Drecks Blitzer.... Bitte um Rat

Hallo Leute,

war vorhin mit paar Kumpels beim Oktoberfest, alles schön und gut. Bin dann die A9 wieder runter gefahren richtung nach Hause(Tegernsee/Miesbach). Ich fahre jede Woche diese Strecke und mir ist das NIE aufgefallen, heute auch nich.

Es war ca. 00.00 Uhr, wurde schätzungsweise mit 150 geblitzt.
War der Wagen von meinem Vater, erlaubt sind zwischen 22-06 Uhr nur 80, und ich habe diese Schild nirgends gesehen, erst nach dem Blitzer war eines da.
Ich würde nie im Leben bei 80 erlaubten Sachen so schnell fahren.
Ich habe mal den Bußgeldrechner rechnen lassen und mir blieb fast der Atem stehen.

Was könnte man machen?? Meine Mutter könnte evtl den Führerschein abgeben.
Aber gibt es evtl eine Möglichkeit um dem ganzen drumherum zu kommen??
Ich wäre über jeden Rat dankbar, bitte keine Moralpredigten. Ich fahre immer angemessen und diesem Fall war es (meiner Meinung nach) ebenso angemessen. Nur dumm dass wohl da irgendwo ein schlecht beleuchtetes 80er schild zwischen 22-06 war.

Eure Meinung ist gefragt

Danke
suedi

Naja, wenn du einen guten Grund findest warum das Schild nicht zu erkennen war, dann lässt sich vielleicht noch etwas machen (verdreckt, von Laub verdeckt, Schild wurde geklaut, usw…). Bräuchtest dann aber auch Beweise.
Ansonsten muss halt jemand den FS abgeben. Wenn du Glück hast und es jemand von deinen Eltern zugibt, dann kümmern die sich nicht weiter drum. Aber wenn sie nen schlechten Tag haben dann kann es sein dass sie zuhause vorbeikommen und dich auf dem Bild erkennen. Dann kannst du dich nicht mehr drum drücken.

Schwierige Sache. Zuerst einmal klären ob da auch wirklich ein entsprechendes 80er-Schild stand (wovon ich jetzt mal ausgehe). Selten ist mal ein Schild beleuchtet, dazu sind Deine Scheinwerfer da. Wenn das Schreiben der Polizeit kommt, kann Dein Vater erstmal die Aussage verweigern, dann muß die Polizei selber vorbeikommen und schauen ob sie den Verkehrssünder findet. Dann einen Nachweis fordern, daß die Messung auch korrekt mit Probemessung, usw. erfolgt ist, sonst könnte ja auch eine Fehlmessung vorliegen… :wink:
Kann aber auch passieren, daß sie gleich auf der Führerscheinstelle die Fotos der Angehörigen Deiner Familie zurate ziehen oder sich in Deiner Nachbarschaft mit dem Blitzerfoto nach dem Sünder umhören.
Wenn sie Dich nicht innerhalb von 3 Mon. nach dem Vergehen finden, hast Du Glück. Andernfalls mußt Du wohl in den sauren Apfel beißen und den Führerschein abgeben. Ich denke nicht, daß sie Deine Mutter büßen lassen wenn ein Mann auf dem Foto erkennbar ist.

Gruß,
Frank

das mit den 3 monaten stimmt leider nicht! die polizei hat ein recht und sie nutzt es auch jeder zeit dir die „rechnung“ für dein vergehen zukommen zu lassen!

das gabs früher mal, dass man sagen konnte… wenn nach 3 monaten nix gekommen ist… dann haben sie dich vergessen! das verjährt nicht!

  1. weiss ich das, weil ich selber vor 1,5 jahren mit 100 in ner 50ger zone gebltzt wurde und dafür nach 6 monaten erst ein schreiben bekommen habe.

hab dann, die polizei angerufen und gefragt ob das überhaupt legitim sei… ob sie nach all der zeit noch mit dem vergehen ankommen könnten… klare antwort JA!

jedenfalls bei der Landespolizei NRW !

  1. weiss ich das, da ich selber nun bei der bundespolizei im gehöbenen dienst antrete

wirst wohl nicht drum rum kommen. kann natürlich sein, dass kein film im blitzer war - gibt es auch des öfteren. aber unwahrscheinlich, grade wenn oktoberfest war/ist. - die wollen doch verdienen !

dann kannste dich nur auf den 1. brief berufen, dein vater hat dann die möglichkeit zuzugeben oder abzustreiten. im falle des abstreitens wird die polizei vorbeikommen bzw es wird ein brief kommen mit beigefügtem tatbild. solltest du drauf zu erkennen sein… (was man zu 80% auch leider immer ist) dann siehts übel für dich aus.

Das wird voraussichtlich 275 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

:frowning: tut mir leid. ich fahre im allgemeinen seit meinem blitz-erlebnis sehr vorsichtig. denn 1 monat (für dich wohl 2) ohne lappen vergeht nur sehr sehr langsam .

alles gute, halt uns auf dem laufenden



+ Dieser Beitrag wurde von WanglerDaniel am 17.09.2006 bearbeitet

Hi Jungs,

erstmal danke für die Meinungen und Antworten.

Ich weiß ja nicht ob das hilft, aber ich hatte auf dem Bild ein Kappy (schreibt man das so??) auf, also sieht man mein Gesicht vermutlich nicht zu 100%.

Ich wohne nur am Wochenende bei meinen Eltern, meint ihr, dass wenn mein Vater das abstreitet, sie nach Hause kommen und mein Dad so tut, als würde er die Person auf dem Foto nicht kennen, sie mich irgendwie ausfindig machen können??
Ist echt blöd das ganze, wenns nur 30-40kmh wären, wäre es mir egal, aber hier siehts echt übel aus für mich

gruß

die nachbarschaft wird auch gefragt…
musst du quasi alle informieren…
selbst dann kannste pech haben und es kommt jmd. gerade von 2 straßen weiter vorbei der dich auch kannte…

Wenn Post kommt … ab zum Anwalt.

Moralpredigten und so spare ich mir in der Tat mal … aber es ist doch immer so, dass man eigentlich unschuldig ist. In Flensburg liegen nur Führscheine von unschuldigen - wusstest du das noch nicht?

Quatsch!

Die Verjährungsfrist beträgt immernoch 3 Monate. Wenn du innerhalb der 3 Monate keinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommst (und der MUSS an dich adressiert sein) ist die Sache erledigt und die können dir nix mehr. Als ich letztes Jahr geblitzt wurde (5.7.), haben die z.B. erst am 4.9. nen Anhörungsbogen geschickt (bzw. meinem Vater, da der Wagen auf ihn zugelassen war). Da wussten die noch net, dass ich gefahren bin… wenn du Glück hast, dauert es bei dir genauso lange bzw. du kannst es noch etwas hinauszögern, bis die 3 Monate um sind. Falls die dir aber in den 3 Monaten einen Anhörungsbogen auf deinen Namen zukommen lassen, ist die Verjährung unterbrochen bzw. fängt von vorne an - dann sind die Chancen eher gering, da noch rauszukommen (außer durch anfechtung des Messergebnisses, verlangen nach Eichprotokoll etc. pp.).

Hier kannste das ganze nochmal genau nachlesen: Forums - Radarforum.de

Ich würde dein Problem auch mal dort im Forum schildern - die Leute da beschäftigen sich nur mit sowas bzw. sind sogar Polizisten dabei, die dir Schildern, wie sie mit solchen Fällen verfahren.

Mhhhh,

also sowohl ich, als auch einer meiner Freunde waren mal in einer ganz ähnlichen Situation… Meine Frau hat auf dem Düsseldorfer Flughafen festgestellt, dass Ausweise bzw. Reisepässe zuhause liegen geblieben sind. Ich also zurück und auf der A44 mit 56km/h zuviel auf der Uhr geblitzt worden. Der Wagen war nicht auf mich zugelassen, sondern meine Frau. Ersten Brief bekommen: Meine Frau hat abgestritten, dass Sie es war (was ja auch der Wahrheit entspricht), eine Aussage, dass ich der Fahrer sei, musste nicht erfolgen, weil Sie (so steht es ja sogar im Bogen drinnen), Verwandte etc. nicht belasten muss… Nach vier Monaten kam der Hinweis, dass das an die Zulassungsstelle oder Strassenverkehramt weitergegeben worden ist, weil man das Verfahren bzgl. der Ordnungswirdrigkeit eingestellt hätte und nun auf Führung eines Fahrtenbuches prüfen würde bei der zuständigen Stelle… Nix mehr gehört… Ein Jahr her.

Dem besagten Freund ist auch etwas ähnlich dummes passiert, allerdings ist auch hier nie jemand zur Ermittlung zuhause gewesen oder so… In der Regel wird das Bild aus dem Melderegister zu Hilfe genommen. Bei Ordnungswidrigkeiten wird so gut wie nie jemand rausgeschickt… So ist es jedenfalls in NRW.

Von daher muss ich WanglerDaniel da ein wenig widersprechen; Die Chancen stehen im Allgemeinen garnicht soooooooooo schlecht… Was natürlich kein Freifahrtsschein sein soll für Vergehen im Strassenverkehr.

Mit der Verjährung sieht es meiner Meinung (und dem StVG) nach wie folgt aus:

§ 26 StVG
Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(1) […]
(2) […]
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

Bei anderen Verstößen regelt sich die Verjährung nach § 31 OWiG.

Ausführlicheres zu den Verjährungsfristen findet man auch noch einmal unter:

http://www.radarforum.de/forum/index.php?act=ST&f=48&t=24074&s=

Ich kann das Forum in solchen Fällen nur empfehlen, da die Jungs, die sich da tummeln wirklich Ahnung haben von der Materie! :-))

Viele Grüße
Jan

+ Dieser Beitrag wurde von jangrothe am 17.09.2006 bearbeitet

Ich bin mal auf der A3 Höhe Neuwied geblitzt worden, 92 km/h zu schnell - Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug…da ich glaubhaft machen konnte, dass ich den Führerschein beruflich benötige, wurde die Geldstrafe verdoppelt und der Führerscheinentzug für 3 Monate war hinfällig.

lol,

da war jemand mit der Empfehlung des (Radar-) Forums und dem Hinweis auf die Verjährungsfristen schneller als ich! :slight_smile:

Gruß Jan

Mir ist gleiches auch passiert. 30 zu viel in der Ortschaft. Vater angeschrieben, der hätte auch gezahlt, das haben sie aber nicht glauben wollen. Mich angeschrieben. Ich hab mich nicht gerührt. Vorladung ignoriert. Die waren noch 4 mal bei mir daheim, ich aber irgendwie nie da… Das Fahrtenbuch wurde bei mir beim ersten mal angedroht, mehr nicht. Und ich war noch in der Probezeit… Letztendlich hat das meinen dad, bzw.mich, nochmal 60 DM gekostet und fertig.

Gruß Sascha

Nun ja …, blöd gelaufen.

Auch wenn ich jetzt u.U. angegiffen werde: Such mal nach der „Alberto-Methode“. Du mußt halt die 3 Monate rumkriegen

Gruß

Sorry, aber ich hab selten soviel Unwissen in einem Posting gelesen. Geht nicht gegen Dich, nur persönlich geglaubtes Halbwissen nutzt in so nem Fall nicht viel.

Zu 1. Klar sagt die Polizei das die das dürfen, die fahren sich ja auch net selber an den Karren. Du hättest besser einen Rechtsanwalt fragen sollen, der sollte sich für Dich einsetzen. Die Verjährungfrist von 3 Monaten für zu schnelles fahren gilt auch in NRW. Es gibt auch noch eine Verjährungsfrist von 6 Monaten, die gilt glaube ich bei Straftaten (das weiß ich aber nicht genau, deshalb schreib ich da nix zu).

zu 2. Da Du jetzt zunächst beim Bundesgrenzschutz mit ner Ausbildung ANFÄNGST gehe ich davon aus, das Du sicherlich nur einen Eignungs- und Auswahltest bestanden hast. Explizit rechtliche Verfahren etc. wirst Du dabei sicherlich nicht vermittelt bekommen haben, oder war für das bestehen des Tests bereits ein mehrsemestriges Rechtsstudium an der Verwaltungsfachhochschule notwendig ? Zudem ist Polizei und Bundespolizei zwei verschiedende paar Schuhe, aber das lernt ihr sicherlich auch noch in der Hochschule.

Sorry das ich so allergisch drauf reagiere, aber es ist immer das gleiche bei solchen Fragen hier im Forum.

Deshalb mein Tip an den Threadersteller: Warten bis der Anhörungsbogen kommt und dann ab zum Anwalt. Du kannst im Moment eh nix machen. Oder fahr zur Stelle wo es passiert ist und sollte da wirklich das Schild fehlen, nimm Zeugen mit und mache Fotos.

Aber verlass Dich nicht auf rechtliche Aussagen hier im Forum.

[quote]

das mit den 3 monaten stimmt leider nicht! die polizei hat ein recht und sie nutzt es auch jeder zeit dir die „rechnung“ für dein vergehen zukommen zu lassen!

das gabs früher mal, dass man sagen konnte… wenn nach 3 monaten nix gekommen ist… dann haben sie dich vergessen! das verjährt nicht!

  1. weiss ich das, weil ich selber vor 1,5 jahren mit 100 in ner 50ger zone gebltzt wurde und dafür nach 6 monaten erst ein schreiben bekommen habe.

hab dann, die polizei angerufen und gefragt ob das überhaupt legitim sei… ob sie nach all der zeit noch mit dem vergehen ankommen könnten… klare antwort JA!

jedenfalls bei der Landespolizei NRW !

  1. weiss ich das, da ich selber nun bei der bundespolizei im gehöbenen dienst antrete

wirst wohl nicht drum rum kommen. kann natürlich sein, dass kein film im blitzer war - gibt es auch des öfteren. aber unwahrscheinlich, grade wenn oktoberfest war/ist. - die wollen doch verdienen !

dann kannste dich nur auf den 1. brief berufen, dein vater hat dann die möglichkeit zuzugeben oder abzustreiten. im falle des abstreitens wird die polizei vorbeikommen bzw es wird ein brief kommen mit beigefügtem tatbild. solltest du drauf zu erkennen sein… (was man zu 80% auch leider immer ist) dann siehts übel für dich aus.

Das wird voraussichtlich 275 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.

:frowning: tut mir leid. ich fahre im allgemeinen seit meinem blitz-erlebnis sehr vorsichtig. denn 1 monat (für dich wohl 2) ohne lappen vergeht nur sehr sehr langsam .

alles gute, halt uns auf dem laufenden

  • Dieser Beitrag wurde von WanglerDaniel am 17.09.2006 bearbeitet

[/quote]

bonjour amigo :slight_smile:

ganz locker pls! also

mir ist schon gaaaaaanz klar ! dass die landespolizei (von der wir ja 16 verschiedene haben) was ganz anderes ist ales die bundespolizei !

die bundespolizei hat nichts mit straßenverkehrswacht und kontrollen zu tun. die aufgabenbereiche liegen wo ganz anders! ähnlich wie du es beschrieben hast - grenzkontrolle, personenschutz, gebäudeschutz, repräsentatives da-sein, terrorbekämpfung usw…

eben die polizei des bundes welche dem ministerium des inneren unterliegt.


danke dass ich so „unwissend“ bin. bei mir war es damals so und ich hba es einfach so gesagt. kann sein, dass der 2. punkt :slight_smile: … weshalb ich es weiss der ist, dass ich nun bei der bpol bin nich ganz threadgerecht richtig ist :slight_smile: sry



Also dann will ich als fertiger „grünweißer“ auch mal meinen Senf sazu ablassen

WanglerDaniel

:fresse:

Sorry, aber sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit ist immer wieder ein Phänomen hier…

Also es wurde geschrieben, dass es sich um den Wagen des Vaters handelt. Somit kommt die Owi erstmal zum Vatttta geschickt… der muss sich dazu äußern, brauch er aber nicht, da es sich um Familienangehörige (verwandtenpack) handelt
:rauchen:

Somit besonderes Zeugnisverweigerungsrecht…

Wenn der Vattttaa also nix zurück schickt, wird die Bußgeldstelle Fahrerermittlungen anstreben. Somit läuft das Verfahren gegen den Halter erstmal und gegen den Halter gibt es eine Verjährungsfrist von 6 !!! Monaten. Sollte in dieser Zeit kein Nachweis erbracht werden können dass es sich bei dem Verursacher um den Halter handelte, ist das Ding begraben.

Grundsätzlich verjährt das verfahren gegen dritte nach 3!!! Monaten, sollte aber innerhalb dieser 3!!! Monate ein Anhörungsbogen zum „Fahrer“ geschickt werden, ruht ab diesem Zeitpunkt die Verjährung.

In diesen 3 Monaten kann es also sein, dass wenn man den Verdahct hat, dass es sich um den Sohn auf dem Foto gehandelt hat, Ermittlungen als Amtshilfeersuchen anstreben, z.B. Einwohnermeldeamt, Passamt… oder es werden Nachbarn befragt, Verwandte usw…

Der Staat/ dasLand ist natürlich daran interessiert, die Owi zu verfolgen. Die Strafe hat auch nur den Sinn, wenn der verursacher dafür grade steht… und nicht die Mutter oder der Opa…

So ich hoffe ich konnt mal Licht ins Dunkle bringen…

da hat mein vorredner völlig recht
nach 3 monat verjährt des dingen an dritte

falls du beim adac bist oder deine eltern, würd ich vorschlagen zum anwalt zu geehn, weil da hat man eine rechtsberatung frei…

Wie kommt eigentlich Deine Mutter zu der Ehre, den Schein abgeben zu müssen. Wie wärs, wenn Du das selbst ausbanden würdest?? Auch Du musst irgendwann lernen, für Dein Handeln selbst Verantwortung zu übernehmen - egal ob Du jetzt gerechtfertigt, oder nicht gerechtfertigt geblitzt worden bist…

Gruss Andi

Irgendwann musste es ja kommen - lasst eure Moralpredigten bitte stecken, die helfen hier ned weiter.

Hallo
ich gehe mal davon aus, dass Du nicht wie Deine Mutter aussiehst und im schlechtesten Fall auch nicht wie dein Dad.
Daher wird das mit dem Bild wohl ein kleines Problem werden.
Dürfte wohl, grade auch bei einer so hohen Übertretung soweit kommen, dass die Beamten spontan persönlich vorbeikommen. So ist es meinem Ex Chef mal ergangen.
Ich hoffe für Dich, dass es da eine Möglichkeit gibt fest zu stellen, dass das Schild vorher nicht da war(soll ja auch schusselige Beamte geben) und das auch klar gestellt werden kann.