Hey Leute.
Ich wollte mir schon ne ganze Zeit lang eine XBOX360 kaufen un hab aber nach einer gebrauchten gestöbert, bis ich dann in EBAY-Kleinanzeigen eine passende gefunden habe. Verkäufer wurde kontaktiert und 80€ wurden ausgemacht. So alles klar habe das Geld sofort überwiesen. SO und nun zum Problem: Die 80€ wurden inklusive Versand ausgemacht, keinerlei Absprache über versichert oder nicht. Der Vollhonk hat natürlich unversicherten Versand bei DHL ausgewählt und hat das Päckchen letzte Woche Donnerstag verschickt. Bis heute ist nicht angekommen. Ich habe mit ihm geredet er hat jetzt einen Nachforschungsantrag gestellt, ist aber der Meinung, das er seinen Teil des Vertrages erfüllt hat und somit aus dem Schneider ist, egal was rauskommt. Eine Quittung das er das Päckchen verschickt hat, hat er allerdings auch nicht. Deshalb kann es ja sein, dass er sie noch hat mich aber abzocken will. Kann mir jemand eventuell helfen? Er kommt aus Niedersachsen-Walsrode.
Danke
Wie will er einen Nachforschungsauftrag ohne Sendungsnummer stellen? Dafür müsste er ja eine Einlieferungsquittung haben.
Doch es gibt so was ich war bei der Post und die nette Dame am Tresen hat mir das au gesagt das nur er das machen kann
wie kann man so blöd sein als unversichert verschicken? versichertes versand kostet schon 4 euro bei hermes! da wollen einige noch beim versand sparen…
und immer schön mit paypal zahlen dann habt ihr keine probleme!
bei dhl als päckchen für 4,90 ist mit Sendungsnummer
Klar gibts einen Nachforschungsauftrag und ich weiß auch, dass das nur der Versender machen kann. Aber ohne Sendungsnummer dürfte es denen schwer fallen da was zuzuordnen und die steht nun mal auf der Einlieferungsquittung. Du sagst ja aber, dass er die nicht hat. Meines Erachtens passt da was nicht zusammen.
Jo aber was kann ich machen, wenn der Nachforschungsantrag negativ ausfällt? Ich mein wenn ich das Ergebnis bekomme und sehe okay er hats wirklich abgeschickt dann ist das nun mal so, aber was wenn er es nicht mal abgeschickt hat? Ich habe im Inet gelesen, dass er verpflichtet ist, für den Schaden aufzukommen, falls keine Absprache gehalten wurde, über den Versand. Aber wie soll ich das denn bitteschön beweisen
ganz einfach was hat er für den päckchen bezahlt dann weisst du ob er mit oder ohne nachforschungsnr.
und wieso hast du nicht über den versicherten versand gekümmert? würde sagen selber schuld!
man kann auch für ein Päckchen oder Sendungsnummer einen Nachforschungsantrag stelln, hat die an der Post mir gesagt. Das dauert wohl eine ganze Weile aber es geht. Da werden die Stationen abgeklappert, die das Paket nehmen muss um von A nach B zu kommen
Wenns nicht irgendwo festgehalten ist, hat er seinen Teil des Vertrags (bei nachweislichem Versand!) erfüllt und du bist gelackmeiert.
es ist eigentlich sehr sehr selten, das ein paket nicht ankommt. ich würde eher auf geld und xbox behalten tippen.
nie auf unversicherten versand einlassen, er hat es abgegeben und ist somit raus, es sei den, du hast versicherten versand gewählt.
ich versende nur versichert, um solchen ärger von vornherein aus dem weg zu gehen
Juristisch absolut korrekt ist:
Der Verkäufer muss dir dir Sache übereignen.
D.h. verschickt er die Ware unversichert, ist das definitiv sein Problem.
Und selbst wenn er eine Quittung hätte, wäre es trrotzdem sein Problem, weil er dafür haftet, dass der Kaufgegenstand zu dir kommt. Er könnte zwar die Post dafür verantwortlich machen, dennoch hast du (bis du das gekaufte Teil in der vertraglichen Beschaffenheit in deinen Händen hältst) das Recht, das gekaufte Teil zu bekommen.
Kling komisch, ist aber logisch und sinnvoll! §433 I BGB
Ich würde es so machen:
1.Frist zur Lieferung setzen:
Sehr geehrter Herr XYZ,
hiermit setze ich Ihnen eine Frist zur Lieferung der am XX.XX.2011 gekauften Xbox bis zum 12.11.2011. An folgende Adresse:
Der Kaufpreis wurde am XX.XX.2011 per Überweisung auf KTO… bezahlt.
mfg
XXX
Das per Einwurfeinschreiben in die Post und Beleg AUFHEBEN!!!
Ist die Frist verstrichen, schreib mich nochmal an.
Ja es wurde aber halt nicht über versichert oder unversichert gesprochen er hats einfach gemacht. Dann muss er dafür gerade stehen so stehts im Inet. Aber es muss doch einen Weg geben, dass ohne Anzeige klären zu können
…
micha, ist leider so wie madcek schreibt
BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Heißt: Bis zur Abgabe beim Versandunternehmen haften Sie, ab dann der Käufer. Allerdings sollten Sie (Zeugenaussagen etc.) im Idealfall belegen können, dass Sie die Ware aufgegeben haben.
Ja ok aber es ist ja noch nicht mal sicher dass er es abgegeben hat, da er die Quittung weggeschmissen hat. Der Nachforschungsantrag wirds zeigen ob er es abgegeben hat oder nicht.
wenn die quittung weg ist, hat er ein problem, da er das vershcicken nicht nachweisen kann. ich hebe mir immer alle zettel auf, bis die ware da ist.
Wenn der Verkäufer eigenständig unversicherten Versand wählt, kann dafür nicht (unter gar keinen Umständen) der Käufer haften.
und wo steht das er freiwillig gewählt hat? anzeige bestimmt schon gelöscht! hast du überhaupt adresse und telnr. oder auch nicht dran gedacht?