Ich meine Freundin und ihre Eltern fuhren gestern auf eine Hochzeitsfeier. Auf der Autobahn sind wir gemütlich mit 140 dahin gefahren. Als ich zum überholen nach links wechselte und da auch eine weile fuhr ( viele LKW's ) bemerkte ich hinter mir wie ein VW Transporter sich schnell an mich näherte. Der kam so nah ran ( ca. ein oder zweiter meter ) dass ich seinen Grill nur sehen konnte. Da ich nicht gleich auf rechte Spur wechselt konnte, überholte ich noch drei LKW's. Als ich dann auf rechte Spur rüber bin ist der Typ auf meine Ebene gefahren, hat gelacht und hat mit seinem Lenkrad voll auf meine Seite rübergezogen. Ich habe mich total erschrocken und habe meinen Lenkrad nach rechts gezogen , mein Heck ist bisschen ausgebrochen aber ich konnte noch mein Auto abfangen. Dieser dann ist mich Lachen davon gefahren. Habe natürlich sein Kennzeichen notiert.
Die Eltern von meiner Freundin fuhren hinter uns und haben alles gesehen.
Kurz vor der abfahrt wollte noch meine Freundin am Steuer fahren. Ich sagte aber dass ich hin und sie zurück fahren wird.
Wäre sie am Steuer hätte sie sich wahrscheinlich noch mehr erschreckt und auch stärker am Lenkrad gezogen und dann wäre wirklich Feierabend für uns.
Was meint ihr? Soll ich den Drängler anzeigen?
Dieser kommt von Kleve, also ca 830 KM von Regensburg weg. Falls es zum Gericht kommt müsste ich etwa rüber fahren?
Wir haben 5 Zeugen die alles gesehen haben. Er war alleine.
Würd ich auch!
das is scho mehr als drängeln. Wenn es wirklich so war un alle zeugen das genauso bestätigen können müsste das doch schon bald unter "gefährlichen eingriff in den straßenverkehr" zählen.
das drängeln sei ma dahin gestellt. da bin ich auch kein paragraphenreiter. da würd ich nie einen anzeigen.
Aber bei sowas… ganz klar: Anzeige!!!
das geld bekommste doch wieder! un für sowas würd ich mir dann scho die zeit nehmen…
Also so eine heftige Art und vorallem gefährliche Art würde ich gleich zur Anzeige bringen ohne frage.
Ich habe auch einen Gerichtstermin weil ich einen angezeigt habe wegen Betrug. Ich muss auch ca 150km fahren bekomme aber das Benzingeld erstattet und den Tag Dienstausfall auch ausbezahlt.
Also ich glaube nicht das du dann 800km fahren müsstest das wäre ja unzumutbar vorallem an einem Tag.
Zeig ihn an und warte ab. Weil wenn er das nochmal abzieht und die sache nicht mehr so ausgeht haut er wohl auch noch ab.
einem kumpel von mir ging es genauso, jemand hatte bei 180 auf der linken spur bis auf 1-2m gedrängelt und rechts waren nur lkws. glücklicherweise ist seine freundin, die beifahrerin, bei der polizei und hat danach alles nötige eingeleitet. der typ hat dann eine richtig fette geldstrafe bekommen und sein führerschein durfte er auch erstmal abgeben.
das einzige was mich so abschreckt ist die Entfernung. Ich werde echt kotzen müssen wenn ich doch soweit Fahren muss.
Habe mir schon überlegt eine Kamera hinten zu installieren und Drängler dann per Knopfdruck zu knipsen. Oder Heckscheibenspritzablage so einstellen dass diese den Drängler voll spritz.
Es handelt sich beim Drängeln NICHT um ein Kavaliersdelikt. Vor allem sollte man dann anzeigen, wenn man selbst "betroffen" war. Ich würde hier nicht zögern, rechtliche Schritte einzuleiten. Vor allem dann nicht, wenn die Zeugen eindeutig zu benennen sind und auch aussagen wollen. Immerhin kann dieser Drängler 100km weiter vielleicht ein Leben beenden.
Übrigens bekommt man alle Kosten erstattet, die im Zuge des eventuellen Verfahrens durch Anreise und Aufenthalt entstehen. Jedenfalls ist das mein Kenntnisstand.
Wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt, dann kannst dich auf ne lange Reise gefasst machen.
Wegen dem dicht auffahren, ist bei nem VW Transporter schwer einzuschätzen. Ich fahr geschäftlich selber so n riesen Vieh und muss sagen, es sieht näher aus, als man eigentlcih ist. Haben das schon selber versucht, indem wir mal Abstandsversuche auf m Parkplatz versucht haben.
Wegen dem dicht auffahren würde ich mir jetzt keinen Kopf machen.
Wegen dem rechts rüberziehen schon. Das kann nicht sein. Damit hat er sein Auto als Waffe versucht einzusetzen und hat somit "einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr mit gefährdung anderer" gemacht. Deswegen kannst ihn locker anzeigen.
Offtopic muss ich sagen, wenn rechts LKWs sind, versuche ich nicht jmd "wegzubewegen" durch wenig Abstand. Wenn aber einer nichts überholen will bzw nichts zum überholen da ist und man fährt die ganze Zeit auf der linken, dann fahr ich auch dichter auf. Weil wir haben immer noch ein Rechtsfahrgebot, das sehr vielen Leuten wohl nie erklärt wurde in der Fahrschule.
Also ich kann schon sagen dass er ziemlich nah war. Er war so richtig nah dran dass ich nur seinen Grill sehen konnte, die Scheinwerfer waren sogar durch den Rückspiegel nicht mehr zu sehen.
Aber warum muss ich mich auf die Reise begehen und nicht er? Und reicht es dem Staatsanwalt nicht alles vom Büro aus zu machen? Ich meine 5 Zeugen mit der selben Aussage reichen doch aus, oder?
HM…also ich kann Jan leider nur zustimmen…es ist der wirklich ganz normale Wahnsinn auf deutschen Autobahnen…erschrecken tut mich da nur noch sehr wenig…fahre auch so rund 120.000 km mit einem angeblich "100-km/h-fahrenden-LKW" So eine Aussage find ich dann auch richtig gut
Ein Fahrzeug muss man gem. Verkehrsordnung mit DEUTLICH höherer Geschwindigkeit überholen…140 lt. PKW-Tacho ist da absolut i.O. LKWs fahren im Schnitt gute 87-92 km/h…geeichte km/h
Wenn dann so ein Typ dicht auffährt, dann ist das leider eben recht normal, wie gesagt, sehe ich tag täglich. Normal finde ich aber dann die nächste Aktion nicht, denn das wäre ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Wo der Gerichtsstand dann sein wird, weiss ich leider nicht, aber nichts desto trotz würde ich soetwas auch anzeigen…schließlich hat er Euch durch diese Aktion stark gefährdet. Erkundigt Euch doch mal bei der Polizei oder bei einem Rechtsanwalt, ob ihr bei einer möglichen Verhandlung fahren müsst. KOsten müssten Euch eigentlich erstattet werden.
Also…abwägen und nachfragen, aber anzeigen kannst das sicherlich.
4 LKWs à 20meter lang = 80 Meter
der hat eine halbe Ewigkeit gebraucht um die vier zu überholen. Verkehrsbinderung sag ich da bloß, da sich der fließende Verkehr nun stoppen muss weil einer mit 40km/h überholt.
Wie überholst auf der Landstraße? Mit 10 km/h?
omg!
Stell eine Strafanzeige, das ist mehr als Nötigung.
Was hat der Typ eingenommen ?! Ich will jetzt nicht übertreiben, aber ich wäre (mit meinem sparsamen Auto, und an einem guten Tag) hinter Ihm her und hätte gewartet, bis der Typ gestoppt hätte…
Und die Fahrkosten zur evtl. Verhandlung werden zum Teil erstattet !
HM…also ich denke, Du erkundigst Dich erstmal, wie lang ein LKW sein darf, dann errechne mal, wie lange man bei 40 km/h für Deine errechneten 80m brauchst…und dann denk nochmal über die Aussage wg Behinderung nach.
Und wenn DU dann alles RICHTIG gedacht und errechnet hast…denkst DU mal über Deine infantile Aussage hier nach…und ob man Leuten wie Dir nicht aufgrund solch einer Aussage den Schein entziehen sollte…
…denn genau diese Leute sind es, die wie der Transporter-Fahrer auf der Straße fahren.