch immer sehr Stark mit der Laune vom Gutachter und Polizist zusammen.

OK…danke für die Info…! Für mich wieder ein Grund, meine Sachen einzutragen und das auch konsequent hier im Forum zu vertreten…!

@Playhard
Muss schon sagen das ist ein starkes Stück was die Polizisten da bei euch bringen. Nicht nur die Strafe, die meiner Meinung nach übertrieben ist sondern auch die Frechheit dir keinerlei Respeckt entgegen zu bringen.
Was hast denn nun zahlen dürfen ?

Nun ja, sowas beruht ja oftmals auf Gegenseitigkeit. Und wie es wirklich abgelaufen ist, weiß von uns sicher niemand…

Naja bin dann mal gespannt was der ganze spass kostet.

Der Nette Herr Polizist hat gemeint das "Das Auto für eine Woche beschlagnahmt wird"

Aber wieso gleich abschleppen wenn doch keine gefährdung für die anderen Verkehrteilnehmer besteht ? Ich hab das originale Fahrwerk und Stinknormale 17 Zoll Felgen zwischen Reifen und Kotflügelkante passt eine Ganze Faust!

Wie sieht es eigentlich aus mit einer innendurchsuchung des Autos aus ich hab da einen Gegenstand unter dem Sitz der unter "Verbotene Waffen" fällt ?!

Schaut sich der Gutachter das Auto auch von innen oder nur von aussen an ?

Du hast eine Waffe unter dem Sitz ?
Naja, glaube eher nicht das die dein Auto durchsuchen.

Mein Tüvprüfer sagte mir letztens, jedes Teil, welches keine ABE, Teilenummer oder E-Prüfzeichen beinhaltet, muss von einem Tüvprüfer abgenommen und zugelassen werden, so dass deine Anbauteile keine Gefahr für den Strassenverkehr sind. Da die Polizisten keine Tüvprüfer sind, können sie das schlecht beurteilen. Die machen auch nur ihren Job und halten sich "zumindest oft" auch nur an ihre Vorschriften ^^

Und wie einige hier schon sagten, liegt es da dann an der Laune der Beamten. Vielleicht hatten sie vor dir schon Probleme mit einem anderen Jugendlichen und waren daher leicht angefressen oder ihnen passte einfach was anderes nicht.

Ist ja auch vollkommen egal. Man kann ihnen nichts vorwerfen.
Er soll sich nen Gutachten für die Felgen besorgen, und dann wird da drin stehen unter Hinweise: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer … bescheinigen zu lassen!

Hat er nicht gemacht. Macht sich somit strafbar und fährt ohne Betriebserlaubnis und gefährdet evtl bei z.B. zu niedrigen Traglasten sich und andere!

Ich glaube ja die fehlende ABE`s könnten zu deinem kleinsten Problem werden.

Also wenn du pech hast und der Prüfer verstellt den sitz oder so und die finden was auch immer du da liegen hast dann hast noch ein großes Problem. Aber normal durchsuchen die dein Auto nicht

Ich denke, der TE sollte nicht weiter beschreiben, was wo und wie an dem Auto ist…da kann man sich echt nur an den Kopf fassen.

Wir werden ja sehen, was draus wird…

Also ich würde die Polizisten verklagen.
Normalerweise darf das Fahrzeug nur sichergestellt werden, wenn Gefahr im Verzug ist.
Glaube nicht das dies der Fall war.
Die Polizei ist hier um uns zu Beschützen und die Gesetze zu überwachen.
Dies tun sie mit unseren Steuergeldern.
Sie sind nicht hier um uns zu penetrieren oder das Leben unnötig schwerer zu machen als es schon ist.

Dass schlimmste was hätte passieren dürfen ist dass sie die Daten aufnehmen und dich zum Vorfahren vor der Polizeilichen Überprüfstelle oder Tüv schicken.

Dass schlimmste was hätte passieren dürfen ist dass sie die Daten aufnehmen und dich zum Vorfahren vor der Polizeilichen Überprüfstelle oder Tüv schicken.

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Ja so seh ich das ganze auch…würde da mal beim Anwalt nach deinen rechten nachfragen, hier im Forum sind zu viel verschiedene Meinungen (aber jeder weis es sicher :smiley: ).

wenn das so ja ist, dann fahre ich nur noch mit uneingetragenden Teilen. Falls ich erwischt werde, fahr ich halt mal schnell zum TüV und lass es eintragen.

So ein Unsinn!
Das Fahrzeug darf nicht mehr fahren auf öffentlichen Straßen und stellt eine Gefahr für alle da, geschweige denn der Versicherungsschutz. Ich möchte nicht von so ein überrollt werden der mir als Krüppel das Leben nicht bezahlen kann!!!

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Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
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Wenn dir dass die Strafe wert ist?
Habe nicht gesagt dass es nicht geahndet wird/werden soll.
Also befuerwortest du es neben deiner Polemik, wenn man wegen einer Silbernen Blinkerlampe oder
einer 100W Birne, oder eines Ruecklichtes ohne EC Zeichen deinen Wagen abgeschleppt?
Wo ist die Grenze?
Richtig, sie heisst Gefahr im Verzug :banned:

aber wozu die Beamten anklagen? Genau wegen den Felgen haben sie es gemacht, die einzigen Teile am Auto die kontakt haben mit der Straße.