Autoverkauf und direkt Ärger

Hallo, hab letzte Woche meinen Alten an einen „HipHop-Teenie“ verkauft. Probefahrt gemacht mit drei Leuten und Auto wurde genau begutachtet und im Stand angehört wie der Motor läuft. Soweit so gut, Wagen verkauft. Am nächsten Tag vorbeigebracht und Kaufvertrag (ADAC) gemacht, in dem unteranderem steht, dass der Wagen innerhalb einer Woche abzumelden ist. Was bis heute nicht geschehen ist und morgen läuft die Frist ab. Wann könnte man ggf. bei einer Fristüberschreitung machen?
Es kommt noch besser. Zwei Tage nach dem Verkauf rief der Käufer mich an und sagte mir, ich hätte ihm den Wagen mit einem erheblichen Sachmangel verkauft, da direkt hinter dem Auspuff an der Schelle das Rohr zum Kat durch Rost durchgebrochen ist. Und nach dem Käufer schon direkt nach dem Kauf dürfte das nicht passieren, nach einem Monat hätte er nichts gesagt. Ich solle den Wagen so manipuliert haben, dass der Wagen für die Probefahrt und noch paar Tage hält. Was schon eine dreiste Behauptung ist, ausserdem weis ich auch nicht wie er den Wagen als blutiger Fahranfänger behandelt hat. Unterstellt mir das ich wissen konnte, dass das Auspuffrohr in jeden Moment durchrosten kann. Nun möchte der junge Mann doch noch die Reparatur bezahlt bzw. mitbezahlt haben, obwohl er noch gar nicht weis wieviel es kosten soll, da er noch nicht in der Werkstatt war. Hab ihm gesagt, dass zu dem Datum und Uhrzeit der Wagen in sein Eigentum übergeht und ich nichts zahlen muss, da es kein Sachmangel im ursprünglichen Sinn ist.
Witerhin habe ich angemerkt, dass es genausogut in meiner Halterzeit durchrosten konnte. Ausserdem ist der gesamte Auspuff ein Verschleissteil, erst recht bei 100tkm.
Von mir bekommt der auf jeden Fall kein Geld. Leute gibt´s…


steht im vertrag so was wie gekauft wie gesehen?

Macht man nicht, Wagen immer abmelden beim Verkauf oder direkt ummelden lassen. Was, wenn Dein Fahranfänger einen Unfall baut und der Wagen auf Dich läuft? Bei einer Fristüberschreitung kannst Du ihm drohen, daß er seinen vertraglichen Pflichten nicht beigekommen ist.

Ist aber dreist, daß er den Schaden repariert haben möchte! Ist doch ganz klar ein Verschleißteil, im Gegensatz zu abgefahrenen Reifen oder Bremsen sieht man aber nicht, daß er durchgerostet ist, insofern konntest Du ja nicht wissen, daß da was im Busch ist.

gekauft wie gesehen gibt es nichtmehr. unfallschäden und offensichtliche mängel müssen im kaufvertrag vermerkt werden ansonsten hat der käufer das recht vom kaufvertrag zurückzutreten. ein durchgerosteter auspuff ist allerdings kein mangel, sondern eine ganz normale abnutzungserscheinung. shit happens ! (oder vorher mal unter die kiste gucken. is ja kein akt und ein auto kauft man ja schließlich für länger)

Wenn das Auto von Privat verkauft wurde, dann gibt es in der Regel auch keine Sachmängelhaftung für den Verkäufer! Das bekommt man eigentlich nur beim Händler! Es sei den, Du hast im Kaufvertrag einen bestimmten, heilen Fahrzeugzustand schriftlich garantiert.

Betreffs der Ummeldung solltest Du Dich vielleicht dann mal an Deine Zulassungstelle wenden! Schließlich soll im Kaufvertrag von beiden Seiten ganz genau die Übergabe mit Datum und Uhrzeit festgehalten werden. Wenn die Hip-Hoper danach mit dem Fahrzeug einen Unfall bauen sind sie auch dafür verantwortlich! Deine Haftpflichtversicherung muss den Schaden zwar regulieren, aber Dich als Person betrifft das weiter nicht. Auch steigt Dein SF-Rabatt nicht an!

HI
Also wenn ich da recht informiert bin, und im Kaufvertrag vereinbart wird den wagen nur zum überführen angemeldet zu lassen, und du das dann so deiner Versicherung meldest kann dir keiner was anhaben wenn der Penner nen unfall baut.

Gruß

Ich denke das heisst "Gekauft wie BESEHEN. klugscheiss :wink:

Mittlerweile hat der Käufer den Auspuffteil privat schweissen lassen und hat keine (ungerechtfertigten)Forderungen mehr ;).
Ein Telefonat am Dienstag (1 Woche nach Verkauf) ergab, dass der Typ zwar beim SVA war um den Wagen umzumelden, aber den Perso vom Vater vergessen hatte. Also negativ. Er wollte daraufhin vergangenen Mittwoch nochmal hin. Ein erneuter Anruf heute meineseits beim SVA ergab, dass der Wagen immer noch auf mich zugelassen ist! Am kommenden Dienstag sind auch schon zwei Wochen nach Kauf rum und per Telefon erreiche ich den Heini nicht. Er denkt wohl, dass er mit meinem Versicherungsschutz weiterfahren kann, jedoch in Wirklichkeit nur Haftpflicht über meine Versicherung hat. So ein Depp. Hab eben mit der Huk telefoniert, konnten mir auch keinen Tip geben (Nur das der Wagen abgemeldet werden muss).

Denke Polizei anrufen bringt nichts, da es eine zivilrechtliche Kaufvertragsverletzung ist. Anwalt einschalten dauert meiner Meinung zu lange bis sich was tut. Selber abmelden ohne Schein und Brief geht ja auch nicht und ebenso ist es zwecklos die Schilder abzumachen, wenn man an den Wagen dran kommt.
Wenigstens bin ich rechtlich in trockenen Tüchern, aber es wär doch schon schön, wenn der Wagen endlich abgemeldet bzw. umgemeldet werden würde…


Moin…

Du bist rechtlich nicht in trockenne Tüchern, da die Versicherung selbstverständlich weiterläuft… DU bist weiterhin VOLL Haftbar, da NUR eine Ummeldung oder Abmeldung als Versicherungsabtretung gilt !!
Sollte ein Schaden passieren, wirst Du mit deiner Versicherung haften, Du kannst anschließend Zivilrechtlich dein Geld zurückforderen, aber auf der neuien SF Stufe bleibst du stehen.
Deshalb wir ja auch immer (auch vom ADAC) empfohlen das Auto abzumelden und Überführungs/Kurzzeitkennzeichen für den Verkauf zu benutzen, dann sind solche Schäden (Finanziell) zu vermeiden.
Groß in den Medien, war ein Käufer, der 1 Jahr mit der Versicherung und ohne ummeldung ca. 20 Schäden produziert hat, die ehemalige Besitzerin und Versicherungsnehmerin ist auf ca. 50.000 € sitzen geblieben.

Gruß Olli

kann man da nicht über die versicherungsgesellschaft die versicherung kündigen lassen?

ich kenn das auch: ich hab im april meinen alten a3 verkauft der wirklich mit 58000km und EZ 11/99 in top Zustand und sehr gepflegt war, bis auf ein paar Steinschläge an der Schürze (was man wohl bei ebony schwarz auch ziemlich gut sieht)
Wagen war im märz extra noch in der 60000 inspektion die er auch anstandslos bestanden hatte ohne mängel!
Lange Rede kurzer Sinn: im Juni kam dann ein Brief des Käufers, dass der Wagen jede Menge Mängel hätte angeblich und ich solle ihm doch einen Teil seines Geldes zurückgeben…
Laut ihm waren da alle bremsen (scheiben und beläge rundum) verschlissen (welche er „natürlich“ auch sofort hatte wechseln lassen), die Stabis vorne seien ausgeschlagen und im Kofferraum sei Öl…

Wie er auf das Öl kommt würde mich ja am meisten interessieren …
Ich hab ihm dann eine mail zurückgeschrieben, dass das mit den Mängeln gar nicht sein kann und warum er sich denn erst jetzt melde!
Daraufhin hab ich nie wieder was gehört von dem…
War übrigens auch ein 19 jähriger Fahranfänger!
Ich bin zwar selber erst 23 aber so ein A. war ich auch mit 19 nicht!

Und was soll ich eurer Meinung nach tun ?!

Solange du einen Kaufvertrag hast,die Ummeldefrist drinsteht und du es deiner Versicherung eingereicht hast kann er machen was er will,ER haftet dafür und nicht du.

Sorry, aber das ist NICHT Richtig !!, selbst wenn Er das seiner Versicherung mitteilt ist der Versicherungsnehmer VOLL Haftbar !! Nicht der Käufer !! Erst bei an/um-meldung bzw. Kündigung oder Stillegung (Kündigungsfristen beachten) geht das Risiko auf den Käufer über, vorher haftet immder der gültige Versicherungsnehmer.

Gruß Olli

Ist es nicht so, dass man normalerweise einen dreigliedrigen Kaufvertrag verwendet, wobei auf der ersten Seite der richtige Kaufvertrag ist und dann noch zwei Seiten mit den sog. Veräußerungsanzeigen für die Zulassungsstelle und die Versicherung.

Also bei meinem letzten Autoverkauf hatte der Vertrag sowas. Die eine Seite habe ich dann an die Zulassung geschickt und die andere an meine Versicherung… damit hat man doch meiner Meinung nach seinen Pflichten genüge getan.

Für diesen Fall gibt es ja auch den § 27 Abs. 3 Satz 1StVZO
" Wird ein Fahrzeug veräußert, so hat der Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat, Namen und Anschrift des Erwerbers anzuzeigen; … "
und Satz 3 " Kommt der Erwerber diesen Pflichten nicht nach, so kann die ZUlassungsbehörde … den Betrieb … untersagen. "

Analog wird dann auch deine Versicherung nach einer Meldung deinerseits nach § 29c Absatz 1 StVZO der Zulassung melden, dass Versicherunsschutz ihrerseits nicht mehr besteht.

Hast du sowas nicht auch in deinem Vertrag gehabt??


Nein,oder ich hab ne ganz besondee Versicherung.:pah:

Fahr hin und montier die Nummernschilder ab.
Kein Witz, mach es einfach.
edit: Alle Angaben natürlich wie immer ohne Gewähr. :slight_smile:
Nur das ist das was ich machen würde.

  • Dieser Beitrag wurde von zwaen am 20.11.2005 bearbeitet

Das stimmt nicht. Die Haftung gilt auch beim Privatkauf. Kann aber ausgeschlossen werden.

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Wenn das Auto von Privat verkauft wurde, dann gibt es in der Regel auch keine Sachmängelhaftung für den Verkäufer! Das bekommt man eigentlich nur beim Händler! Es sei den, Du hast im Kaufvertrag einen bestimmten, heilen Fahrzeugzustand schriftlich garantiert.

Betreffs der Ummeldung solltest Du Dich vielleicht dann mal an Deine Zulassungstelle wenden! Schließlich soll im Kaufvertrag von beiden Seiten ganz genau die Übergabe mit Datum und Uhrzeit festgehalten werden. Wenn die Hip-Hoper danach mit dem Fahrzeug einen Unfall bauen sind sie auch dafür verantwortlich! Deine Haftpflichtversicherung muss den Schaden zwar regulieren, aber Dich als Person betrifft das weiter nicht. Auch steigt Dein SF-Rabatt nicht an!

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Kommt auf die Formulierung des Kaufvertrages an… Meines Wissen ist Rücktritt nur möglich, wenn man dem vorher 2-mal die Chance auf Nachbesserung gegeben hat, es sei denn es tritt direkt Unmöglichkeit der Erfüllung durch den Verkäufer ein. Das dürfte bei Autos nicht anders sein, als bei allen anderen mobilen Sachen auch.

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gekauft wie gesehen gibt es nichtmehr. unfallschäden und offensichtliche mängel müssen im kaufvertrag vermerkt werden ansonsten hat der käufer das recht vom kaufvertrag zurückzutreten. ein durchgerosteter auspuff ist allerdings kein mangel, sondern eine ganz normale abnutzungserscheinung. shit happens ! (oder vorher mal unter die kiste gucken. is ja kein akt und ein auto kauft man ja schließlich für länger)

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Ja, aber NUR die Zulassungsstelle kann den weiteren Betrieb untersagen, die Versicherung läuft bis dahin weiter, da lt. Gesetz jedes KFZ Haftpflichtversichert sein muss !!
Wir als Versicherung können nur mitteilen, aber der Versicherungsschutz bleibt bis zu Um/Neuanmeldung bestehen (Pflichtversicherung).
einziger Grund von Versicherungsseite den Vertrag zu kündigen ist das Nichtzahlen der selbigen, aber auch dann erst nach einer Frist und unter zuhilfenahme der Ordnungsbehörden. Bis dahin ist der Wagen immer Versichert und Zwar unter Voller Haftung des Versicherungsnehmers.

@wacken das gilt auch bei deiner Versicherung (ist Haftpflichtgesetz) Das ist zwar gut das man die Versicherung benachrichtigt, doch dieses befreit NICHT von der Haftung (Versicherungspflichtgesetz)

Olli

Hallo Olli,

laut HUK werde ich bei einem möglichen Unfall in der VK bzw TK nicht hochgestuft. Der Wagen hat also nur noch Haftpflichtschutz. So wurde es mir gesagt. Der Typ ist weder telefonisch zu erreichen, noch kann ich im eine SMS schicken.

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Ja, aber NUR die Zulassungsstelle kann den weiteren Betrieb untersagen, die Versicherung läuft bis dahin weiter, da lt. Gesetz jedes KFZ Haftpflichtversichert sein muss !!
Wir als Versicherung können nur mitteilen, aber der Versicherungsschutz bleibt bis zu Um/Neuanmeldung bestehen (Pflichtversicherung).
einziger Grund von Versicherungsseite den Vertrag zu kündigen ist das Nichtzahlen der selbigen, aber auch dann erst nach einer Frist und unter zuhilfenahme der Ordnungsbehörden. Bis dahin ist der Wagen immer Versichert und Zwar unter Voller Haftung des Versicherungsnehmers.

@wacken das gilt auch bei deiner Versicherung (ist Haftpflichtgesetz) Das ist zwar gut das man die Versicherung benachrichtigt, doch dieses befreit NICHT von der Haftung (Versicherungspflichtgesetz)

Olli

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