Autoverkauf und direkt Ärger

Ja, dass ist soweit ja auch richtig. Aber auch der Haftpflichtschaden kann immens sein (Personenschaden etc.) und da bist Du leider Haftpflichtig, und deine SF wird hochgestuft. VK+TK sind Außen vor. Aber der Ärger ist dann genau so hoch.
Du musst dann den Dir entstandenen Schaden (SF-Stufung und Auslagen etc.) Zivilrechtlich geltend machen.
Außerdem hast Du ja jetzt schon einen Finanziellen Schaden, da Wir ja Taggenau abrechnen.

Gruß Olli


ich hatte den spass auch mal… da standen dann zwei wochen nach verkauf des wagens zwei beamte in grün bei mir vor der tür und wollten mich wegen einer unfallflucht sprechen… habe denen dann den kaufvertrag bzw. den verkaufsvertrag gezeigt und die sache war für mich erledigt

@igel14

wir haben vor ca. 2 jahren den damaligen fiesta meiner freundin verkauft. er blieb ebenfalls auf mich angemeldet und der käufer versäumte die vertraglich festgelegte frist ihn umzumelden und reagierte einfach nicht auf meine kontaktversuche.

ich rief daraufhin bei meiner versicherung an um diesen umstand mitzuteilen und faxte ihnen eine kopie des vertrages, des übergabeprotokolls, des fahrzeugscheins und des fahrzeugbriefes (hebe ich immer alles auf).

die sagten dann ‚keine sorge, wir machen das schon‘.

zwei/drei tage später hatte ich eine ABMELDE-Bestätigung !!!
(weiss jetzt nicht mehr genau die formulierung aber es war jedenfalls nicht die rede von einer erneuten anmeldung oder ummeldung)
ich musste nichts selbst machen dabei.

wie haben die denn das gemacht, wenn die versicherung das gar nicht darf?
oder haben die den käufer irgendwie erreicht und unter druck gesetzt?

(ist jetzt nur reines interesse von mir)

  • Dieser Beitrag wurde von rob am 21.11.2005 bearbeitet

hab zu meinem kaufvertrag (autoscout24.de)
noch nen anhang dabei für die zulassungsstelle und die versicherung.

nennt sich: Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. §27 III StVZO

damit solltest du automatisch aus deinem Versicherungsvertrag enlassen werden.

btw: fahr zu dem heini hin und schraub die schilder ab. wenn er blöde fragen stellt knall ihm eine vorn latz

  • Dieser Beitrag wurde von fReeeK am 21.11.2005 bearbeitet

Ähm… dumme Frage… warum kündigst du die Haftpflicht für den Wagen nicht einfach???

jo hab ich ja oben auch shcon geschrieben…
ich würds wie rob machen und die haftpflicht von der versicherung aus kündigen lassen…

Moin…
Ja wir als Versicherer schicken eine Mahnung (Einschreiben Pers. Übergabe) an die Person und drohen mit allen Rechtlich zugelassenen Mitteln. Meistens kriegen die Personen dann Respekt und melden das KFZ ordnungsgem. um. Nächster Schritt ist die Meldung der Versicherung an die Zulassungsstelle, die solche Anfragen relativ schnell bearbeitet. Die Schreiben der Person auch einen Brief und drohen mit der Stilllegung. Es gibt aber auch Zeitgenossen, da hilft das auch nicht weiter, da kommt dann die Polizei/Ordnungsamt und kratzt die Plakette ab. Rechtlich gesehen bist aber immer noch DU der Versicherungsnehmer (Versicherungspflicht) bis zu dem Zeitpunkt wo die Plakette ab ist. Problem, ist ja die Person und das KFZ dann auch zu finden um die Plaketten abzukratzen. Wir haben hier ca. 300 KFZ, die seit mehr als 5 Monaten auf das abkratzen warten, da diese noch nicht gefunden worden sind.

Gruß Olli

Nun ist es amtlich: Er ist heute seit 15 Uhr abgemeldet.
Wäre er noch angemeldet, bestünde lt. SVA die Möglichkeit erst mit dem Kaufvertrag den Wagen bei der Zulassungsstelle abzumelden und dann die Versicherung für den Wagen zu kündigen. Das SVA braucht hierfür ein 29C Formular oder so von der Versicherung.

Das war das letzte Auto, das ich mit Zulassung verkauft habe. Auch wenn es zum Nachteil für den Käufer ist, aber es gibt ja genug schwarze Schafe.


Nen A3 sollte man halt auch nicht jedem Verkaufen…

duckundwech

:wink:

War ja auch nur ein Peugeot 206 S16 :wink:

Achso, na dann…

Ich dachte schon jetzt fahren auch schon so „bekloppte HipHop Teenies“ mit nem a3 rum - das wäre doch ein erheblicher imageschaden… :wink:

[quote]

War ja auch nur ein Peugeot 206 S16 :wink:

[/quote]

Es gibt Neuigkeiten: Hab eben mit meinem Pa telefoniert, der hat für den Peugeot ein Protokoll bekommen. Zum Tatzeitpunkt war der Wagen bereits 10 Tage verkauft, belegbar mit dem Kaufvertrag. 88 Km/h statt 50 innerorts.
Da der Käufer blutiger Fahranfänger ist, kommen auf ihn zu:

-100 Euro
-3 Punkte
-1 Monat Fahrverbot
-Nachschulung
-Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre

Muss ich der Polizei den Vertrag faxen oder wie regel ich das, dass der Richtige „bestraft“ wird? Direkt zum Rechtsanwalt?

Wird bei der Nachschulung auch auf Drogen untersucht? Hab mir sagen lassen, dass der Typ sich immer den Kopf zukiffen soll.

Da man auf dem Foto den Fahrer nicht erkennen kann, wird er wahrscheinlich abstreiten gefahren zu sein, um seiner Strafe zu entgehen.

also wenn du faxen willst, dann würd ich noch n brief o.ä. mitfaxen der die tatsache zusätzlich noch beschreibt…
wenns kein allzugroßer aufwand ist, fahr doch persönlich zur polizei, die werden dir dann schon sagen wies weitergeht.
das kiddie hätt zwar die strafe verdient, da man ihn aufm foto aber nicht erkennen kann, hat er leider viel zu gute chancen davonzukommen. :motz: