ich sage ein herzliches Hallo an alle. Dies ist mein erstes Posting in diesem Forum und ich habe gleich eine Frage.
Ich habe vor einem halben Jahr bei meinem A3 2.0 TDI Chiptuning machen lassen. Habe damals diese Bescheinigung vom TÜV bekommen. Muß ich mit der noch zur Zulassungsstelle um das in den Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein eintragen zu lassen, oder reicht es wenn ich diese Bescheinigung mitführe ?
Ich würde mich über zahlreiche Postings zu meinem Thema freuen…
Nein, definitiv nicht. Kann Dich bei ner Kontrolle in Schwierigkeiten bringen. Nur weil Du ein Gutachten hast, heisst das ja nicht das alle Auflagen aus diesem Gutachten auch beachtet worden sind.
Versicherung mußt du es ja auch melden!! Einragung ist aber Pflicht, wenn ich das schon wieder hören, weil meine Versicherung mehr geld haben will lasse ich es nicht eintragen!!
dem kann ich nur zustimmen was machst du denn wenn du nen unfall baust und jemand anderen verletzt und das auf ein unsachgemäße leistungssteigerung geschoben wird?
also ich habe bei mir alles tüvenlassen so bin ich wenigstens auf der sicheren seite!
ach das merkt doch keiner, fahre auch schon 1 jahr illegal mit xenon rum und es ist noch bei keiner kontrolle aufgefallen… muss ja jeder selber wissen, wir sind ja alt genug.
Angenommen dir fährt einer in die Karre, anschließend sagt er du hast ihn geblendet. Dann zähl mal eins und eins zusammen.
Manche Leute haben echt ne schlechte Einstellung.
Ist jetzt nicht echt böse gemeint, aber ich denke mal er ist auch so ein Typ der sich dann aufregt wenn ihn einer Blendet oder ui dicht auffährt oder so!!
Na ja soll er machen und sich erwischen lassen das wird ziemlich viel geld kosten! Aber wahrscheinlich hat er davon genug!! Wünsche dir viel glück und nie einen Unfall, dnen da kommt vieles raus!! Achso, komme nicht nach Hamburg mit deinen illegalen Xenon, da werde fahrzeuge sogar mit original Xenon angehalten und aufgeschrieben!!
Achso, komme nicht nach Hamburg mit deinen illegalen Xenon, da werde fahrzeuge sogar mit original Xenon angehalten und aufgeschrieben!!
MFG Timo
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Also zu dem xenon muss ich vollgendes sagen, es ist in gewisser weise zugelassen ( die nachrüstung) allerdings nur mit linsen scheinwerfern es gibt da nämlich ein gesetzestext wo es drin steht das man es darf ohne leuchtweitenregulierung und ohne reinigungsanlage aber das war ja hier nichts ds eigentliche thema
wie gesagt egal welche änderung es ist lasst es immer eintragen