eBay Auktion - Käufer zickt -> Rückgaberecht?

Servus Jungs,
hab ein kleines eBay Problem.
Habe mein Alpine Navi System was mir immer sehr treue Dienste geleistet hat und bis zum Tag des ausbaus (wegen CarPC) einwandfrei funktioniert hat bei eBay verkauft.

Das war die Auktion.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=45617&item=2489815200

Lange Rede kurzer Sinn. Der Käufer hat mich direkt nach der Auktion angerufen und hat sich noch informiert was das Navi kann und macht und was alles für Funktionen etc (normalerweise informiert man sich ja davor und nicht nach dem Kauf) naja auf jeden Fall hab ich ihm alles schön erklärt. Das Navi ordentlich verpackt samt allem und ihm geschickt. Auf die Frage ob er das selber einbauen kann etc. hab ich geantwortet … ja kann er aber das Navi funktioniert und wenn er was kaputt macht sein Problem. Er soll lieber zu nem Händler gehen.

Naja jetzt ruft der mich an und meint das der Bildschirm nicht funktioniert und das er den Kauf rückgängig machen möchte und er sich morgen nochmal bei mir meldet wenn er den Schirm nochmal hat durchchecken lassen.

Ich hab gemeint das kann er knicken. Was meint ihr? Wie sieht die Rechtslage aus? Kotzt mich schwer an mir war es soooooo klar das der sich meldet und sagt „äh des war kaputt“

Grüsse
Göks

sein problem…

Hallo!!

Also ich sage auch das es sein Problem ist!! Du weißt ja das es funktioniert hat! Außerdem hast du ja unten noch den Text mit dem neuen EU recht hingeschrieben und dort auch die Rückgabe ausgeschlossen, also kann er gar nichts meiner Meinung!!

MFG Timo

Hmm was sag ich dem dann … ? Ich hab ihm halt schon 1.000x gesagt das das Teil 100% funktioniert hat als ich es verkauft habe. Mich kotzt es so an nur weil er es net ordentlich einbauen lassen kann und nen beim D&W arbeitenden Kumpel schwarz 100€ geben wollte für den Einbau der das aber wohl nicht hinbekommt hab ich jetzt den ärger. Wenn er morgen anruft sag ich „äh mir egal“ !? Wieso war es mir klar das er sich nochmal meldet, wieso hab ich allen gesagt na toll ein Landsmann der meldet sich auf jeden Fall und schreibt „es geht net“ … oahhhhh isch flipp aus G

Baut mal euren Göks irgendwie auf … :slight_smile: Oder schreibt ob er irgendwie n Recht hat g

Grüsse
Göks

klipp und klar sagen das kein umtauschrecht herscht und gut ist. mir wollt mal einer mit nem anwalt kommen weil der artikel den er ersteigert hat (knapp über 10euro) angeblich nicht angekommen ist. der hat mir jeden tag ne mail geschrieben das er sein geld will oder den artikel ansonsten kommt nen anwalt.
hab dann ein letztes mal geschrieben das er pech hat und hab seine email adresse auf spam gesetzt. seitdem ist ruhe…:rofl:

du bist im recht.

Du hast korrekt gehandelt durch den Zusatz „von privat, keine Garantie, nur mitbieten wenn einverstanden“

Ich habe mich auch bis vor kurzem mit einem ebay-User rumärgern müssen, aber mein rechtsanwalt hat keine Gefahr für mich gesehen, weil ich o.a. Passus in meiner Artikelbeschreibung verfasst hatte. Du hast Gewährleistung ausgeschlossen und nicht als professioneller Händler gehandelt, somit fällt die Gewährlietsungspflicht für dich weg und du bist auf der sicheren Seite.

Zur Not hol dir nen Anwalt (wenn du rechtschutzversichert bist), ansonsten dürfte das auch kein Problem sein.

Viele Grüße und viel Glück
A3-Hansi

okay hört sich alles gut an … im grunde genommen ist es ja auch kein problem das er mir das alles zurückschickt und ich das nochmal bei ebay reinsetz aber hey wieso soll ich mir den stress geben und was ist wenn der schirm aufgrund eines z.b. falschen einbaus oder so nun tatsächlich defekt ist? dann hab ich den ärger am hals … weil ich bin mir 1.000% sicher das der schirm funktioniert hat ich mein ich hab ja nix auf den augen und bin ja net blöd

grüsse

Keine Rücknahme - kein Stress !!!

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, der Käufer hat sich bereit erklärt, die Bedingungen zu akzeptieren. Falls er etwas kaputt gemacht hat, bleibst du sonst auf dem Schaden sitzen.

Also ich kann meinen Vorrednern zu zustimmen - Du bist im Recht!!!

Kannst uns hier ja mal weiter informieren, wie es weitergegangen ist…

ja ich berichte weiterhin … er will den schirm morgen checken lassen und ruft mich dann an oder mailt mir … also wenns net geht ruft er mich an und wenns geht mail er mir … naja kann er machen wie er möchte :slight_smile:

ich habe gehört das dieser anzeigentext in den auktionen von wegen eu-recht und zwar ganz nett ist aber nicht rechtskräftig … ist da was drain?

grüsse göks

@gerks

richtig, dieser text ist NICHT rechtskräftig in dem sinne!

du kannst zwar die gewährleistung usw. ausschließen und eine rücknahme ablehnen, allerdings bezieht sich das auf intakte ware! (ich glaube dir jetzt auch, dass du mit deinen augen keine probleme hast gg), aber das problem dürfte sein, dass du jetzt wahrscheinlich beweisen musst, dass das ding funktionierte, als du es ihm geschickt hast.

könnte zumindest passieren, falls er auf einmal mit anwalt usw. anfängt.

dieser absatz gibt ja nicht die möglichkeit defekte ware als funktionierend zu verkaufen und dann später auf der sicheren seite zu sein, auch wenn man bewußt schrott verkauft hat!

wollen wir mal hoffen, dass die idioten bloß zu blöd waren, das ding richtig anzuschließen und morgen jemanden fragen, der weiß was er tut. der kriegt das ding dann wahrscheinlich auch zum laufen
:lolhammer:

bin mal gespannt, was von dem kerl morgen als antwort kommt! :stock:

viel glück wünsche ich dir


Wenn du ein professioneller Händler bist, kannst du eine Gewährleistung nicht ausschliessen.
D.h., du bist selbständig als Versicherungsvertreter, musst dann beim Autoverkauf eine Garantie bzw. Gewährleistung einräumen, wenn du das Fahrzeug als „Firma/Selbständiger“ verkaufst. Du musst auch bei „fachfremden“ Verkäufen zu deiner Gewährleistung stehen.
Da der Verkauf von privat an privat war, bist du aus dem Schneider.
Im Übrigen, lass ihn mailen und anrufen, solange er will. Bitte bleibe bei Antworten sachlich, du könntest diesen Schriftwechsel später noch brauchen…

Hmm okay ja mir ist schon klar das ich keinen Schrott als funktionierend verkaufen kann wenn ich diese paar Zeilen drin habe. Aber das Tool hat ja einwandfrei funktioniert. Hab ja auch nen dutzend Zeugen die mir das bestätigen können - gut klar alles freunde und bekannte (nehm ja net fremde mit) aber immerhin. jetzt mal schauen was so bei rauskommt. kotzt mich grad schon wieder alles bissle an … haufen stress umsonst … :frowning:

grüsse
göks

Ich studier’ den Sch…
Das mit dem EU-Recht stimmt schon, wurde aber in deutsches Recht umgesetzt (Modernisierung des BGB).
Da Du die Ware als gebraucht verkauft hast und diese bis zum Versand funktionierte, hast Du keine Probleme, denn das Versandrisiko trägt der Käufer.
Anders wäre es gewesen, wenn Du den „Mangel“ arglistig verschwiegen hättest.
Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen…

Gruß
Marc

Hier mal ein Link dazu:

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

also was hier geschrieben steht ist 100% rechtslage, du kannst zwar gewährleistung ausschliessen nur muss das gerät bei übergabe in funktiontüchtigen zustand sein ( so wie du es ja verkauft hast), ist es das nicht gewesen und du hast was defektes als intakt verkauft ist der kaufvertrag nichtig und du darfst das geld zurückgeben!!! DU LIEGST IN DIESEM FALL IN ER BEWEISPFLICHT!!!

hast du jemanden der bezeugen kann das das navi 100% intakt war wie du es eingepakt hast? wenn ja keine probleme andernfalls hast du eins wenn es wirklich defekt sein sollte.

[quote]
@gerks

richtig, dieser text ist NICHT rechtskräftig in dem sinne!

du kannst zwar die gewährleistung usw. ausschließen und eine rücknahme ablehnen, allerdings bezieht sich das auf intakte ware! (ich glaube dir jetzt auch, dass du mit deinen augen keine probleme hast gg), aber das problem dürfte sein, dass du jetzt wahrscheinlich beweisen musst, dass das ding funktionierte, als du es ihm geschickt hast.

könnte zumindest passieren, falls er auf einmal mit anwalt usw. anfängt.

dieser absatz gibt ja nicht die möglichkeit defekte ware als funktionierend zu verkaufen und dann später auf der sicheren seite zu sein, auch wenn man bewußt schrott verkauft hat!

wollen wir mal hoffen, dass die idioten bloß zu blöd waren, das ding richtig anzuschließen und morgen jemanden fragen, der weiß was er tut. der kriegt das ding dann wahrscheinlich auch zum laufen
:lolhammer:

bin mal gespannt, was von dem kerl morgen als antwort kommt! :stock:

viel glück wünsche ich dir

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okay langsam es geht ja nicht um das navi sondern um den bildschirm.

beim navi sagt er ja selber das das lichtle angeht scheint ja dann in ordnung zu sein und bei mir geht bzw ging es ja auch.

bildschirm ging bis er ausgebaut wurde und bis dahin hat er funktioniert. wieso sollte er dann zum zeitpunkt des versendens defekt sein (ausgenommen man hätte das ding von hier nach dort geprügelt was ich nicht gemacht habe) - bezeugen, dass es kurz vor dem ausbau ging -> ja aber kurz vor dem versenden -> nein weil es ja nicht angeschlossen war und man es so nicht 100% sagen kann aber wie schon erwähnt da lag ne woche dazwischen und was kann nem bildschirm passieren der hier im karton liegt und darauf wartet versandt zu werden.

grüsse
göks

[quote]
klipp und klar sagen das kein umtauschrecht herscht und gut ist. mir wollt mal einer mit nem anwalt kommen weil der artikel den er ersteigert hat (knapp über 10euro) angeblich nicht angekommen ist. der hat mir jeden tag ne mail geschrieben das er sein geld will oder den artikel ansonsten kommt nen anwalt.
hab dann ein letztes mal geschrieben das er pech hat und hab seine email adresse auf spam gesetzt. seitdem ist ruhe…:rofl:

ah du warst das :slight_smile:

du bist im recht.

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Das gilt aber nur, wenn der Artikel auch heil bei Ihm angekommen ist.

Sonst könnte ja jeder defekte Sachen als funktionierend verkaufen, solange er die Rücknahme ausschließt. Das ist doch nicht der Sinn der Sache.

Normalerweise muss doch der Verkäufer beweisen können, dass die Ware funktionsfähig beim Käufer eingetroffen ist. Oder?

besser gesagt die ware muss bei der ersten „inbetriebnahme“ voll funktionsfähig sein, sollte sie dies nicht sein egal warum (auch transportschaden) hat der käufer anrecht auf wandlung, auch bei kauf ohne gewährleistung (die gilt ja wenn nur für die zukunft)