Hi Leutz!!
Nach 6 Jahren haben sie mich nun endlich erwischt…
Mit ca 65 im Ort wo 50 sind…
Nun bräuchte ich Eure Hilfe…
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich bin mit dem Auto meiner freundin gefahren. Das Auto ist auf sie zugelassen. Sie ist zu dem Zeitpunkt, wo geblitzt wurde auf der arbeit. Ich wohne nicht mit ihr zusammen.
Sie bekommt ja nun die Rechnung zugeschickt.
Was passiert, wenn sie abstreitet und sagt, dass sie nicht weiss, wer den wagen gefahren ist?
Bringt das was??
Muss sie dann die Starfe trotzdem zahlen, obwohl nicht bewiesen werden kann, wer gefahren ist?
Würde mich über Tips und Hilfen freuen…
Greetz sebb
der bußgeldrechner spuckt 25 euro strafe aus. ich würde die abdrücken und froh sein, daß du nicht noch schneller warst. bei so einem betrag würd ich nicht mal dran denken irgendwas zu drehen. abgesehen davon kann deine freundin dann (bei wiederholung oder was-weiß-ich) ein fahrtenbuch aufgebrummt bekommen.
hey wegen den 20 oder 25€ würde ich mir keinen kopf machen, bezahl die einfach! interessant wird es wenn du ca. 30kmh in der ortschaft mehr hast! wenn du sowas abstreitest, kann es mal sein das der besitzer dazu verdonnert wird ein fahrtenbuch zu führen.
mfg
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Hi Leutz!!
Nach 6 Jahren haben sie mich nun endlich erwischt…
Mit ca 65 im Ort wo 50 sind…
Nun bräuchte ich Eure Hilfe…
Der Sachverhalt ist folgender:
Ich bin mit dem Auto meiner freundin gefahren. Das Auto ist auf sie zugelassen. Sie ist zu dem Zeitpunkt, wo geblitzt wurde auf der arbeit. Ich wohne nicht mit ihr zusammen.
Sie bekommt ja nun die Rechnung zugeschickt.
Was passiert, wenn sie abstreitet und sagt, dass sie nicht weiss, wer den wagen gefahren ist?
Bringt das was??
Muss sie dann die Starfe trotzdem zahlen, obwohl nicht bewiesen werden kann, wer gefahren ist?
Würde mich über Tips und Hilfen freuen…
Greetz sebb
Dazu kommt wohl noch , dass ich den Gurt nicht anhatte…
Wäre es mit dem A3 gewesen, hätte man es vielleicht nicht gesehen, aber mit dem Peugeot 106…da sitzt man so hoch…ist bestimmt auch nochmal auf dem Bild zu sehen…
Zum Kotzen…
Ärgert einem halt, erwischt worden zu sein…
zum Rechtlichen:
so weit ich weiß muß sie angeben wer mit dem Auto gefahren ist, sonst ist sie als Halter dran. Wenn das nicht so wäre würde jeder mit einem anderen Auto unterwegs sein.
:trampolin:
Mann kann die Aussage nur verweigern wenn es sich um Familienangehörige, Ehefrau ect. handelt.
Ja das kostet 30€, aber soweit ich weiß, kann man in Deutschland nur für eins bestraft werden. Also zu schnell oder eben nicht angeschnallt. Kann sein, dass die dann das teurere nehmen, aber das weiß ich nicht genau.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
ist richtig. die werden dich nur wegen der Sache mit der Geschwindigkeit belangen! Das ist der Grund für die Kontrolle gewesen! Die können auf dem Foto nämlich nicht sehen ob Du eventuell Hosenträgergurte vbenutzt hast!
…dann hast Du halt selber Schuld!!! :pah:
Sorry auch wenn mich gleich jeder wieder „befeuert“ (gg), wer ohne Gurt fährt heut zu Tage, der sollte auch die gerechte Strafe tragen!
Ich will Dich auch nicht belehren und es ist sicher dumm gelaufen. Aber gerade dieses „nur-mal-kurz“ hat schon vielen das Leben gekostet und dann noch mit 65km/h geblitzt…Hallo?!?..Ab 30km/h kann man schon tödliche Verletzungen erhalten ohne Gurt.
Warte erstmal ab, es ist ja sonst (zum Glück) nichts passiert.
Falsch: Der Halter haftet nur für Verstöße im ruhenden Verkehr!
Richtig: Zeugnisverweigerungsrecht, aber Deine Freundin kann sich vielleicht nicht mehr erinnern, wer mit dem Auto gefahren ist bzw. erkennt den Fahrer auf dem Bild nicht :trampolin:
Eine Computerauswertung wurd gestartet zwecks Halterermittlung
Das Photo wird NICHT ausgewertet, entwickelt etc…
ICH WIEDERHOLE NICHT!!! AUSGEWERTET
Der Halter wird angeschrieben
Ab hier gibt es zwei Möglichkeiten
a) der Halter gibt das Vergehen zu
- das Photo wird gelöscht
- der Anhörungsbogen archiviert
b) der Halter gibt es nicht zu
ERST HIER wird das Photo entwickelt !!! :idee:
Die Polizei fährt zum Halter und versucht
rauszubekommen werder Fahrer ist.
In deinem Fall: Zahl die 25€ und lass es gut sein!
Dass du nicht angeschnallt warst juckt keinen!
Die Sache mit dem Abstreiten ist dann hilfreich, wenn man Zeit gewinnen will, weil man seinen Lappen definitv abgeben muss! Also richtig schnell war!
Hi, bin neu hier, aber mit der Situation hatte ich kürzlich auch so meine Erfahrungen:
grundsätzlich auf den ersten Anschrieb der Polizei nicht antworten (Zeit schinden, vielleicht verschwindets ja auch in der Ablage)
deine Freundin kann auf das spätere Einschreiben natürlich antworten, das Sie es nicht war
sie kann bei erstmaligem Vorfall definitiv kein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen (Unverhältnismäßigkeit)
irgendwann taucht die Polizei auf, vergleicht das Foto mir deiner Freundin und stellt fest, das Sie nicht so aus sieht wie du (hoffe ich)
es erfolgt eine Vorladung zu einer Anhörung
sie wird vereidigt und nun wirds prenzlig:
der Richter kann die 3-monatige Verjährungsfrist aussetzen, Lösung: evtl versuchen, sich vor der Vorladung (natürlich mit guter Begründung) zu drücken und so vor der Verhandlung über die Verjährungsfrist zu kommen)
sie wird vereidigt, ist also bei nachweislicher Falschaussage rechtlich belangbar
sie sollte eine sehr gute Begründung haben, warum ein größerer Personenkreis freien Zugriff auf ihr Auto hat (z.B. Wohnen an einer Uni, Bude immer offen wegen Autschlüsseln, sie verleiht das Auto öfters)
sie muss eine Aussagen machen, wer die Person denn am ehesten sein könnte - bist du eindeutig erkennbar siehts düster aus
grundsätzlich ziehe ich bei fragwürdigen Verkehrsdelikten immer meinen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt zu Rate (Rechtschutz sei Dank)
ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, in deinem Fall ist die ganze Sache aber den Aufwand und vor allem die Rennerei für deine Freundin nicht wert, zumal eine weniger abgebrühte Natur vor einem Richter, der einem die Paragraphen und möglichen Strafen um die Ohren haut, schon mal weiche Kniee bekommt. Hier Text einfügen!