ebay Klärung

Mal ein ganz anderer Ansatz:
Der jetzige Käufer stellt doch Ansprüche an den Verkäufer.
Was kannst du dafür, wenn der Verkäufer sich die Ware nicht vor dem Verkauf genau ansieht?

Haben deine Eltern eine Rechtschutz? evtl bist da noch mit versichert als Student.
Es gibt bei den meisten Rechtschutzversicherungen eine kostenlos hotline bei dieser kann man anrufen und den Fall schilder. Da sitzen Fachanwälte die einem dann sagen wie die Rechtslage in dem beschriebenen Fall ist. Dazu brauchst du nur jmd der ein Rechtschutz hat und unter seinem Name dort anruft.

Entgegenkommen würde ich ihm auch nicht "da schuld eingeständnis" schlecht falls es doch vor gericht kommen solle (was ich nicht denke)

allein schon die 150euro SB zuzahlen ist lächerlich bei 70euro ausgleichswunsch.

Ich selbst drohe auch immer mit Anwalt und rechtsschutz, da die Leute einfach angst davor haben. Gemacht habe ich es noch nie da die summe immer zu gering war. Mach nicht den gleichen Fehler! den wie du siehst sehen dich die meisten im Recht.

Das Problem mit den Bildern kannst du ansprechen, aber solang du nicht weißt wo und wie er es eingestellt hat hast du auch keinen beweise und somit sind es nur Drohungen.

Ich wünsche dir ein Gutes Ende und halt uns auf dem laufenden Bitte

mfg

Glaube ganz so klar ist der Fall hier nicht auch wenn alle sagen warte mal ab.
Der Sachmangel bestand zum Zeitpunkt des Verkaufs und es wurde nicht in der Auktion hingewiesen!
Ein kleiner Hinweis von wegen Zustand wie auf den Bildern zu sehen (weil hier der Mangel erkennbar ist) hätte da schon gereicht.
Das Gerät wurde aber in einem sehr guten Zustand beschrieben was mit einer Delle nicht der Fall ist.
Eine solche Beschreibung sollte man immer weglassen außer man ist sich sicher was es bedeutet.
Bilder dienen nicht zur Fehlerfindung (ausser es wird drauf hingewiesen mit Zustand wie auf Bildern zu sehen) sondern als kleine Orientierung wichtig ist der Auktionstext.
Für den Laptop hätte gut verwendet werden müssen, hier mal der Auszug für sehr gut:

Sehr gut: Gut gepflegter, selten genutzter Elektronikartikel in sehr gutem Zustand. Produkt und Anleitung sind vollständig und unbeschädigt. Leichtere Gebrauchsspuren sind zulässig, Artikel ist jedoch voll funktionsfähig. Auf einer Bewertungsskala von 1-10 für gebrauchte Artikel muss eine Bewertung von 9-, 9 oder 9+ angesetzt werden können.

Es gibt dazu auch Gerichtsurteile da steht auch drinnen das nicht erwartet werden kann das ein Käufer kleinere Mängel selbst auf Bildern erkennt oder explizit danach fragt.
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet diese Mängel anzugeben und da kommt schon sein Fehler er hat sich den Laptop vor dem Verkauf nicht richtig angesehen (oder es doch getan und die Delle weggelassen was ich nicht unterstellen will) und eine falsche Beschreibung des Artikels zum Verkauf gemacht.

Es ist schon lustig das jetzt hier dazu geraten wird dem Käufer zu drohen mit Urheberrechtsverletzung usw. das hat mit dieser Sache null zu tun (was auch erst mal bewiesen werden muss und dazu braucht man die andere Auktion). Genau sowenig wie der Weiterverkauf des Käufers. Der Weiterverkauf ist einzig und alleine die Sache des Käufers und des neuen Käufers.

Hier liegt der Fehler eindeutig beim Verkäufer! Hier wären sogar schlechtere Bilder besser gewesen das man es nicht erkennen kann. So hätte man nach einem Monat sagen können ist dem Käufer in dem Monat passiert. Er hätte nie nachweisen können, dass der Mangel schon bestanden hat während des Verkaufs so ist es jetzt einfach.

Ich würde mich in dem Fall professionell beraten lassen und nicht auf ein Forum hören (ist hier nicht böse gemeint, aber hier ist kein Anwaltsforum).
Evtl. ist ein Entgegenkommen gar nicht so verkehrt aber wie gesagt lass Dich beraten.

Ich weiß das deshalb so genau weil ich einen fast identischen Fall (Bei mir wars allerdings ein Wagner Lackiersystem) hatte und ratet mal wer bezahlen musste…

Evtl. wäre es mal sinnvoll darüber nachzudenken in einem Forum solche Freds zu verbieten bei denen um Rechtsberatung gefragt wird.
Das meißte hier sind nur einschätzungen die aber weit von der Realität entfernt sind. Ich habe dazu noch wenigstens ein Gerichtsurteil :slight_smile:

Edit: es ist auch völlig egal ob er als Verkäufer von dem Mangel gewußt hat oder nicht. Besser ist in dem Fall er hat nicht davon gewußt sonst wäre es noch vorsätzlich gewesen den Mangel zu unterschlagen. So ist es nur ein Mangel übersehen für den er als Verkäufer aber gerade stehen muß weil unwissenheit schützt nicht vor Verpflichtungen.

Sehr schön geschrieben @sportsback muss dir bei allem Recht geben. Ich denke die Leute versuchen nur ihr bestes und wollen ihm nix böses (mich eingeschlossen).

Aber das habe ich auch schon geschrieben hole dir Anwaltlichen Rat, oder du kommst ihm, wenn du es mit dir selbst vereinbaren kannst, mit den 70euro entgegen. Evtl. lässt er sich ja auch noch runterhandeln er ist ja in seinen Email auch sehr Sachlich und auf eine beiderseitige Lösung bedacht.

Das wäre wohl die sauberste und schnellste Lösung.

Auch wenn ich mich jetzt widerspreche aber sportsback hat schon recht mit dem was er schreibt. Theorie und Praxis ist halt nicht das selbe.

Müsste man mal die rechtliche Seite sehen…ich meine, Rechtsberatungen darf man sowieso nicht geben…aber wie ist die richtige Definition? Wo hört der Ratschlag auf, wo fängt die Beratung an?

Naja wenn einige sagen der Käufer soll mal zappeln (Deine Worte)obwohl der Verkäufer schuld ist???
Oder er soll sein Feuer verschießen (oh auch Deine Worte). Sind das gute Ratschläge? Wenn Du in der Lage des Käufers wärst würdest Du anders schreiben.
Ein Moderator sollte da ein wenig mehr nachdenken bevor er schreibt.
Aber jetzt zurück zum Thema!

Meine Frage war ernst gemeint. Scheinst Du wieder nicht kapieren zu wollen…egal, hab nichts anderes erwartet, ernsthafte Beantwortung von Fragen war glaub ich noch nie Dein Ding…

Die Definition einer Rechtsberatung, welche in einem Forum nicht zulässig ist, ist glaub ich nicht eindeutig greifbar. Wo fängt sie an, wo hört sie auf. Im Grunde hättest Du auch die Tasten still halten müssen…gibst aber auch Deinen Senf dazu…ob der richtig ist oder nicht, kann auch nur jede rerraten…

Natürlich soll er abwarten, warum auch nicht, wenn der andere nen Rechtsanwalt einschalten will, soll er das tun, ist sein gutes Recht. Genauso ist es das gute Recht des Verkäufers, hier abzuwarten. Er ist sich nach seinen Worten keiner Schuld bewusst…also…ich weiss nicht, wo das Problem sein soll. Wie er es im Grunde macht, ist im Endeffekt sein Ding. Hier wird keiner (auch DU nach Deiner langen Ausführung) nicht den Kopf hinhalten für ihn.