Sorry, aber ich hab selten soviel Unwissen in einem Posting gelesen. Geht nicht gegen Dich, nur persönlich geglaubtes Halbwissen nutzt in so nem Fall nicht viel.
Zu 1. Klar sagt die Polizei das die das dürfen, die fahren sich ja auch net selber an den Karren. Du hättest besser einen Rechtsanwalt fragen sollen, der sollte sich für Dich einsetzen. Die Verjährungfrist von 3 Monaten für zu schnelles fahren gilt auch in NRW. Es gibt auch noch eine Verjährungsfrist von 6 Monaten, die gilt glaube ich bei Straftaten (das weiß ich aber nicht genau, deshalb schreib ich da nix zu).
zu 2. Da Du jetzt zunächst beim Bundesgrenzschutz mit ner Ausbildung ANFÄNGST gehe ich davon aus, das Du sicherlich nur einen Eignungs- und Auswahltest bestanden hast. Explizit rechtliche Verfahren etc. wirst Du dabei sicherlich nicht vermittelt bekommen haben, oder war für das bestehen des Tests bereits ein mehrsemestriges Rechtsstudium an der Verwaltungsfachhochschule notwendig ? Zudem ist Polizei und Bundespolizei zwei verschiedende paar Schuhe, aber das lernt ihr sicherlich auch noch in der Hochschule.
Sorry das ich so allergisch drauf reagiere, aber es ist immer das gleiche bei solchen Fragen hier im Forum.
Deshalb mein Tip an den Threadersteller: Warten bis der Anhörungsbogen kommt und dann ab zum Anwalt. Du kannst im Moment eh nix machen. Oder fahr zur Stelle wo es passiert ist und sollte da wirklich das Schild fehlen, nimm Zeugen mit und mache Fotos.
Aber verlass Dich nicht auf rechtliche Aussagen hier im Forum.
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das mit den 3 monaten stimmt leider nicht! die polizei hat ein recht und sie nutzt es auch jeder zeit dir die „rechnung“ für dein vergehen zukommen zu lassen!
das gabs früher mal, dass man sagen konnte… wenn nach 3 monaten nix gekommen ist… dann haben sie dich vergessen! das verjährt nicht!
- weiss ich das, weil ich selber vor 1,5 jahren mit 100 in ner 50ger zone gebltzt wurde und dafür nach 6 monaten erst ein schreiben bekommen habe.
hab dann, die polizei angerufen und gefragt ob das überhaupt legitim sei… ob sie nach all der zeit noch mit dem vergehen ankommen könnten… klare antwort JA!
jedenfalls bei der Landespolizei NRW !
- weiss ich das, da ich selber nun bei der bundespolizei im gehöbenen dienst antrete
wirst wohl nicht drum rum kommen. kann natürlich sein, dass kein film im blitzer war - gibt es auch des öfteren. aber unwahrscheinlich, grade wenn oktoberfest war/ist. - die wollen doch verdienen !
dann kannste dich nur auf den 1. brief berufen, dein vater hat dann die möglichkeit zuzugeben oder abzustreiten. im falle des abstreitens wird die polizei vorbeikommen bzw es wird ein brief kommen mit beigefügtem tatbild. solltest du drauf zu erkennen sein… (was man zu 80% auch leider immer ist) dann siehts übel für dich aus.
Das wird voraussichtlich 275 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot.
tut mir leid. ich fahre im allgemeinen seit meinem blitz-erlebnis sehr vorsichtig. denn 1 monat (für dich wohl 2) ohne lappen vergeht nur sehr sehr langsam .
alles gute, halt uns auf dem laufenden
- Dieser Beitrag wurde von WanglerDaniel am 17.09.2006 bearbeitet
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