Auto verkauft ohne Kaufvertrag

Hallo,

ich habe leider folgendes Problem, habe vor 1,5 Wochen meinen A3 verkauft (Audi A3 8L EZ:96) habe dem Käufer mitgeteilt das der Auspuff etwas laut ist weil er vermutlich ein Loch hat. Nun folgendes Problem der Auspuff ist völlig durch abgetrennt und kann nicht mehr geschweißt werden, hatte ich nicht gewusst.

Jetzt tritt auf einmal noch ein Problem auf das es aufeinmal einen Massefehler hat (Bremslicht leuchtet rund um die Uhr und beim Bremsen wird das Licht nur etwas stärker und vorne das standlicht brennt aufeinmal)

Bei mir trat das Problem aber nie auf. Ich verkaufte das Auto ohne Kaufvertrag (Barzahlung und danach übergabe der Papiere und Schlüssel)

Sollte nun das ganze vor Gericht gehen wer wäre dann im Recht !? Verstehe auch den Ärger des Käufers würde aber auch das Auto wieder zurücknehmen wenn dieses Problem nicht wäre mit dem Masseproblem.

So ein Fehler kann doch nicht einfach kommen wenn er mal 3 Wochen steht ohne das gefahren wird oder !?

Danke schon mal für die Antworten …

Naja, ich würde mal sagen: Ein mündlicher Vertrag (sofern Zeugen) ist auch ein Vertrag.

Grundsätzliche Frage: Warum verkaufst du bitte ein Auto ohne Vertrag?

dir geben auftretende fehler also immer 2 wochen vorher eine schriftliche ankuendigung?

gruss,
tom

ja viele Fehler geben mir eine ankündigung :wink:
ne Spaß bei Seite, diesen Fehler kennt sonst wohl keiner !?

Ja es waren Zeugen vorhanden das Auto wurde ohne Vertrag abgeschlossen weil der Käufer keinen haben wollte. Ich als Verkäufer brauche doch eig. keinen Kaufvertrag oder deswegen habe ich auch keinen abgeschlossen !?

Wer wäre vor Gericht dann überhaupt im Recht !?

Schwierige Frage. Hast du einen Rechtsschutz oder bist du im ADAC? Dann bekommst du eine kostenlose Erstberatung. Würde ich definitiv in Anspruch nehmen. Im Internet liest mal viel… Wie gesagt, kostet dich nichts und du hast absolute Gewissheit vom Fachman.

Du musst den Verkauf aber dem Straßenverkehramt melden und ohne Vertrag ist das schon etwas dumm.

Straßenverkehramt !? Also das Auto ist ja schon seit 1,5 Wochen direkt nach dem Kauf umgemeldet worden. Hab ich noch nicht gehört…

Beim ADAC bin ich nicht habe aber einen Rechtschutz mit Selbstbeteiligung.
Ich könnte aber beim ADAC über meine Freundin mal fragen den sie ist dort Mitglied.

Kann man in Deutschland ein Auto zulassen ohne einen Kaufvertrag? Merkwürdig?!?

Wenn es der neue Besitzer umgemeldet dann ist es ja gut. Stell dir aber vor der meldet die Karre nicht um, fährt durch zig Radarfallen, versenkt die Karre im Meer oder ähnliches. Daher ist das Melden des Verkaufs beim Straßenverkehrsamt auf jedenfall sicherer.

http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buergerservice/dienstleistungen/aemter/Strassenverkehrsamt/fahrzeugverkauf.html?PHPSESSID=ac8ee7c5431aee97910997d24382b4fe

@Wallow25: Dafür brauchst Du ja nur den Fahrzeugbrief bzw. heute die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Laut BGB ist auch ein Handschlag ein Vertrag.
Normal gibt man eine KOPIE des Vertrags an die Versicherung.
Da es ein Privatverkauf war musst Du auch Deine Zeugen nennen die mitbekommen haben, daß Der Kollege das Auto gekauft hat wie gesehen!
Dann bist Du aus dem Schneider.

Frag mal beim ADAC nach.

Ja natürlich…wozu sollte man den Kaufvertrag vorweisen? Es reicht der Brief und die Doppelkarte sowie der Perso…müsste alles sein, was notwendig ist…

Über den ADAC und diverse andere Quellen gibt es Check-Listen, die beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs abgearbeitet werden sollten.

Es ist schließlich kein Artikel für 10 Euro.

Zum Thema Haftung bist Du ja wenigstens schon ins Schwitzen gekommen und solltest für die Zukunft daraus gelernt haben.

Sparen - koste es, was es wolle - macht meist wenig Sinn.

Bei einer Anmeldung braucht man keinen Kaufvertrag man braucht lediglich eine Deckungskarte, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein mit Perso und TÜV/AU Papiere (Seit neuesten) es gehen aber auch die alten Nummernschilder dann braucht man keine TÜV/AU Papiere.

Also frag ich mal am besten bei ADAC nach was wäre wenn …

Ist einfach ärgerlich für Käufer und auch für Verkäufer den bei mir hat das Auto monatelang ohne Probleme funktioniert lediglich der Auspuff war etwas lauter aber nicht extrem laut denn wenn er komplett durch ist sollte man das eigentlich auch hören dadurch das der Auspuff nicht so laut war dachte ich es sei nur ein Loch, aber wenn man ein Rohr rummacht und dieses dann an die beiden Seiten dann schweißt müsste das doch eigentlich auch zulässig sein oder !?

Mit dem "Masseproblem" hat sonst wohl noch keiner Erfahrungen gemacht den ich würde auch gerne den Käufer soweit es mir möglich ist weiterhelfen.

Grüße Alois

…zumal Du die Gewährleistung nur schriftlich ausschließen kannst…richtig? Du würdest jetzt einen gesetzlichen Vertrag vollzogen haben, welcher auch eine Gewährleistung mit einschließt.

Hoffe, dass das so richtig wiedergegeben ist…

Thema Masse…ist vielleicht "nur" der Bremslichtschalter unterm Bremspedal defekt?

Es ist immer noch ein Privatverkauf. Ob auf dem Papier oder nicht.
Das BGB gibt vor das eine Willenserklärung vorhanden sein muss.
Haftung und Gewährleistung unterliegt somit auch dem Privatverkauf.
Allerdings bist Du in der Beweispflicht ob Du den Käufer über alle Mängel aufgeklärt hast.
Dafür hast Du die Zeugen aber auch den Ärger.

Sogar bei Mobile.de kannst Du dir einen Kaufvertrag runterladen ohne das Haus zu verlassen, für Faule!!!

Hi,

zum Massefehler:

Hat der neue Besitzer eventuell schon dran bebastelt? Anlage eingebaut,andere Rückleuchten oder ähnliches ??

Gruß
Holger

Da ist der Käufer aber eigentlich auch selbst schuld, wenn er das Auto ohne Vertrag kauft, da hätte man halt wenigstens die Klausel "Gekauft wie besichtigt" gesetzt, und dann wärst ausm Schneider, aber per Handschlag hat der Käufer eigentlich auch das Risiko, sprich er kauft auch das Auto so wie er es sieht, ich würd mir da ned so viele Gedanken machen.

Das ist ja leider heutzutage nicht mehr so…!

"Gekauft wie gesehen" nützt Dir heute nichts mehr…Du musst über die Mängel aufklären. Als Privatperson kannst DU die Gewährleistung ausschließen, als Gewerbetreibender nur auf 1 Jahr verkürzen…beides aber nur in schriftlicher Form.

Es gibt ja genug Bezugsquellen für Kaufverträge…mobile, ADAC…die Zeit sollte man sich immer nehmen…aber nu ist es ja eh zu spät und man braucht darüber nicht mehr philosophieren :slight_smile:

Bei uns verlangen sie bei Zulassung eines Fahrzeugs den Kaufvertrag.

?? Echt ??

Ist das denn nur bei Euch so oder im ganzen Bundesland?

Bei uns hier brauchen die den nicht…nur wie beschrieben…