Ebay Verkauf von Karten

Richtig…
Denn in @Roller 's Beispiel handelt es sich um Sachschaden, der durch ein Kraftfahrzeug (auch versichteres Objekt genannt) verursacht wird.

Ein AGB-Verstoß ist kein Sachschaden (höchstens vll ein Vermögensschaden).
Mal ein dummes Gegenbeispiel: wenn ich Dein Haus an @Mozart verkaufen will, obwohl es gar nicht mir gehört, steht mir sicherlich nicht meine Haftpflicht rechtlich zur Seite grins

Meine Ausbildung zum Versicherungskaufmann ist zwar schon 5 Jahre her… aber mein Einschätzungsvermögen ob was versichert ist oder nicht dürfte schon noch richtig sein…
Lass mich aber gern durch Fakten vom Gegenteil überzeugen :biggrin:

Mal was anderes. Hab mich hier mal durch gelesen. Du schreibst oben, Du bist Mitglied des VfB und derjenige will das dem VfB melden. Indem er es Dir gemeldet hat, hat er es ja quasi schon dem VfB gemeldet, weil Du ja Mitglied bist.

Klingt blöd, ist aber so.

Aber wenn Du schon Mitglied bist, kannst ja intern nachfragen…

Naja, ich kenn die Zusammenhänge nicht.

CU

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OT
Natürlich habt ihr recht mit der KFZ-Haftpflicht. Beispiel blöd gewählt! Aber, die von mir gebrachte versicherungsfrage ist für das topic eher nebensächlich. Sollten wir also vielleicht mal ruhen lassen. Tom ist eher Fachmann alks ich, also glauben wir jetzt ihm :wink:
BTT

Es ist verboten die Karten zu einem bestimmten Preis (der höher als der Normalpreis ist) weiter zu verkaufen, das ist illegal. Man darf die Karten aber bei Ebay ab 1 Euro anbieten, wie hoch da dann geboten wird ist ja nicht deine Sache, da kannst du ja nix für wenn dann der Preis über dem regulären Verkaufspreis liegt. DU bietest die ja nur ab einem Euro an.