Ebay Verkauf von Karten

Hallo,

Ich bin Mitglied des Vfb Stuttgart. Ich habe für das Spiel gegen Hoffenheim 6 Karten bekommen. Nun will ich 4 davon bei Ebay verkaufen. Gesagt getan. Habe ich sie reingetsellt Startpreis 100€ sofortkauf 180€ für beide Karten. Eine Karte kostet Regulär 54€. Nun hat mich einer Angeschrieben mit folgendem Satz.

Lieber Sportsfreund
Du weisst sicherlich das Du dich jetzt strafbar machst,in dem Du diese Karten im Sofortkauf zu 180 Euro anbietest,Auktion wäre etwas anders,da wird geboten und nicht verkauft
habe diese Auktion den VfB Stuttgart gemeldet

Hat er mit seiner Behauptung recht?

Eigentlich würd ich sagen:

Kannst doch mit deinen Karten machen was du willst, ob du sie verkaufst, verschenkst, verbrennst oder wat weiss ich …

Aber in diesem Fall:

  1. Nutzung und Weiterveräußerung von Karten

6.1 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Karten zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen können Sie Tickets nur zum privaten Gebrauch erwerben. Sie verpflichten sich daher, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung untersagt. Untersagt ist ohne vorherige Zustimmung auch der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf (Abtretung) der Karten bzw. der sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte.

• Sollte der verein feststellen, dass Sie ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten haben (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann der verein einen zukünftigen Verkauf von Karten Ihnen gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 6.1. die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern. Der verein behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung Ihres Namens zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern; der verein behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.

Dat ist ja n Knallvogel, der das meldet, mal wieder son wichtig Tuher.

Fazit:

Verkauf ansich bei Ebay erlaubt, keine Straftat.
Ärger kanns nur mit dem Verein geben.

Gruß

Es gibt AGB`s.
Darin steht, dass man Karten nicht zu kommerziellen Zwecke, also mit Gewinnerzielungsabsicht, weiterverkaufen darf. Dies müsste man dir aber beweisen… Hast du die Karten für andere mitbestellt, die absagen mussten, dann sollte dir nix passieren. Machst Du das öfter, dann kann es böse enden!
Wenn es eine einmalige Sache ist und der Verein sollte sich melden, dann wirst Du wohl keine Strafe zu erwarten haben.

er glaubt wohl, dass du die karten mit gewinn verkaufen willst. aber 4*54 sind nach adam riese 216€. ich denke er liegt da auf dem holzweg…

Sie verpflichten sich daher, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen.

Auch wenn er sie für 1€ verkauft. Legal wird es nicht.

*edit: Vorposter: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Er hat BEIDE Karten reingestellt. Sofortkauf 180€. Macht 90€ pro Karte. Ergo doppelt illegal nach geltendem Recht. Doof gelaufen.

Die AGB's besagen es: … Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf …

4 Karten verkauft er für 180 EUR, heißt 45 EUR pro Karte. Bezahlt hat er 54 EUR pro Karte. Das heißt er verkauft die Karten mit Verlust, und nicht mit Gewinn.

Daher kann ihm hier kein gewerbliches Handeln mit Gewinnerziehlungsabsicht nachgewiesen werden!
Und die Petze die die Email an den Verein geschrieben hat, hat somit unrecht. Bei einer Auktion hätte es bei einem Auktionsendpreis von über 54 EUR pro Karte (260 EUR) zu Problemen führen können, bei Sofortkauf für 180 EUR aber nicht!

mfg

Könnt Ihr nicht lesen? Er schrieb "beide" Karten eingestellt. Nicht VIER.

*edit: Ich mag den Idiotenapostroph. :wink:

OK, SOAP hat recht. Hier geht es um 2 Karten für 180 EUR. Dann hab ich nichts gesagt. Zudem war Dan1el schneller.

das ist natürlich was anderes, bzw. ziemlich dreist und unfair deinerseits…

n.s. eigentlich kannst du dir deine frage auch selbst beantworten, denn auf der karte sollte auf der rückseite folgender satz stehen. nämlich das der weiterverkauf unter erhöhung des ticketpreises untersagt ist!

naja wieviele leute gibt es denn die das genauso mahcen wie ich? ich hab jezt folgendes gemacht: die auktion bei 100€ startpreis gelassen aber den sofortkauf weg. ist das dann in ordnung? Kann mir jetzt immernoch etwa spassieren?

Sprich 50€ pro Karte. 54€ kostet eine "normal". Klingt besser, als 180€.

Und die Aussage, dass andere das genauso machen… hust

kann mir den nun noch was passieren doer nciht? kann ich auch im nachhinein noch für die auktion belangt werden obwohl cih sie nun geändert habe?

hier bei den a3-freunden haette es sicher auch vfb-fans gegeben, die evtl. fuer das ausverkaufte spiel keine karten mehr bekommen haben.

du haettest es ja mal hier versuchen koennen. :wink:
dann haettest du auch keine ebay gebuehren, etc. gehabt.

naja, wuerde mich mal interessieren, ob der vfb stuttgart da ueberhaupt etwas unternimmt.

gruss,
tom

hey tom, mag schon sein abe rich hab hier shcon 2 mal karten eingestellt und nie wollte einer welche haben. brauchst du welche? Was meint ihr den ist die sache so ok oder kann das trotzdem noch ein ncahspiel ham?

nee, ich bin zwar bekennender vfb-fan, hab aber das geld nicht ueber.
war nur ne idee, koennte man ja zumindest parallel versuchen.
a3f-teilemarkt existiert ja.

hmm, da du jetzt nicht zwingend gewinn erzielst, sollte das so in ordnung sein.
aber ich bin net der vfb…

gruss,
tom

Damals ca 1 Jahr vorm ACDC Konzert gabs deren Karten im Vorverkauf für ca 80 Euro und dann kurz davor wurden diese in der Bucht aufeinmal mit 200 - 400 Euro gehandelt!!

ist das etwa auch illegal?

Da gehen etliche Dinge ganz durcheinander!

  1. Du hast dich nicht strafbar gemacht, denn es gibt kein Gesetz, daß den Weiterverkauf (ob mit oder ohne Gewinn) von erworbenem Eigentum verbietet!
  2. Du hast eventuell gegen die AGBs eines Fußballvereins verstoßen, was die zu den vertraglich vereinbarten Maßnahmen berechtigen könnte. Aber da wären noch sehr viele Dinge zu klären:
    a) hast du den AGBs vor dem Kauf zugestimmt bzw sind sie dir vorgelegt worden? Wenn nicht gelten die eh nicht sodnern dann hast du nach BGB gekauft und die ganze Geschichte hier ist Quatsch.
    b) falls die ABGs tatsächlich vereinbart wurden, fragt sich, ob die Klausel bezüglich "gewerblichem oder kommerziellem Weiterverkauf" überhaupt auf deinen Einzelfall anwenbar ist. Ich unterstelle, daß du nicht jede Woche Karten verkaufst oder gar ein Gewerbe hierfür angemeldet hast und glaub dann eher nicht, daß die Klausel trift.
    c) falls sowohl die AGB vereinbart wurden als auch die Klausel trifft, würde ich die "bis zu 2500€" auf ihre Sittenwidrigkeit hinterfragen. Eine Vertragsstrafe in 10-facher Höhe des Vertragswertes wird so mancher Richter als Witz ablegen.
  3. Solltest du etwas falsch gemacht haben (ich zweifele daran), hast du den Fehler zwar durch die Änderung der Versteigerung nicht ungeschehen gemacht aber zumindest geklärt, daß kein Vorsatz dahintersteckt.

Ich würde den Wichtigtuer erst mal einfach ignorieren und mir weiter keinen Kopf machen. Falls sich wider Erwarten tatsächlich der VFB meldet, kannst denen ja die Geschichte erzählen. Wenn Forderungen gestellt werden sollten: Anwalt einschalten. Der könnte hier sogar von der Privathaftpflicht (sofern vorhanden) zu bezahlen sein.

@Roller
Wieso sollte eine Privathaftpflicht-Versicherung die Rechtsanwaltskosten übernehmen???

Weil es um eine Haftungsfrage gehen könnte …

Beispiel: dein Nachbar verlangt von dir 100€ weil du seinen Gartenzaun umgefahren hast. Hier steigt jetzt deine Haftpflicht ein und würde in dem Fall auch die Streitkosten übernehmen. Das machen die nicht aus Nächstenliebe sondern um letztlich ihre Kosten gering zu halten und unberechtigte Ansprüche abzubügeln.
Der Fall hier könnte in die Richtung gehen. Aber darum braucht man sich erst Gedanken zu machen, wenn da tatsächlich was kommt.

…wobei das eher seine KFZ-Haftplicht übernimmt…

Aber bei dem Kartendelikt…glaub ich nicht, dass das eine private Haftpflicht übernimmt…eher die Rechtschutzversicherung…!