Hallo,
hab grad mit einem Händler gesprochen, der meinte bei einem Unfall könnte der Sachverständige auf die Idee kommen, dass das Tempomat Schuld sein könnte:-)
Ferner ginge das nicht da PD Motoren anderes Motormanagement hätten.
Und zu guter letzt meinte er das könne zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen!! Audi wisse schon genau, warum sie das nicht freischalten. Die Werkstatt ginge dieses Risiko nicht ein… soviel zum Thema GRA
Warum bietet dann Audi das ab werk an und warum hat mein TDI-PD das ab Werk??!! Kann es nicht ganz glauben - nehme mal an der gute Freundliche ist etwas unwissend.
Das Fzg hat aber eine Betriebserlaubnis für die GRA, sonst dürfte sie werkseitig auch nicht verbaut werden!
Das mit dem Unfallgrund mag stimmen, da liegt dann aber das Risiko beim Fahrer, und der müsste dann schon grob Fahrlässig oder Vorsätzlich gehandelt haben, damit die Vers. nicht bezahlt!
Ich denke, der Händler will einfach nicht, da er im Fall der Fälle ohne Segen des Herstellers gehandelt hat.
Und wo finde ICH das Papier (Betriebserlaubnis - GRA) für den „Fall der Fälle“, wenn etwas passiert ist?! Wie kann ich es nachweisen, dass die GRA ab Werk im Wagen war??
Klingt in meinen Ohren etwas komisch… sorry
Dieser Beitrag wurde von A3-Speedy am 16.02.2004 bearbeitet
Das das Fzg eine BE hat, ist ja hoffentlich unstrittig!
Wenn die GRA werkseitig verbaut ist, dann steht das im Serviceheft auf der ersten Seite als Nummerncode, genau wie alle anderen Ausstattungen auch!
Die Beweislage ist daher einfach, auch wenn ich mir eh nicht vorstellen kann, dass danach überhaupt jemand fragt!
Zudem handelt es sich bei den Nachrüstungen um Originalteile, die BE-konform sind!
Somit kann auch bei einer Nachrüstung die BE nicht erlöschen.
@ speedy, außerdem reden wir doch eh vom gleichen, der Händler hat keine Lust oder keine Ahnung!
Dieser Beitrag wurde von Houschter am 16.02.2004 bearbeitet
Da erzählt dir jeder Händler ne andere Geschichte, ich habe jetzt einen gefunden der es macht! Audi weiß dass es geht und gibt keine Freigabe, warum weß niemand so genau: der eine händler meinte es ist einfach nicht möglich, der nexte dass es zu gefährlich wäre ihn nachzurüsten und der 3te dass audi keine nachrüstungen duldet!
Also immer was anderes und sicher war sich niemand! Ich bekomme heute nachmittag das ding nachgerüstet, dabei spielt es keine rolle ob es ne PD ist oder nicht!
Nachdem die GRA-Nachrüsterei groß im VAG-Magazin „Gute Fahrt“ beschrieben wurde, sollte es nicht so schrecklich illegal sein. Die Redaktion ist bestimmt viel zu vorsichtig, als dass sie dort zu illegalen Dingen anstiften.
Eine GRA soll die BE erlöschen lassen ? Was für ein Käse !
3 Möglichkeiten des Erlöschens sind ja bekannt
Änderung der Fahrzeugart
Änderung des Geräusch/Abgasverhalten
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
so da nun 1. und 2. wegfällt kommt ja nur die Gefährdung in Betracht. Diese muß allerdings nicht abstrakt sondern schon konkret sein, z. B. Fahren mit unerlaubtem Zubehör ohne Prüfzeichen.
Da es sich meiner Meinung nach um ein Originalteil handelt, was auch original als EXTRA mitbestellt werden kann (und das auch bei PD-Motoren) kann die BE auf keinen Fall erlöschen!
Da braucht man keine Papiere oder Gutachten für, da ja das Teil original erhältlich ist.
Stimmt das Teil ist frei erhältlich, trotzdem nicht zur Nachrüstung freigegeben, daher eigentlich nicht erlaubt!
Und der Artikel in der Guten Fahrt hat sich auf einen Golf bezogen, bei dem das Teil freigegeben ist von VW und daher nachgerüstet wird! Das erlaubt den einbau in nen A3 trotzdem nicht! Aber egal, meinen Händler machts!
Wenn ein AUDI-Händler ein Teil frei zum Verkauf anbietet und dieses auch original als EXTRA mitbestellbar ist, so gibt es für dieses TEil auch eine BE.
Egal ob Nachrüstung oder nicht.
Wenn du dir nachträglich Nebelscheinwerfer (originale) dran baust, ist ja auch nicht die BE erloschen.
Also, wenn ein neues Automodell auf den Markt kommt, so wird Audi das beim Tüv vorfahren und wird eine BE für das Auto beantragen. Dieses Fahrzeug hat alles an erdenklicher Ausstattung, so auch eine Anhängerkupplung und allem pipapo…
Dann, sofern alles in Ordnung ist, wird der Tüv, eine BE für diesen Fahrzeugtyp erlassen, sprich alles was dort an Zubehör drin ist, ist auch in der BE enthalten.
UND aus diesem Grund klann bei einem nachgerüsteten Originalteil nicht die BE erlöschen
(bei Xenon ist das was anderes, falls die Frage jetzt aufkommt)
Sorry, etwas länger geworden aber dafür ausgiebig!
Und genau liegt ja das Problem: Der Audi Händler wird dir ds Teil nie verkaufen, wenn er sich an die Richtlinien von Audi hält!
Daher ist alles was du da erzählt hast, uninteressant, da Audi keine Verkaufsfreigabe für die Nachrüstungsteile der GRA gibt! VW tut dies, daher kann dir dein Audi Händler die Teile ausm Golf4 verkaufen, die absolut baugleich sein, es sind aber per definition keine Audi Teile! Der Einbau und die Grantie der Funktion muss dann auch auf die Kappe des Händlers gehen, da er ja etwas einbaut, worauf es keine Freigabe an diesem Platz gibt!
Kannst gern mal schauen, die Nachrüstung der GRA ist nur im VW Katalog, im Audi Katalog wirst du unter A3 nicht fündig!
[quote]
Wenn ein AUDI-Händler ein Teil frei zum Verkauf anbietet und dieses auch original als EXTRA mitbestellbar ist, so gibt es für dieses TEil auch eine BE.
Egal ob Nachrüstung oder nicht.
Wenn du dir nachträglich Nebelscheinwerfer (originale) dran baust, ist ja auch nicht die BE erloschen.
Also, wenn ein neues Automodell auf den Markt kommt, so wird Audi das beim Tüv vorfahren und wird eine BE für das Auto beantragen. Dieses Fahrzeug hat alles an erdenklicher Ausstattung, so auch eine Anhängerkupplung und allem pipapo…
Dann, sofern alles in Ordnung ist, wird der Tüv, eine BE für diesen Fahrzeugtyp erlassen, sprich alles was dort an Zubehör drin ist, ist auch in der BE enthalten.
UND aus diesem Grund klann bei einem nachgerüsteten Originalteil nicht die BE erlöschen
(bei Xenon ist das was anderes, falls die Frage jetzt aufkommt)
Sorry, etwas länger geworden aber dafür ausgiebig!
Ich sehe die ganze Sache so:
Audi macht keine „Freigabe“ für die GRA, weil es ab Werk bestellt werden soll —> teuer bezahlt werden soll.
Die selbe Beobachtung kann man bei der ATA doch auch machen! Nachrüstung in den meisten Fällen Gratis. Ab Werk +50€. Alles klar?!
was ich nicht verstehe… ich kann doch von AUDI die GRA nachrüsten lassen (komplett, also ohne selber hand anzulegen) ist das dann auch nicht korrekt ?
Ich hatte meinen Händler neulich gefragt, und er sagte… alles zusammen für 230,- incl. Einbau. So gesehen dürfte er das also auch nicht ?
Freischalten ist ja das eine, aber wenn er alles einbaut ?