Und die xBox 360:
"Die Xbox 360 misst 29,5 x 8,4 x 25,8 cm bzw. 31,0 x 8,4 x 25,8 cm (BxHxT liegend) mit aufgesetzter Festplatte" und jetzt der interessante Teil: "Das Gewicht der Xbox 360 beträgt 3010 Gramm ohne und 3300 Gramm mit Festplatte"
(http://www.computerbase.de/artikel/multimedia/2005/test-microsoft-xbox-360/3/)
Quasi im leichtesten Falle 3010 Kg und die Postämter haben alle sone schöne Wage auf die sowas gelegt wird unt mit nem satten Kilo mehr bekommt der das sicher nicht als Päckchen losgeschickt!
ich werd ihn ma anrufen und ihm das sagen was ich jetzt dank eurer hilfe weiß und werde ihn vor die Wahl stellen entweder eine Anzeige oder die 80 Euro gleich zurück. habt ihr vielleicht noch tipps?
So hab dem Idioten gestern mal klar gemacht, wie das gehen soll, eine 3kg xbox in einem 2kg päckchen, das außerdem viel zu klein ist zu verschicken keine Antwort. Eben nochmal angeschrieben, plötzlich war er off. Ich glaube Anzeige lässt sich wohl nicht vermeiden. Habe diesen Schritt aber noch nicht gemacht, bin mir deshalb ein wenig unsicher… was passiert eigentlich nachdem ich die Anzeige aufgegeben hab?
Die Polizei nimmt die Anzeige auf und gibt sie an die Dienstelle weiter, wo der Täter ermittelt wird. Das geschieht zum Beispiel anhand der Bankverbindung, wo du das Geld hinüberwiesen hast.
Ist ermittelt worden, wer zum Konto gehört (also der mutmaßliche Verkäufer ist) bekommt er eine Vorladung und kann sich dazu äußern (muss er aber nicht)
Dann geht die Sache an die Staatsanwaltschaft und wenn alles in Sack und Tüten ist (also alle Belege und Beweise stimmig sind) kommt es einem Straf-Verfahren.
Dein Geld und den Schadensersatz musst du dir auf zivilrechtlichen Weg erstreiten. Bei einem Streitwert von unter 600 Euro wird das meist recht unproblematisch in einem schriftlichen Verfahren entschieden.
Nein, Anzeigen wegen Betrug können nicht zurückgezogen werden—> google —> Offizialdelikt
Du kannst den "Täter" aber unter Druck setzen,wenn du sagst, dass du die Anzeige zurückziehst, wenn er dir dein Geld zurückzahlt.
Diese Leute wissen meist nicht, dass dies bei Straftaten, wo eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse ist, nicht möglich ist.
Das was du gechrieben hattest das der Verkäufer haften muss für den Versandverlust / Schäden egal ob Versichert oder unversichert, ist nur so falls der Verkäufer eine Firma hat… also Gewerbe angemeldet hat.
Der Privatverkäufer haftet für nichts… auch nicht dann wenn in der Beschreibung stand: Technisch und Optisch 100% OK und der Artikel ist in wirkichkeit defekt !! - Er ist auch nicht verpflichet den Artikel zurückzunehmen da Privatverkauf.
Das einzige was da wirklich immer hilft ist Paypal ;-)
Natürlich kann man auch eine Privatperson zur Verantwortung ziehen wenn es sich um Betrug handelt und der Kasper dir nen Ziegelstein schickt oder der Kauf unter vortäuschung falscher Tatsachen ("funktioniert einwandfrei") stattfand. Wär ja sonst noch schöner.
@dj-sil das BGB unterscheidet beim Verkauf von Artikeln gar nicht nach gewerblich und privat. Von daher muss auch ein privater dafür Sorge tragen, dass der gekaufte Artikel mängelfrei beim käufer ankommt. 433 I bgb
nein. Wieso sollte der Zeitraum eine Rolle spielen? Im Kaufvertrag werden doch die Bedingungen, was in welcher Höhe bezahlt wird, wer das Geschäft mit wem abschließt und letztendlich auch, wie / wann die Übergabe/ der Versand erfolgen soll.
Wichtig ist noch, dass Ansprüche nach drei Jahren verjährt sind. D.h. der Anspruch geht zwar nicht unter, aber er kann nicht mehr durchgesetzt werden.
Achso okay…das mit dem Privatverkauf kenn ich aber aus Ebay… da ist das nunmal so…
Ein DJ-Kollege von mir hat letztens eine gebrauchte DJ Anlage ersteigert für 1200 €… Geld überwiesen aber Ware nie erhalten… war privatverkauf… er hat aber den Fehler gemacht das er das Gld auf einen Konto überwiesen hat was garnicht bei Ebay regriestriert war… der Betrüger sendete ihm eine mal nach Auktionsende mit den Bankdaten vom Betrüger… als er bei der Bank ging… und wollte die Überweisung rückgängig machen… wurde ihm gesagt das ist nur innerhalb von 24 Stunden möglich… alles nach dieser Zeit ist das Geld einfach weg!
Dann gabs noch ein Fall: gebrauchten Laptop gekauft vom Privatverkäufer bei Ebay… laut Beschreibung alles OK. aber der Akku hielt nur mit Tesafilm… Fall an Ebay und Paypal gemeldet (Käuferschutz)… Paypal schickte eine Anfrage an den Verkäufer mit der bitte das Geld zu erstatten b.z.w. zuzustimmen oder auch nicht das das Laptop in der Tat beschädigt war… tja… er hat gesagt das er das im einwandfreien Zustand geschickt hat… und somit bleibt man drauf sitzen ! - Weil im Endeffekt ist das dann Aussage gegen Aussage! - Der Fall mit den 1200 € hat er auch eine Anzeige geschaltet… wurde aber dann nach ner Zeit fallen gelassen … weil das wohl Profi Betrüger waren…
Du redest hier von Betrug im 1. Fall und einer schlechten Abwicklung im 2. Fall.
Das hat aber nicht mit den Rechten und Pflichten nach dem BGB zu tun, also bitte mit solchen Auskünften vorsichtg sein, wenn man es nicht wirklich weiß.
Paypal ist sowieso nicht zu trauen. Verstehe nicht, wieso du das empfiehlst, nachdem du so eine Erfahrung gemacht hast.
wollte eigentlich damit ausdrücken das es besser ist mit Paypal…wenns halt möglich ist, aber ja gut manschmal hilft das auch alles nix… was ist den dann zu unternehmen ? - Anzeigen oder mit Rechtsanwalt drohen ?
Aber dann sind wieder zum problem: Aussage gegen Aussage wenn man halt nicht genug Beweise hat, oder es wird Fallengelassen, oder es heisst dann ja bla bla in der Beschreibung stand doch: Da es sich um einen Privatverkauf handelt … hier mal ein Zitat von dieser Seite:
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, sind Sie als Verkäufer nicht verpflichtet eine Garantie, Gewährleistung oder ein Rückgaberecht anzubieten. Die Grundlage dafür stellt § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes. Weisen Sie in Ihrem Privatverkauf also ausdrücklich darauf hin, dass Sie diese Möglichkeiten ausschließen.
Was ist denn jetzt nun Richtig ?? - Beides zusammen geht ja nicht… es kann ja nicht sein das ein Gesetzt / § den andern § ablöst !!
Natürlich muss keine Privatperson irgendwelche Garantieansprüche oder Rücknamen anbieten - das gilt aber auch nur, wenn der Artikel der Beschreibung entspricht. Hat der Artikel Mängel, dann muss der Verkäufer auch als Privatperson sehr wohl dafür geradestehen.
Wenn jmd defekte Ware erhält muss nur geklärt werden ob es sich um einen Versandschaden handelt für welchen das Versandunternehmen haftet, oder ob der Schaden schon vor dem Gefahrenübergang (bei versichertem Versand die Abgabe) vorhanden war. Den Schaden einfach hinnehmen muss man also freilich nicht.
niemals passt einen xbox360, werder von der größe, noch vom gewicht her in ein päckchen.
Selbst wenn er es irgendwie geschafft hat, das das Teil als Päckchen in der filiale angenommen wurde, wird es spätestens im nächsten umschlags zentrum, vom zuständigen zusteller ausgesondert, und geht zurück an den absender.