Nun nach einem Monat meledt sich der Käufer mit folgender Mail:
Darauf habe ich dann geantwortet:
Diese Delle an der unteren Ecke ist wirklich auf dem Bild zu erkennen, aber da ich immer nur vor dem Laptop saß und nie "auf gleicher Höhe" ist mir das beim benutzen wirklich nicht aufgefallen. Von der normalen Sitzposition sieht man es aufgrund der überstehenden Kante überhaupt nicht.
Ich habe Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Trotzdem darf man natürlich keine Mängel verschweigen, versteht sich von selber. Den Schaden "verschwiegen" habe ich aber nicht. Ich habs nicht bemerkt und deswegen stehts nicht in der Beschreibung. Auf dem Bild ist es aber zu sehen. Ich wollte den Bietern die Möglichkeit geben, den Laptop von allen Seiten begutachten zu können.
Kann man das denn überhaupt als Mangel definieren? Schließlich ist die Funktion des Laptops in keinster Weise dadurch eingeschränkt. Es ist halt etwas kosmetisches. Eine Gebrauchsspur.
Ich wäre schon bereit, dem Verkäufer etwas im Preis entgegenzukommen. Mich würde nur die rechtliche Lage interessieren. Den Laptop zurücknehmen kann ich mir nicht leisten. Habe mir schon einen neuen gekauft und gerade wurden auch noch meine Winterreifen samt Felgen geklaut…ist also nicht mehr viel Kohle über als Student.
Wie ist da die rechtliche Situation bzw. Eure Meinung?
meiner meinung nach würd ich dem auch nicht im preis entgegen kommen.
warum hat er denn den laptop gekauft und wieder verkauft?
wieso ist ihm selbst das gestauchte nicht aufgefallen.
du hast alles richtig gemacht gute bilder reingemacht und geschrieben falls fragen sind das sie fragen sollen…
Wenn die Delle auf dem Bild zu erkennen ist, dann ist es doch klar. Er wusste davon und gut. Wenn er dennoch bietet, ist es sein Problem. Ganz einfach.
Der Käufer nimmt ja meine gemachten Bilder als Beweis, dass die Delle bei Verkauf schon da war. Aber geht dieser Beweis nicht nach hinten los für ihn? Schließlich gehören die Bilder ja zur Artikelbeschreibung und tun ja genau das (den Artikel beschreiben).
Bei ebay steht zum Thema Gewährleistungssausschluss:
Über weitere Meinungen oder auch rechtliche Tipps würde ich mich weiter freuen.
Edit: Er hat schon positiv Bewertet und der Verkauf ist genau 4 Wochen her. Notebook ging für 465€ weg.
Also wenn du schon ne Bewertung bekommen hast und ich find man erkennt die "delle" ja eindeutig auf den bildern also hast du nichts verschwiegen da ist er selber schuld wenn er nicht genau hin schaut. fertig aus da kann der dir nichts.
Hier steht doch ganz eindeutig, dass der Gewährleistungssausschluss nur dann nicht greift, wenn du vom Mangel gewusst hast. Da du das nicht hast, greift er.
Also zunächst hat er ja selbst das Problem, da er mit Sicherheit diesen Mangel bei seinem verkauf auch nicht angegeben hat, obwohl es nun in [b]seinem /b Besitz gewesen ist.
Und da dein Verkauf abgeschlossen ist, hat dich diese Sache nicht zu interessieren. Er selbst hätte bei Wareneingang sofort prüfen müssen, ob alles in Ordnung ist.
Was mir noch einfällt, bei online geschäften hat man doch nur 14Tage rückgabe Recht. Und das nur bei gewerblichen verkäufern. Also hätte er sogar bei denen schlecht Karten wenn es 4 wochen her ist.
Auf Ideen kommen Leute! Ich würde nicht mal daran denken da noch Ansprüche geltend zu machen. Du bist doch kein Händler! Und er hätte es sich genauer anschauen müssen, wenn er das Teil weiter verkauft. Er hat sich davor ja auch nicht beschwert. Es gibt schon Idioten!
"ich habe den laptop ohne ihn ganz genau anzuschauen weiter verkauft"
damit ist die Sache gegessen… wenn er Sachen kauft, ohne sich damit auseinander zusetzen und diese dann auch noch weiterveräußert hat er die etwaige Haftung jetzt am Hacken…
du bist da fein raus…
der hat keinerlei Ansprüche dir gegenüber…
Hat er Deine Bilder für den Weiterverkauf genutzt? Wenn ja! Hat er noch ein Urheberrechtsprobelm.
Du hast das Teil als Gebraucht verkauft! Alles mit Foto! Wenn der Schaden schon da zu sehen gewesen war hätte er darauf eingenen müssen.
"Frage an den Verkäufer"
Wenn er den Artikel nicht nach Eingang von Dir prüft und auch noch Ungesehen weiter verkauft, liegt die Haftung bei Ihm allein.
Aber Vorsicht! Ich habe auch schon was das Deutsche Recht angeht Pferde Kotzen sehen.
Ich würde wenn Du eine Rechtsschutz hast einen Anwalt dazu befragen, oder Abwarten ob Du Dir einen nehmen musst.
Mfg
Hoschi1
Rechtsschutz hab ich leider nicht. Heute kam eine neue Mail, auch mit dem Verweis auf die Rechtsschutz-VS seinerseits…
Erstmal hat er mir die Email seines neuen Käufers geschickt:
und dann seine Antwort auf meine letzte Mail:
[quote]
ihr laptop hat 100%tig einen sachmangel schon vor ihren verkauf gehabt,
was mit ihren eigenen fotos sehr leicht zu beweisen ist. laut ebay
rechtsportal, sind nicht beschriebene sachmängel vom verkäufer zu
beseitigen oder man kann vom kauf zurücktreten usw. bitte lesen sie in
diesem ebay rechtsportal…ich habe, auch mit
rechtsschutzversicherung, keine lust mich länger zu streiten. auch
privatverkäufer müssen richtlinien einhalten, ist ja logisch. vielleicht
haben sie den sachmangel wirklich nicht gesehen, er ist aber da und wir
sollten auch ohne rechtsstreit eine für alle pateien gute lösung finden.
wie sollen wir uns jetzt einigen? ich bin mit einer rückzahlung von 70
euro einverstanden, weil mehr als 400 euro bekommt man nicht mit
gestauchter ecke, oder?
Jo! Goil! Der hat Deine Bilder für seine Auktion verwendet!!! SChreib im das mal zurück mit dem Verweis auf die Tatsache das wenn er nicht Deine Bilder geklaut hätte im das vor dem weiter verkauf auffallen hätte müssen und dies
Dir melden. Bei Geschäften gegenüber Dritter brauchst Du keine Angst haben.
Ich Denke aber sehr das der zum Anwalt geht! Dumm is schon das du keine Rechtsschutz hast, wenn Dir irgend eine Schuld zugesprochen wird dann Kostet das mal richtig mehr Geld wie 70€.
Ich weiß nicht wie und über welche Plattform er den Laptop weiterverkauft hat. Ich wäre aber echt niemals jetzt auf die Idee kommen ihn wegen Urheberrechtsverletzungen anzuklagen. Muss nicht sein so kurz vor Weihnachten so ein Stress.
Ich finds auch total becheuert, dass der Typ wegen sowas jetzt mit Rechtsschutz kommt… Es ist ein gebrauchter Laptop der halt eine (etwas größere) Gebrauchsspur hat, die aber die Funktion eines Laptops keineswegs in irgendeiner Form beinträchtig. Man sieht es nichtmal, wenn man davor sitzt. Wirklich nur wenn man auf die selbe Höhe wie die Kante geht. Wir Reden ja hier die ganze Zeit von Mängeln. Ist das überhaupt als Mangel anzusehen?
Ich denke ich werde Ihm einfach ein Angebot zur Güte machen weil bald Weihnachten ist. Vielleicht 30€ runter oder so. Wenn er wegen 40€ Differenz dann noch seine Rechtsschutz mit vllt 150€ SB in Anspruch nimmt ist er selbst Schuld.
ich würd dem was pfeifen. ei wer so kommt… der bekommt nix.warum hat er es einfach ohne genau anzuschauen weiterverkauft?
theoretisch hat er ja den selben fehler gemacht und sich das gerät nicht genügend angeschaut.
Lass ihn zappeln…soll er doch zu nem Anwalt gehen…
Würde ihn im Gegenzug dann noch auf den Bilderklau hinweisen, wo er seine Rechtschutz dann wirklich in Anspruch nehmen muss…! Das ist kein Kavaliersdelikt…!
Ansonsten…rhuhig Blut…immer die Gegenpartei kommen lassen…die soll ihr Feuer zuerst verschießen
Ein Angebot zur Güte würde ich ihm nicht machen, das sieht der als Schuldanerkenntnis… auch wenn DU ihm ja schrieben aknnst, dass es ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" is.