mein Bruder hat am Sonntag seinen A3 1.9tdi verkauft.
Der Wagen war Top in Ordnung (keine Mängel, Scheckheftgepflegt usw.)
Der Käufer hat vorher eine Probefahrt gemacht und einen Kumpel mitgebracht der KFZ-Mechaniker ist!!!
Als der Käufer auf dem Weg nach Hause war (ca.45min. später) rief er meinen Bruder an und meinte der Wagen würde aus dem Auspuff qualmen und nicht mehr richtig beschleunigen. Nachdem er dann eine halbe Stunde am Strassenrand stand, ist er dann trotzallem weitergefahren!!! Das Ende vom Lied: Turbolader kaputt, Kat kaputt und Öl im Auspuff!!! Soll angeblich 2000 Euro kosten. Und er will das Auto jetzt wieder zurück geben. Was mein Bruder natürlich nicht machen wird/will.
Ist der Schaden auf falsche Fahrweise zurück zu führen? (zu hochtourig gefahren…geheizt???)
Wie sieht es rechtlich aus, muss er das Auto zurücknehmen?
Dein Bruder hat doch sicherlich einen Kaufvertrag mit der anderen Partei abgeschlossen, oder?
Darin steht dann sicherlich: "gekauft wie gesehen, ohne Garantie"
Das ist einfach nur Pech für den Anderen. Der Wagen war ja iO… und auf der Fahrt ist was hops gegangen, kannte auch einem dem ist genau das selbe passiert. Wenn keine Garantie gegeben wurde dann ist dein Bruder raus aus der Sache.
…und das er trotzdem weitergefahren ist, sagt ja wohl schon Alles
Was ist, wenn ich von einer Privatperson einen Gebrauchtwagen unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft habe?
""Dann stehen Ihnen in diesem Fall auch keine Ansprüche gegen den Verkäufer zu. Schließlich haben Sie diese gerade durch eine entsprechende Klausel in dem Kaufvertrag ausgeschlossen. Ihr Verkäufer haftet jetzt nur noch für Ihnen zugesicherte Eigenschaften. Also wenn er Ihnen versprochen hat (und dies am besten schriftlich), dass die Lichtanlage einwandfrei funktioniert, dass der Wagen mindestens 140 km/h läuft, das Reifenprofil vollkommen in Ornung ist oder ähnliches. Hierbei müssen Sie sehr genau unterscheiden, ob der Verkäufer wirklich dafür einstehen wollte, dass der Wagen auch diesen Anforderungen entspricht oder ob es sich um die üblichen Verkaufsanpreisungen handelte. Für letztere übernimmt der Verkäufer nämlich keine Garantie. Sollten daher solche Zusicherungen nicht vorliegen, so haftet der Verkäufer auch nicht für später auftretende Mängel. Sollte Ihnen das zu wenig sein, dann dürfen Sie einen Kaufvertrag mit einer Haftungsausschließenden Klausel nicht unterschreiben. Anderenfalls müssen Sie leider die Konsequenzen tragen.""
Sprich ist der Mangel nicht vorher schon gewessen, hat der Käufer nur großes Pech.
Hätte dein Bruder das allerdings gewusst das der Turbo hin ist, müsste er das Auto zurück nehmen.
Wobei der KÄUFER immer in der BEWEISPFLICHT ist.
ja selbstverständlich gibt es auch einen Vertrag!
Mit dem Vermerk: unter aussschluss jeglicher Gewährleistung!!!
Wäre er nicht weitergefahren, würde der Schaden evtl. kleiner ausfallen.
Das ist eben das Risiko wenn man von Privatpersonen kauft. Man spart ein paar Euro hat aber auch keinerlei Garantie oder ähnliches wenn genau der Fall eintritt. Der Typ wollte sparen - also pech. Auch wenn es noch so blöd oder schmerzlich für ihn ist. Isch' halt so.
Wie meine Vorrednet schon erwähnt haben: pech gehabt. Das ist eben das risiko, das man eingehen muss…
ich habe mal einen Mitsubishi verkauft, da ist es ähnlich passiert. Nach einem Tag war plötzlich der Motor am überhitzen, risse im radiator, etc. Der käufer wollte dann auch sofort sein geld zurück - auch wenn es mir echt leid tat, ich war im recht und hab es nicht zurück genommen.
Aber so ein Lader geht doch nicht von jetzt auf dann einfach in die Urne. Sowas kündigt sich doch i.d.R. vorher an, oder?
Ansonsten wäre Privatkauf bei aufgeladenen Motoren russisches Roulett.
Nein, solange mein Bruder den Wagen gefahren hat, hatte er keinerlei Probleme mit dem Auto bzw. mit dem Turbolader.
Es ist halt nur sehr seltsam, das nichteinmal eine Stunde später der Wagen kaputt ist Kann es sein, das der Käufer einfach zu rabiat damit umgegangen ist? Ich mein…der war gerade mal 23 Jahre jung und hat auch schon bei der Probefahrt ordendlich Gas gegeben, obwohl der Motor kalt war!!!
Naja, morgen hat mein Bruder einen Termin beim Rechtsanwalt…mal schauen was der sagt. Wenn es hart auf hart kommt hat er zumindest seine Kfz-Rechtsschutz!
Bei einem Privatverkauf muss soweit ich weis dieser Zusatz nicht enthalten sein. (hab ich jetzt zumindest auf die schnelle nicht im BGB gefunden).
Aus dem Sachverhalt, dass der Verkauf durch eine Privatperson getätigt wurde ist keine Gewährleistung vom Verkäufer zu übernehmen. Außer ein Schaden/Mangel wurde arglistig verschwiegen!
Natürlich muss der Ausschluss der Gewährleistung ausdrücklich erwähnt werden…! Ansonsten ist man mit 2 Jahren dabei…so sind die gesetzlichen Regelungen.
Tut er das nicht ausdrücklich, ist er haftbar zu machen…!
Zum einen sind auf gebrauchte Waren nur 12 Monate Gewährleistung und zum Anderen gilt dies nur für jur. Personen und Kaufleute! Es muss lediglich erkennbar sein, dass es sich um einen Privatverkauf handelt
Ja ja…wenn Du es denn meinst…ich habe genau dieses Thema gerade heute erst mit einem Händler besprochen…der erklärte es mir genau so wie ich es sagte (und auch im Geschäftsleben so durchführte)…aber dann ist der ja auch völlig "schmarrn"
Privat zu Privat kann man die GL völlig ausschließen, Gewerbe zu Privat lediglich von 2 auf 1 Jahr verkürzen…scheint ja dann Deiner Aussage nach alles Humbug zu sein…
Also…
Verkauf Händler zu Privat: Zwei Jahre Gewährleistung bei Neuware, 12 Monate bei Gebrauchtwaren
Verkauf Privat zu Privat: Gewährleistung wird ausgeschlossen
Verkauf Händler zu Händler: Gewährleistung wird bei Gebrauchtwaren ausgeschlossen
darf ich noch die details wie ps, ausstattung und km-leistung wissen.
ich mag muss meinen auch derzeit hergeben, wuerde mir beim einschaetzen etwas helfen.