Auto verkauft und nun kaputt?

Tom…er soll wieder weg? Schade…

klingt äußerst seltsam!

Nimm den a3 auf keinenfall wieder zurück!
Auch nicht mit geld rücküberweisen entgegenkommen, kenn storys da wurde auto gekauft und dann mängel vorgetäucht mit androhung wenn nicht gewisse betrag auf nen konto überwiesen wird…

Gefährliches Halbwissen!!

Verkauf Händler zu Privat: Zwei Jahre Gewährleistung bei Neuware, Gebrauchtwaren kann auf 12 Monate reduziert werden (Wenn er das nicht macht 24 Monate!)
Wenn er die Gewährleistung ausschließt, was nicht zulässig ist, hast Du automatisch 24 Monate, auch bei Gebrauchtwaren…

Verkauf Privat zu Privat: Gewährleistung kann ausgeschlossen werden, wenn nicht -> 24 Monate Gewährleistung

Mal ein ganz anderer Gesichtspunkt.
Ich hatte meinen 8L im letzten November verkauft.
Preis naja - er fuhr mit dem Wagen los.

Am nächsten Nachmittag kam ein Anruf mit unbekannter, also nicht angezeigter Nummer. Der Wagen sei Schrott, Motor kaputt, kostet 2.000 Euro und Transport und und und.

Es kam mir komisch vor und hatte auch schon von derart komischen Geschichten gehört.

Ich rief dann den Käufer an und fragte ihn, wie mit meinem tollen Wagen zufrieden sei - von Motorschaden keine Spur.

Es gibt Leute, die beobachten Verkäufe, rufen am nächsten Tag an und - Motorschaden usw. - er schickt jemand wegen des Geldes vorbei usw.

Alles erstunken und erlogen.

Auch diese Variante ist nicht selten.

Wenn Leute wirklich so blauäugig ihr schwer verdientes Geld so einfach rausrücken, sollte ich mir Gedanken machen ob ich nicht die Branche wechsle :angel:

Zitat:

Rücknahme

Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel ( § 323 Abs. 5 BGB) aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Fazit: Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht.

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html

Ciao

Ich wäre da auch sehr vorsichtig, ist mir auch als erstes in den Sinn gekommen , dass dort evtl. garnichts defekt ist, sondern der Käufer, oder sogar jmd anders versucht noch etwas Geld zu verdienen.

Ich (ein Blutiger Neuling, ERSTER POST :)! )würde sagen, der Käufer hat das Ding zu Schrott gefahren! Mein ehemaliger Nachbar hatte auch mal einen A3 8L 1.8T verkauft, tip top, da er eine eigene Meisterwerkstatt führt. Ich war ja live bei der Probefahrt dabei und der Käufer hat auch schön das Gaspedal gequält, auf kaltem Motor. Die Folge auf der Heimfahrt war dann die Zerstörung des Laders. Habt ihr denn selber einen Vertrag erstellt oder eine Vorlage genommen? Die vom ADAC find ich persönlich ja sehr gut und die sind rechtskräftig. Normalerweise wird man bei Gebrauchten schon im voraus von der GL entbunden wenn man alles normal ausfüllt.

Haben wir per PM geklärt…so ist auch mein Kenntnisstand…
Aber das Deutsche Recht ist ja ein Dschungel… :slight_smile:

Ersteinmal vielen Dank für eure Antworten und Meinungen, wenn man selber nicht so richtig weiss wie es weiter geht und man liest dann eure für mich bzw. meinen Bruder positiven Kommentare…dann beruhigt das einen schon ungemein. DANKE :up:

Mein Bruder war heute beim Rechtsanwalt mit samt den Unterlagen…und er braucht sich vor nichts zu fürchten :biggrin:
Der Sachverhalt sei eindeutig…ganz wichtig der Vermerk auf dem Kaufvertrag: "jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen".
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Auto gleich nach 10min. oder erst nach 2 Wochen kaputt geht!!!
Mal schauen wie der Käufer jetzt reagiert und ob er evtl. rechtliche Schritte einleiten wird?! Kann er ja machen :zunge:

@TDi-FTW Den Kaufvertrag haben wir bei Mobile.de runtergeladen bzw. ausgedruckt!

Der mobile.de Vertrag schließt die Gewährleistung aber nur explizit aus, wenn keine ungenannten Sachmängel existieren, wenn ich mich richtig erinnere, oder? D.h. der Käufer wird behaupten, dass es ein verschwiegener Schaden war, der vor dem Kauf existierte und kann Schadensersatz geltend machen? Wo wir wieder bei dem allseits beliebten Thema der Sachmangelhaftung und Beweislast sind :wink:

Naja der Anwalt wird schon genug Ahnung haben oder? Also brauch man da doch nichts mehr vermuten:P

Der Typ hat das studiert und nicht grad nur 2 Wochen :stuck_out_tongue: Also ist das Ding doch durch und der Käufer hat einfach Pech gehabt;)

Ja so ist es…wenn er behauptet das Auto hatte diesen Fehler schon, dann muss er dieses erstmal beweisen!
Abgesehen davon, hat er ja eine ausgiebige Probefahrt gemacht und auch da lief der A3 einbahnfrei. UND…er hatte ja auch einen Kfz-Fritzen dabei um auf Nummer sicher zu gehen…