mein Großvater hat mir ermöglicht einen A3 neu zu kaufen und mit der Ausstattung die ich gerne haben möchte.
Möglich war dies weil ich durch seinen Behindertenausweis einen Großabnehmer rabatt bekommen habe. Also 15% auf den Neuwagenpreis.
Das Auto ist bestellt und soll angeblich…laut Auftragsbestätigung auch in der 13KW kommen. Da mein opa nun nicht mehr lebt stell ich mir nun die frage ob ich das auto denn noch ausgeliefert bekomme.
Meine oma könnte den ja noch theoretisch fahren…
Oder wäre es sinnvoll den Kaufvertrag auf meine oma umschreiben zu lassen. Diese hat auch einen behindertenausweis mit einer G-Behinderung. Erfüllt also auch die merkmale für einen Großkunden.
Wie soll ich mich verhalten. Die Füsse still halten bis ich einen liefertermin habe oder soll ich meinen Händler informieren das wir das irgendwie regeln müssen.
hm dann war der Todesfall doch erst vor kurzem und an alles was du denkst ist wie du dein Auto bekommst ?
finde ich irgendwie daneben, wenn du ihn jetzt nicht mehr bekommst hast du halt pech gehabt, thats life. Da gehe ich auch von aus da der Kaufvertrag normalerweise nichtig sein müsste wenn ein Vertragspartner verstirbt.
Ich nicht wirklich, denn zur Abwicklung eines Todesfalls gehört auch sowas. Man kann es vielleicht bissl anders schreiben, aber die Frage ist ja eindeutig. UNd anstatt nur über Geschmacklosigkeit zu reden, solltet Ihr ihm helfen und nicht einfach nur Kommentare ablassen…!
Ich denke, dass es im Rahmen der Erbfolge abgehandelt wird, sprich, deine Oma tritt anstelle Deines Opas. Dem Händler müsst Ihr es mitteilen, große Schwierigkeiten sehe ich aber nicht…
Da hier nicht steht, wieviele Tage der Tod her ist, mache ich mal keine Aussage, ob ich den Gedanken nicht selber auch in der Situation vorstellen würde. Im übrigen glaube ich, dass der alte Herr sicherlich besser wusste als wir, ob der junge Herr vertrauenswürdig ist.
Defacto muss selbstverständlich mit dem Händler gesprochen werden, eine verbindliche Bestellung gehört zum Erbumfang.
Moin, moin! Geschmacklos muß eine solche Frage durchaus nicht sein!!! Mir, bzw. meiner Mutter ist gerade das gleiche passiert! Haben den A3 im Oktober mit dem Rabatt bestellt, am 24.12 ist mein Vatter verstorben und am 27.12 rief der Händler an, wir können das Auto abholen. Diese Situation ist nach BGB nicht besonders geregelt, man übernimmt aber als Erbe alle „Rechte und Pflichten“, somit auch den Kaufvertrag! Absolut nix mit „nichtig“!!! Habe mich direkt mit Audi in Verbindung gesetzt (Händler war völlig inkompetent
:mauer:) und meine Mutter konnte zu den Konditionen den Vertrag übernehmen! Gebe gern per Mail Info wg. Ansprechpartner bei Audi …
+ Dieser Beitrag wurde von bubu am 11.02.2006 bearbeitet
Sorry Leutz…jetzt spielt doch hier nicht die Moralapostel.
Bei aller Tragig (mein aufrichtigers Beileid an dieser Stelle) würdet ihr an das bestellte und lang ersehnte Auto nicht mehr denken und an alle Konsequenzen für den Vertrag?
Macht euch doch nichts vor…
Er hat eine Frage zum A3 gestellt, da wir hier im A3-Freunde-Forum sind, und nicht im Forum zur Trauerbewältigung (bei allem Respekt).
Zum Thema:
Sprich ganz offen mit deinem Händler darüber. Schließlich bekommt jeder Käufer einen Rabatt auf einen Neuwagen, wie weit der dann von den ursprünglichen 15% entfernt ist, musst du mit ihm ausmachen. Ich glaube aber nicht, dass das viel ausmacht.
+ Dieser Beitrag wurde von arnonym am 12.02.2006 bearbeitet
zumindest war das bei mir so ,nach dem toto meines vaters gab es zwar trost von allen seiten.
wurde aber auch ausgelotet wie es mit dem geschäft steht und ob man überhaupt noch den lebensstandart aufrecht erhalten kann
Schon krass wie hier so manche den Moralapostel raushängen lassen und gleich anfangen zu schiessen!!
Der Threadersteller hat einen ordentliche Frage gestellt und möchte dafür eine ordentliche Antwort…
Wieso und warum er diese Frage stellt kann doch jedem hier egal sein!
Ob er trauert oder nicht hat doch mit seiner Frage nichts zu tun…
Wie würdet Ihr reagieren wenn z.b. Euer Bürge beim Fahrzeugkauf abspringt???
Klar…wäre für euch kein Problem wenn der Bürge abspringt oder verstirbt…das Auto für über 30000€ ist natürlich nebensache…und ich brauch mich darum nicht zu kümmern…
Ja danke
werde den morgen anrufen oder sonst irgendwann mal die Woche. Es brennt ja nicht… und dann werde ich das sonst überm eine oma abwickeln… mal sehen
wird schon irgendwie geregelt werden…